Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Die Refurbed-Checkliste: 5 Qualitätsstandards, die herkömmliche gebrauchte iPhones nicht erfüllen

Preisbewusstsein, Nachhaltigkeit und Qualität sind die Dinge, die für die meisten heutzutage beim Kauf von Smartphones im Mittelpunkt...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik EU-Klimazoll: CO2-Zoll soll auch für Waschmaschinen und andere Waren kommen
26.02.2026

Künftig sollen 180 Industrieprodukte, darunter auch Haushaltswaren, unter den EU-CO2-Zoll fallen. Was die Kommission damit erreichen will.

DWN
Politik
Politik Bundeswehr bekommt Kamikaze-Drohen: Stärkung der Nato-Ostflanke
26.02.2026

Deutschland stellt 540 Millionen Euro für Kamikaze-Drohnen bereit und stärkt damit gezielt die militärische Präsenz an der...

DWN
Politik
Politik Verfassungsschutz: AfD gewinnt in Eilverfahren um Einstufung als rechtsextrem
26.02.2026

Die AfD hat vor Gericht einen Erfolg erzielt: Der Verfassungsschutz darf sie nicht als rechtsextremistisch einstufen. Allerdings ist das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KMU unter Druck: Deutscher Mittelstand leidet unter Konkurrenz aus China
26.02.2026

Einst brachte China deutschen Unternehmen glänzende Geschäfte, heute wächst der Druck aus Fernost. Einen harten Wettbewerb mit China...

DWN
Politik
Politik Epstein-Skandal: Chef des Weltwirtschaftsforums tritt zurück
26.02.2026

Der frühere norwegische Außenminister, Børge Brende, legt sein Amt als Präsident des WEF nieder. Was ist über seine Verbindungen zum...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB-Verlust 2025: Erneut keine Überweisung an die Bundesbank
26.02.2026

Die Zinspolitik der Euro-Währungshüter hinterlässt seit Jahren Spuren in der Bilanz der Europäischen Zentralbank. Über zehn Milliarden...

DWN
Finanzen
Finanzen Kupferpreis-Prognose: Was das Metall über die Industrie verrät – und was für Anleger jetzt wichtig wird
26.02.2026

Der Kupferpreis rückt angesichts globaler Infrastrukturprogramme, Energiewende und geopolitischer Verschiebungen zunehmend ins Zentrum der...

DWN
Politik
Politik Umfrage Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: SPD rückt an CDU ran
26.02.2026

Laut einer Umfrage zeichnet sich ein Trend ab: Die SPD hat aufgeholt. Noch führt die CDU, doch jetzt trennt die Parteien nur noch ein...