Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik EU-Schulden werden zur Kostenfalle für Deutschland
01.06.2026

Europa will mehr Rüstung, sichere Energie, starke Industrie und stabile Renten. Doch der IWF warnt, dass diese Rechnung kaum aufgeht,...

DWN
Politik
Politik Staatskrise Deutschland: Minderheitsregierung oder Neuwahlen - was wäre denkbar?
31.05.2026

Die schwarz-rote Regierung unter Kanzler Merz geht dem Ende zu - trotz aktueller Durchhalteparolen der möglichen Nachfolger Spahn und...

DWN
Finanzen
Finanzen Staatsanleihen unter Druck: Wie der Krieg den Preis des Geldes erhöht
31.05.2026

Lange galten Staatsanleihen als sicherer Hafen, nun werden sie selbst zum Warnsignal. Krieg, Energiepreise und Inflation treiben Renditen...

DWN
Panorama
Panorama Kimmel, Fallon, Stewart: Die wichtigsten Late-Night-Shows in den USA – und ihre Wirkung
31.05.2026

Von Johnny Carson bis Jimmy Kimmel: Late-Night-Shows gehören fest zur US-Unterhaltungskultur. Heute kämpfen die Formate jedoch mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Psychische Belastung im Beruf: Wie Beschäftigte mentale Belastung besser bewältigen
31.05.2026

Pflegekräfte, Polizisten oder Rettungssanitäter erleben täglich belastende Situationen. Viele nehmen den emotionalen Druck mit nach...

DWN
Finanzen
Finanzen Digitaler Euro: Europas Banken bauen eigene Stablecoin-Alternative
31.05.2026

Europäische Banken wollen mit einem Euro-Stablecoin die digitale Zahlungsinfrastruktur verändern. Dahinter steht die Sorge, dass der...

DWN
Panorama
Panorama Kölner Dom: Eintrittsgeld geplant – verliert ein Wahrzeichen seinen Zauber?
31.05.2026

Der Kölner Dom zieht jedes Jahr Millionen Menschen an – Gläubige, Touristen und Einheimische gleichermaßen. Ab Juli soll der Eintritt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen KI-Diagnose in Minuten: Irisches Startup will ADHS schneller erkennen
31.05.2026

Ein irisches KI-Startup will ADHS und andere Erkrankungen mit Hirnscans deutlich schneller erkennen. Die Technologie könnte Diagnosen...