Der Bundestag hat die Immunität des CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben. Damit wurde der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt, wie aus der am Donnerstag einstimmig angenommenen Beschlussempfehlung hervorgeht, so die dpa. Nüßlein, der den Wahlkreis Neu-Ulm vertritt, war am Donnerstag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Zunächst hatte RTL/n-tv darüber berichtet.
Die Bundestagsverwaltung verwies auf die zuständige Generalstaatsanwaltschaft München. Diese erklärte auf Anfrage, es werde wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen zwei Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung stehe der 51-Jährige im Verdacht, einem Maskenhersteller Aufträge beschafft und sich persönlich bereichert zu haben. 650.000 Euro sollen demnach als Beraterhonorar an Nüßleins Firma Tectum gezahlt worden sein.
„Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens werden heute 13 Objekte in Deutschland und in Liechtenstein durchsucht und Beweismittel sichergestellt, die in der Folge ausgewertet werden“, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland weiter. Weitere Details könnten derzeit nicht genannt werden.