Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Sanierungsstau trifft Akademiker-Nachwuchs: TU Berlin schließt marodes Hauptgebäude
11.05.2026

Behörden und Feuerwehr entdecken bauliche Mängel: Die Technische Uni Berlin zieht harte Konsequenzen und schließt ihr Hauptgebäude...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie: Starker Auftragsbestand, schwacher Aktienkurs – die Hintergründe
11.05.2026

Bei der Rheinmetall-Aktie prallen derzeit starke Fundamentaldaten und wachsende Zweifel am kurzfristigen Kursverlauf aufeinander. Eine neue...

DWN
Finanzen
Finanzen Lagarde bremst Stablecoins: Warum die EZB den digitalen Euro schützen will
11.05.2026

EZB-Präsidentin Christine Lagarde stellt sich skeptisch gegen Stablecoins in Euro. Sie sieht Risiken für Finanzstabilität, Banken und...

DWN
Finanzen
Finanzen Einbruch Gewerbesteuer: Finanzielle Krise in Baden-Württemberg verschärft sich
11.05.2026

Schon jetzt schreiben viele Städte und Gemeinden rote Zahlen und müssen Leistungen kürzen. Die aktuelle Steuerschätzung zeigt: Die...

DWN
Politik
Politik Der ewige Krieg in der Ukraine: Putin bringt Altkanzler Schröder als Vermittler ins Gespräch
11.05.2026

Kremlchef Putin hat Altkanzler Gerhard Schröder als Vermittler im Ukraine-Krieg ins Spiel gebracht. In der Bundesregierung stößt Putins...

DWN
Panorama
Panorama Mitten in einer Kriegszone. Wenn die Kontrolle verschwindet, beginnt Führung.
11.05.2026

Ein Unternehmer wacht in Lwiw in der Ukraine auf und erfährt, dass Krieg ist. Seine Geschichte zeigt, was Führung bedeutet, wenn Pläne...

DWN
Politik
Politik Großbritannien: Labour verliert, Reform UK gewinnt - Rücktrittsforderungen nach Wahldebakel
11.05.2026

Der angezählte britische Premierminister Keir Starmer bemüht sich nach den historisch schlechten Wahlergebnissen bei den Kommunalwahlen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ifo: Jeder sechste Einzelhändler sieht Existenz bedroht
11.05.2026

Die längste Wirtschaftskrise in Deutschland seit den Nachkriegsjahren bremst den privaten Konsum. Direkte Leidtragende sind die...