Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Unternehmen
Unternehmen Escort zwischen Plattform und Premiumservice: Wie sich ein diskreter Markt professionalisiert

Wenn über Escort-Services gesprochen wird, kommen dabei oft veraltete Assoziationen auf. Der Markt hat sich aber in den vergangenen Jahren...

DWN
Immobilien
Immobilien Bund als Wohnungsbauer? Regierung plant Bundesbaugesellschaft
22.04.2026

Wenn Wohnraum knapp wird, steigen die Preise: In Deutschland fehlen 1,4 Millionen Wohnungen zugleich verteuern sich die Mieten vor allen in...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Mini-Wachstum: Bundesregierung halbiert Konjunkturprognose
22.04.2026

Nicht nur die Folgen des Iran-Kriegs bremsen die Konjunktur in Deutschland weiter aus. Die Bundesregierung rechnet nur noch mit einem...

DWN
Politik
Politik Zwischen Datenschutz und Kontrolle: EU-App zur Altersprüfung im Internet kommt
22.04.2026

Um den Jugendschutz im Internet zu verbessern, hat die EU eine App zur Altersverifizierung entwickelt. Die Lösung, die Ursula von der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Flugstreichungen: Lufthansa streicht 20.000 Flüge bis Oktober
22.04.2026

Die Schließung der Cityline reißt Lücken ins Lufthansa-Netz. Was heißt das konkret für die nächsten Monate und ihre Urlaubspläne?

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Übernahme durch UniCredit: Welche Rolle spielt die Commerzbank-Aktie?
22.04.2026

Im Ringen um die Commerzbank-Übernahme verschärfen sich die Fronten, während UniCredit auf Kontrolle drängt und die mBank für den...

DWN
Finanzen
Finanzen Entlastung Steuerzahler: Unionspolitiker legen Konzept für Steuerreform vor
22.04.2026

Die schwarz-rote Koalition hat eine Reform angekündigt, um kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Jetzt haben Unionspolitiker ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB im geopolitischen Spannungsfeld: Warum Zinsen vorerst unverändert bleiben
22.04.2026

Die EZB hält an ihrem aktuellen Zinskurs fest, obwohl Energiepreise, geopolitische Risiken und neue Marktunsicherheiten den Druck auf die...

DWN
Politik
Politik Raketenabwehr für die Ukraine: Wie realistisch ist eine EU-Alternative zu Patriot?
22.04.2026

Die Ukraine treibt gemeinsam mit europäischen Partnern den Aufbau einer eigenen Raketenabwehr voran und rückt damit die Abhängigkeit vom...