Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Netflix übertrifft Erwartungen, doch Aktie fällt
21.01.2026

Netflix gab am Dienstag nach Börsenschluss die Ergebnisse für das vierte Quartal bekannt, die besser ausfielen als erwartet. Die Aktie...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Angst vor Handelskrieg löst Verkaufswelle an der Wall Street aus title
21.01.2026

Die US-Aktienmärkte gaben am Dienstag nach, da die Drohungen von US-Präsident Donald Trump bezüglich Grönland die Handelsspannungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Weltwirtschaftsforum Davos: Grönland-Krise im Fokus vor angespanntem Gipfeltreffen
20.01.2026

Mitten in einem eskalierenden Zollkonflikt mit der EU rund um die US-Ambitionen, Grönland unter amerikanische Kontrolle zu bringen, reist...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nach Deichmann-Urteil: Schuhhändler muss Schuhkarton-Müllkosten tragen
20.01.2026

Ein rechtskräftiges Deichmann-Urteil sorgt für Wirbel im Verpackungsrecht: Der Schuhhändler soll künftig für seine Schuhkartons...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Rekordhoch: Gelbes Edelmetall erstmals über 4.700 US-Dollar – Silberpreis ebenfalls mit Allzeithoch
20.01.2026

Ein neues Goldpreis-Rekordhoch: Das gelbe Edelmetall durchbricht eine historische Marke nach der anderen, der Silberpreis zieht mit....

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs unter Druck: Zollsorgen beschleunigen die Korrektur – was jetzt wichtig wird
20.01.2026

Der DAX-Kurs gerät nach der jüngsten Rekordjagd weiter unter die Räder: Zollsorgen aus den USA drücken auf die Stimmung, während...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Leitende Politiker kritisieren Trump auf dem WEF in Davos: „Hat den Bezug zur Realität verloren“
20.01.2026

Mehrere Spitzenpolitiker haben beim Weltwirtschaftsforum in Davos sowohl offen als auch indirekt Seitenhiebe gegen US-Präsident Donald...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kreml verschärft den Steuerdruck: Russlands Unternehmen in der Schattenwirtschaft
20.01.2026

Russlands Fiskalpolitik befindet sich in einem tiefgreifenden Umbruch und verändert das wirtschaftliche Umfeld spürbar. Welche Folgen hat...