Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Aktien schließen auf Rekordhoch, angeführt von Tech-Werten, während der Nasdaq im Mai 8 Prozent gewinnt
29.05.2026

Künstliche Intelligenz und überraschende diplomatische Wendepunkte beflügeln die Märkte – erfahren Sie, was die Börsen aktuell...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin: Unbekannter vernichtet Vermögen im Millionenwert
29.05.2026

Ein Unbekannter schickt 107 Bitcoin an eine Adresse, von der es keinen Rückweg gibt. Knapp sieben Millionen Euro sind damit praktisch aus...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Eternal.ag: Kölner Start-up automatisiert die Tomatenernte
29.05.2026

Acht Millionen Euro, ein gescheitertes Vorgängerunternehmen und ein klares Ziel: Renji John will beweisen, dass autonome Roboter den...

DWN
Unternehmen
Unternehmen "Made in Germany" vorm Aus: Nächste deutsche Traditionsfirma verschwindet für immer
29.05.2026

Schwache Konsumstimmung, nicht mehr finanzierbare Kosten für Energie, Personal und Abgaben treiben den stationären Handel samt...

DWN
Politik
Politik NATO-Truppenabzug: Europas Sicherheit wird zur Kostenfrage
29.05.2026

Amerika will weniger Kampfjets, Drohnen und Kriegsschiffe für Europa bereithalten. Was wie eine technische NATO-Planung klingt, ist ein...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW-Aktie: Nach Whistleblower-Hinweisen – Justiz weist Benachteiligungsklage gegen Volkswagen ab
29.05.2026

Herber Rückschlag für zwei ehemalige VW-Mitarbeiter im Millionenpoker mit ihrem Ex-Arbeitgeber: Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen...

DWN
Politik
Politik Machtwort aus der Regierungszentrale: Kanzleramt bügelt Merz-Debatte ab
29.05.2026

Das Kanzleramt versucht, die aufkommenden Spekulationen über die Zukunft von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Keim zu ersticken....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Gegen den Kurs der Regierung: Mehrheit der Beschäftigten will weniger arbeiten
29.05.2026

Breitseite gegen die schwarz-roten Wirtschaftsreformen: Eine neue DGB-Umfrage zeigt, dass sich 53 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland...