Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzmärkte zum Jahresende: Wie sich Anleger zwischen Rallye und Korrekturgefahr absichern
24.12.2025

Zum Jahresende verdichten sich an den globalen Finanzmärkten die Signale für Chancen, Risiken und mögliche Wendepunkte. Stehen Anleger...

DWN
Politik
Politik Cyberangriff auf Aeroflot: Wie Hacker Russlands Luftverkehr störten
24.12.2025

Ein Cyberangriff brachte die IT-Systeme von Aeroflot binnen Stunden zum Stillstand und zwang den Flugbetrieb in den Notmodus. Welche...

DWN
Politik
Politik Putins neue Gegnerin und ihr Appell an Europa
24.12.2025

Europa ringt mit seiner Haltung gegenüber Russland und der Frage nach Konsequenz und Abschreckung. Wie sollte der Westen mit einem Kreml...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Handwerkspräsident: "Demokratie muss nun liefern"
24.12.2025

Die Stimmung im deutschen Handwerk ist angespannt, die Wirtschaft schwächelt seit Jahren. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands...

DWN
Politik
Politik DWN-Jahresrückblick 2025: Schulden, Krieg, KI – und Europas Zerreißprobe
24.12.2025

Schulden in Billionenhöhe, neue Kriegsängste, technologische Abhängigkeiten: 2025 hat Gewissheiten zerlegt, die lange als stabil galten....

DWN
Technologie
Technologie The Good City: Die Stadt der Zukunft ist leise, sauber und elektrisch
24.12.2025

Lärm, Abgase, Platzmangel – urbane Probleme kennt jeder. Doch Renault Trucks zeigt: Die Zukunft der Stadt ist elektrisch, leise und...

DWN
Finanzen
Finanzen Ripple XRP: Zwischen ETF-Fantasie und anhaltendem Kursdruck
24.12.2025

Ripple XRP verliert an Boden, während der Kryptomarkt insgesamt vorsichtiger wird. Technische Schwäche, unterschrittene Schlüsselmarken...

DWN
Technologie
Technologie Exponentielles Wachstum durch KI: Chancen und Grenzen für Wirtschaft und Gesellschaft
24.12.2025

Die künstliche Intelligenz entwickelt sich rasant und verändert zunehmend Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft. Doch kann dieser...