Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Staatliche Datenkontrolle treibt Verbraucher in die digitale Schattenwirtschaft

Deutschland befindet sich im Jahr 2026 in einer paradoxen wirtschaftspolitischen Situation. Während die Bundesregierung versucht, durch...

DWN
Politik
Politik Energiepreise setzen Haushalte unter Druck: Wie die EU Stromkosten senken will
11.03.2026

Die EU-Kommission stellt einen neuen Energieplan vor, mit dem Haushalte in Europa spürbar bei den Stromkosten entlastet werden sollen....

DWN
Politik
Politik Steuerrecht: Ehegattensplitting vorm Aus? Mehr Arbeitszeit für Frauen nicht lukrativ
11.03.2026

Für viele Frauen lohnt es sich finanziell nicht, in den Job zurückzukehren oder ihre Teilzeit auszubauen, das Ehegattensplitting entpuppt...

DWN
Finanzen
Finanzen Gerresheimer-Aktie im freien Fall: Jahresabschluss verschoben, SDAX-Ausschluss droht – was der Bilanzskandal für Anleger bedeutet
11.03.2026

Für die Gerresheimer-Aktie reißen die schlechten Nachrichten nicht ab. Nach Bilanzfehlern und Untersuchungen der BaFin verzögert sich...

DWN
Politik
Politik EU-Rüstungsprogramm Safe: Polens Präsident lehnt EU-Rüstungskredite ab
11.03.2026

44 Milliarden für Polens Rüstung? Präsident Nawrocki blockiert ein EU-Programm und setzt auf eigene Ideen. Was steckt hinter dem...

DWN
Politik
Politik Abgelehnte Asylbewerber: Fast zwei Drittel aller Abschiebeversuche 2025 gescheitert
11.03.2026

Die schwarz-rote Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Zahl der Abschiebungen deutlich zu steigern. Es dürfte ihr nicht gefallen, dass...

DWN
Politik
Politik IEA: Deutschland gibt wegen Iran-Kriegs Teil der Ölreserven frei
11.03.2026

Seit Beginn des Iran-Kriegs vor gut einer Woche schnellt der Ölpreis in die Höhe. Um dagegen anzugehen, wird jetzt ein seltenes...

DWN
Politik
Politik Spritpreise in Polen: Warum die Tankfüllung in Polen deutlich günstiger ist
11.03.2026

Die explodierenden Kraftstoffpreise treiben viele deutsche Autofahrer nach Polen, um deutlich günstiger Benzin oder Diesel zu tanken. Doch...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft DIW: Iran-Krieg trifft deutsche Wirtschaft wenig - aber treibt Preise
11.03.2026

Mit dem Anstieg der Ölpreise wachsen die Sorgen um die Konjunktur in Deutschland. Das Institut der deutschen Wirtschaft ist eher...