Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China fesselt Deutschlands Industrie immer stärker
26.05.2026

Deutschland wollte sich von China unabhängiger machen – doch bei Akkus, Solarpanels und Antibiotika steigt die Abhängigkeit sogar...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölreserven unter Druck: Wie lange reichen die globalen Vorräte noch?
26.05.2026

Die Märkte bleiben ruhig, obwohl ein erheblicher Teil der globalen Ölproduktion ausfällt. Der Grund sind die Ölreserven, doch dieser...

DWN
Finanzen
Finanzen Morningstar nennt 5 Favoriten: US-Aktien für geduldige Anleger
26.05.2026

Der US-Marktstratege David Sekera nennt fünf Unternehmen, in die sich aus seiner Sicht langfristig investieren lässt. Einige...

DWN
Finanzen
Finanzen Leitzins: EZB bereitet offenbar Erhöhung vor
26.05.2026

Der Iran-Krieg treibt Energiepreise und Inflation im Euroraum weiter nach oben. Nun signalisiert die EZB höhere Prognosen und bereitet die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Warum Deutschland seine besten Start-ups zu früh verliert
26.05.2026

Technologische Exzellenz allein reicht nicht aus: Entscheidend ist ein frühes Zusammenspiel von Kapital, Marktkenntnis und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kritische Rohstoffe: Europas unterschätzter Machtfaktor
26.05.2026

Lange Zeit galt die Globalisierung als Garant für Wohlstand und Stabilität. In einer vernetzten Welt, so die Theorie, würde der freie...

DWN
Politik
Politik Trump-Strategie zerlegt Amerikas Macht in Echtzeit
26.05.2026

Donald Trump sendet an China ein Signal, das kaum gefährlicher sein könnte. In der Taiwan-Frage rückt er von jener Abschreckung ab, auf...

DWN
Panorama
Panorama Pflegeversichung: Kinderlose sollen höheren Pflegebeitrag zahlen
26.05.2026

Die Finanzlage der Pflegeversicherung spitzt sich dramatisch zu. Jetzt prüft die Bundesregierung höhere Beiträge für Kinderlose – und...