Politik

Lassen Mitglieder der Bundesregierung kritische Journalisten ausspähen?

Einem Bericht zufolge ließ Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Journalisten „ausforschen“. Der Deutsche Journalisten-Verband ist empört.
04.05.2021 21:58
Lesezeit: 2 min
Lassen Mitglieder der Bundesregierung kritische Journalisten ausspähen?
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister, unterhalten sich am Rande der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag (4. März 2020). (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Ein Enthüllungsbericht des „Tagesspiegels“ lässt offenbar tief in die Methoden von Mitgliedern der Bundesregierung blicken, wenn es darum geht, gegen Vertreter der Medien vorzugehen. Der Bericht trägt den Titel: „Jens Spahn ließ Journalisten ausforschen. ,Ein Bundesminister sollte die Pressefreiheit achten‘.“

Das Blatt wörtlich: „Journalistenorganisationen kritisieren Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für seinen Umgang mit Pressevertretern, die zu seinen privaten Immobiliengeschäften recherchieren. Spahn hatte über seine Anwälte vom Grundbuchamt beim Amtsgericht Schöneberg verlangt, Namen und Anfragen unter anderem von Journalisten von ,Spiegel‘, ,Bild‘, ,Stern‘ und ,Tagesspiegel‘ herauszugeben. Das Grundbuchamt war dem gefolgt.“

Dieser Befund gehe aus einem Schreiben von Spahns Rechtsanwälten an das Amtsgericht Schöneberg vom Dezember 2020 hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt. „Dem Amtsgericht ist das Grundbuchamt zugeordnet, das die Akten zum privaten Immobilienbesitz des Ministers verwaltet, einschließlich der Kaufverträge (…) Der Minister lässt bestreiten, dass er mit diesen Maßnahmen Recherchen der Presse ausforschen wolle. Sein Mandant betreibe keinerlei ,Investigationen‘.“

Doch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sieht das etwas anders. DJV-Präsident Frank Überall meint: „Beides geht nicht (…) eine eilfertige Behörde und ein Minister, der peinlich bemüht ist, private Immobiliengeschäfte im siebenstelligen Bereich unter der Decke zu halten.“

Der Bundesvorsitzenden der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion Tina Groll zufolge seien die Vorgänge „verstörend“. „Ein Bundesminister sollte die Pressefreiheit und die Aufgabe der Presse, kritisch zu berichten, respektieren und achten“, sagte Groll dem „Tagesspiegel“.

Das Blatt wörtlich: „Dem Amtsgericht ist das Grundbuchamt zugeordnet, das die Akten zum privaten Immobilienbesitz des Ministers verwaltet, einschließlich der Kaufverträge. Dem Schreiben zufolge fordern Spahns Anwälte dazu auf, den gesamten Schriftverkehr mit dem Tagesspiegel sowie „sämtliche etwaige weitere Presseschreiben“ mit den dazugehörigen amtlichen Antwortschreiben herauszugeben. Ausdrücklich wollte Spahn die Namen von Pressevertretern wissen, die nach seinen zwei Schöneberger Wohnungen sowie der im vergangenen Jahr erworbenen Villa in Dahlem gefragt haben (,Um wen handelt es sich?‘).“

Angesichts dieser Enthüllung drängt sich die Frage auf, ob weitere Mitglieder der Bundesregierung in den vergangenen Jahren den einen oder anderen Auftrag erteilt haben, unliebsame Journalisten auszuforschen.

Über das Verhältnis von einigen Journalisten zur Bundesregierung hatte der „Tagesspiegel“ bereits im Jahr 2017 in einem Bericht mit dem Titel „Geheimgespräche mit Journalisten - Regierung will ,eigene politische Vorstellungen verwirklichen‘“ berichtet.

Das Verwaltungsgericht Berlin teilt mit:

„Das Bundeskanzleramt ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet, einem Pressevertreter Auskunft über sogenannte Hintergrundgespräche zu geben

Der Kläger, Journalist einer Tageszeitung, begehrt vom Bundeskanzleramt Auskunft darüber, welche Hintergrundgespräche unter Beteiligung des Bundeskanzleramts im Jahr 2016 stattgefunden haben. Hintergrundgespräche sind solche zwischen Vertretern dieses Amtes und Journalisten, über die zwischen den Teilnehmern Vertraulichkeit verabredet wurde. Konkret erfragt der Kläger Datum, Veranstaltungsort, Teilnehmer und Themen sowie Informationsinhalte der Hintergrundgespräche. Außerdem möchte er wissen, an welchen Hintergrundgesprächen im Jahr 2016 die Bundeskanzlerin teilgenommen hat.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Der Kläger könne die begehrten Informationen auf Grundlage des aus Art. 5 Grundgesetz folgenden presserechtlichen Auskunftsanspruchs verlangen. Der Auskunftserteilung stünden die von der Beklagten geltend gemachten schutzwürdigen Interessen öffentlicher Stellen oder Privater an der Vertraulichkeit dieser Informationen nicht entgegen. Es sei auch davon auszugehen, dass die Informationen bei der Beklagten vorhanden seien. Im Presserecht könne zum Informationsbestand einer Behörde auch das nicht verschriftlichte dienstliche Wissen von Mitarbeitern gehören. Der für die Zusammenstellung der betreffenden Informationen erforderliche Verwaltungsaufwand sei nicht unverhältnismäßig.

Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Urteil der 27. Kammer vom 13. November 2020 (VG 27 K 34.17).“

Geklagt hatte die Zeitung „Der Tagesspiegel“, die sich in einem Artikel zum Urteilsspruch äußert.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 25. Februar 2021 veröffentlicht. Es erfolgt eine erneute Veröffentlichung anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit+++

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