Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Neue EU-Regeln und wie sie den europäischen Online-Unterhaltungsmarkt verändern

Die europäische Glücksspielbranche steht vor einer der größten Umbruchphasen ihrer Geschichte. Neue gesetzliche Regelungen innerhalb...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Wall Street feiert nach Nvidia-Zahlen Comeback, während Ölpreis wegen Iran-Hoffnungen nachgibt
21.05.2026

Ein turbulenter Handelstag voller unerwarteter Wendungen hält die Anleger in Atem und offenbart neue Chancen am Markt.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Düngemittelpreise explodieren und Brüssel liefert nur erste Hilfen
21.05.2026

Erst Energiekrise, dann Nahost-Krieg, jetzt die nächste Kostenwelle auf den Feldern. Europas Bauern sollen vor der kommenden Aussaat...

DWN
Politik
Politik Kreml signalisiert Gesprächsbereitschaft gegenüber Europa
21.05.2026

Russland zeigt sich nach Angaben des Kremls offen für direkte Gespräche mit europäischen Staaten. Kremlsprecher Dmitri Peskow sprach von...

DWN
Panorama
Panorama Schuldspruch im Berufungsprozess: Air France und Airbus nach Absturz verurteilt
21.05.2026

Wende im Fall des Absturzes von Flug AF 447 im Jahr 2009 mit 228 Todesopfern: Ein Pariser Berufungsgericht hat Air France und Airbus der...

DWN
Politik
Politik EU-Asylwende: Abschiebezentren in Drittstaaten vor der Umsetzung
21.05.2026

Die Europäische Union steht vor einer grundlegenden Reform ihrer Abschiebepolitik. Die Verhandlungen über die neue, verschärfte...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Krise der Autoindustrie: Eberspächer zieht die Reißleine in Deutschland
21.05.2026

Der Esslinger Autozulieferer Eberspächer kämpft mit Umsatzrückgängen und geopolitischen Spannungen. Als Reaktion auf die weltweite...

DWN
Politik
Politik Debatte um späteren Renteneintritt: Regierung weist Gerüchte um Rente mit 70 zurück
21.05.2026

Kurz vor dem Abschlussbericht der Rentenkommission sorgen Spekulationen über ein mögliches höheres Renteneintrittsalter für politische...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Stagnation: Bundesbank warnt vor Konjunkturstillstand durch Iran-Krieg
21.05.2026

Deutschlands Wirtschaft verliert nach Einschätzung der Bundesbank spürbar an Schwung. Vor allem die Auswirkungen des Iran-Krieges...