Deutschland

Baute der Verfassungsschutz gezielt rechtsextreme und islamistische Organisationen auf?

Ein führender Kopf von al-Qaida und den Salafisten in Deutschland war einem Bericht zufolge V-Mann des Verfassungsschutzes. Doch auch beim Aufbau der rechtsextremen Szene spielen die Verfassungsschutzämter angeblich eine herausgehobene Rolle.
26.02.2021 21:50
Aktualisiert: 26.02.2021 21:50
Lesezeit: 3 min
Baute der Verfassungsschutz gezielt rechtsextreme und islamistische Organisationen auf?
Die jugendliche Elsa steht in einer Gruppe von Menschen, die ihren rechten Arme zum Hitlergruß erhoben haben in einer Szene des Films «Kleine Germanen» (undatierte Filmszene). (Foto: dpa) Foto: SWR/brave new work/Little Dream

Einem „Telepolis“-Bericht zufolge war ein sogenannter Yahia Yousif, der zum Kader von Al-Qaida in Deutschland gehörte, jahrelang als V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz in Stuttgart tätig. Er hatte eine Schlüsselrolle in der Radikalisierung der Sauerland Gruppe gespielt. „Außerdem hat Yousif entscheidend zum Erstarken salafistischer Gruppen in Deutschland beigetragen“, so das „Privacy-Handbuch“.

Die „B.Z.“ wörtlich: „Das ZDF-Magazin ,Frontal 21‘ berichtet, dass ein Berliner V-Mann einem Teenager geholfen haben soll, nach Syrien auszureisen. Die Informationen gehen aus Ermittlungsakten der Berliner Staatsanwaltschaft hervor, berichtete das ZDF-Magazin ,Frontal 21‘ am Dienstag vorab. Dem V-Mann mit dem Namen Emanuel P. werde Mithilfe zur Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.“

Das „Privacy-Handbuch“ führt aus: „Die Globale Islamische Medienfront (GIMF) drohte 2007 in Videos mit Terroranschlägen in Deutschland. Im Gerichtsverfahren gegen Mitglieder der GIMF kam heraus, dass der Anführer dieser Gruppe ein V-Mann des Verfassungsschutzes war. Irfan Peci soll monatlich 2.500 - 3.000 Euro vom Verfassungs­schutz erhalten haben. Außerdem finanzierte das BfV die Ausbildung an Waffen in einem Terrorcamp in Bosnien und deckte Straftaten von I. Peci.“

Weiterhin heißt es: „Anis Amri, der Attentäter mit dem LKW auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016, wurde von einem V-Mann des LKA zu dem Anschlag angestachelt. Es ist bekannt, dass der V-Mann nicht nur A. Amri zu Anschlägen in Deutschland anstacheln wollte und dass er das radikalste Mitglied der Gruppe ,Abu Walaa‘ war. Er hat es neben A. Amri auch bei anderen islamisch orientierten Männern versucht. Dokumentiert ist folgende Aussage von ihm: , Komm, du hast eh keinen Pass, mach hier was, mach einen Anschlag‘. Außerdem wurden die Akten beim Berliner LKA über A. Amri gefälscht, um eine vorzeitige Fest­nahme und Veruteilung wegen banden­mäßiger Kriminalität und gewerbs­mäßigen Drogen­delikten zu vermeiden. Der Berliner LKA Präsident zeigte sich schockiert und ratlos über diesen Vorgang, der erst nach dem Attentat bekannt wurde.“

„Telepolis“ führt in einem weiteren Bericht aus: „Im Prozess gegen die Globale Islamische Medienfront (GIMF), der derzeit am Oberlandesgericht München läuft, behauptet der Bremer Rechtsanwalt Rainer Ahues, dass hinter dem Pseudonym des in der Gruppe aktiv gewesenen Islamisten ,Ahmet K.‘ angeblich Joshua Devon vom privaten Sicherheitsunternehmen Site Intelligence Group steckte, das angeblich alle aus dieser Online-Undercover-Operation gewonnenen Informationen an den Bundesnachrichtendienst weiterleitete. Dem Bundeskriminalamt, das die GIMF überwachte, war dies offenbar nicht bekannt.“

Die Rolle der V-Männer beim Aufbau des Rechtsextremismus

Doch damit nicht genug. Die Verfassungsschutzämter sollen auch an der Radikalisierung von Jugendlichen in Richtung des Rechtsextremismus einen maßgeblichen Anteil haben. Das „Privacy-Handbuch“ berichtet: „Der Verfassungsschutz hat die rechtsradikale Szene in Deutschland nicht unterwandert, sondern seit Jahren finanziell unterstützt und vor Strafverfolgung geschützt. Laut einem BKA-Report von 1997 soll der Verfassungsschutz rechtsradikale Neonazis systematisch geschützt haben. Die Vorwürfe werden mit konkreten Fällen untermauert. V-Leute wurden vor Durchsuchungen gewarnt und einer Straftat über­führte Nazis wurden nicht angeklagt und verurteilt, wenn sie als V-Leute arbeiteten. Informationen wurde zu spät an die Polizei weitergeleitet, so dass rechtsradikale Aktionen nicht mehr verhindert werden konnten. 2002 hat das LKA Sachsen-Anhalt dem Verfassungsschutz misstraut und aus ,ermittlungstaktischen Gründen' nicht über Exekutivmaßnahmen in der rechten Szene informiert. In einem Vermerk des Bundesinnenministeriums heißt es: ,Nach Rücksprache (...) stützen sich die ermittlungstaktischen Gründe vermutlich auf die Befürchtung, die Verfassungsschutzbehörden würden ihre Quellen über bevorstehende Exekutivmaßnahmen informieren‘. 2008 wurden Ermittlungen gegen den Neonazi Sebastian Seemann eingestellt. Er baute das verbotene ,Blood and Honour' Netzwerk auf und war im schwer­kriminellen Millieu aktiv (Drogen- und Waffenhandel). Der Verfassungsschutz warnte ihn vor Exekutivmaßnahmen. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wurden daraufhin wegen Geheimnisverrats und Strafvereitelung im Amt angeklagt. Auf Veranlassung des Innenministers Dr. Ingo Wolff wurden die Anklagen eingestellt.“

So war das Führungsmitglied des „Thüringer Heimatschutzes“ (THS), Tino Brandt, V-Mann des Verfassungsschutzes.

Die „Frankfurter Rundschau“ titelt: „Chef von ,Blood and Honour‘ war V-Mann“.

Der Gründer des „European White Knights of the Ku Klux Klan“, Achim Schmidt, war V-Mann des Verfassungsschutzes, so die „Stuttgarter Zeitung“.

Die Führungsfigur der Sauerländer Aktionsfront (SAF), Andree Zimmermann, war V-Mann des Verfassungsschutzes, so das Blatt „Der Westen“. Einer der Betreiber des rechtsextremen Online-Netzwerks Thule-Web war Kau Dalek, der ebenfalls als V-Mann des Verfassungsschutzes tätig war, berichtet „Nordbayern“. Der Leiter der Karateschule in Solingen, Bernd Schmitt, der die vier Jugendlichen, die später den Anschlag von Solingen ausführen sollten, radikalisiert hatte, war ein V-Mann des Verfassungsschutzes. Schmitt hatte zudem eine Neonazi-Schutztruppe aufgebaut, berichtet der „Spiegel“.

Diese Liste könnte noch weiter ausgeführt werden. Doch darauf soll an dieser Stelle verzichtet werden.

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