Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kleine Warensendungen aus China vor Strukturbruch: Im Juli 98 Prozent Rückgang
29.08.2026

Die Zahl der Sendungen aus Asien sinkt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch der Konsum entsprechend zurückgeht. Beispielhafte...

DWN
Finanzen
Finanzen Kapitalrente 2028: Was Sie erwarten dürfen, wenn Sie mit 30, 40 oder erst 50 beginnen
29.08.2026

Die aktuelle Rentenreform sieht ab 2028 auch eine Kapitalrente vor, bei der Anteile der Rentenbeiträge am Kapitalmarkt angelegt werden....

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ford E-Transit Courier im Test: Der Elektro-Spezialist für die Stadt
29.08.2026

Der Ford E-Transit Courier ist konsequent auf städtische Lieferdienste zugeschnitten. Er bietet ausreichend Reichweite für den...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Volkswagen unter Druck: Wie umfangreich muss der Konzern sparen?
29.08.2026

Hohe Kosten, Überkapazitäten und ein unerbittlicher Wettbewerb setzen Volkswagen massiv unter Druck. Mehrere Werke fürchten um ihre...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Engpass bei Diesel: Warum Autofahrer einen teuren Winter fürchten müssen
29.08.2026

Die Straße von Hormus bleibt ein Nadelöhr für den weltweiten Ölhandel. Trumps neue Sanktionen sollen den Iran wirtschaftlich treffen,...

DWN
Technologie
Technologie Neue KI-Offensive könnte Bäckereien Millionen sparen
29.08.2026

Die Bäckereikette Bodenhoff will mit einem neuen KI-Werkzeug Abfall reduzieren und Mehrverkäufe sichern. Es soll die Planung der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deindustrialisierung schreitet voran: Deutschlands Industrie verliert weiter Arbeitsplätze
29.08.2026

Laut Daten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) verliert Deutschland derzeit monatlich durchschnittlich rund 15.000...

DWN
Finanzen
Finanzen Tagesgeld: Hamburg Direct Bank hebt Aktionszins für Tagesgeldkonto an
29.08.2026

Ein höherer Aktionszins und eine verlängerte Garantie machen das Tagesgeld der Hamburg Direct Bank noch interessanter. Weil Experten eine...