Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell: Warum der Kurssprung nach den US-Jobdaten verpufft
05.10.2026

Der schwache US-Arbeitsmarkt schob den Goldpreis am Freitag kräftig an, doch der Kurssprung erwies sich als kurzlebig. Zum Wochenstart...

DWN
Finanzen
Finanzen Amazon Prime-Preiserhöhung: BGH kippt Amazon-Klausel – wie Kunden Geld zurückbekommen
05.10.2026

Nach dem BGH-Urteil zur Amazon Prime-Preiserhöhung bewegt sich etwas bei den Mitgliedsbeiträgen. Doch zwischen einer günstigeren...

DWN
Finanzen
Finanzen DAX-Kurs aktuell: Warum 25.000 Punkte in dieser Börsenwoche im Mittelpunkt stehen
05.10.2026

Der DAX-Kurs steht vor einer Woche voller Spannungen: Während schwache US-Arbeitsmarktdaten Hoffnungen wecken, sorgen die Anleihemärkte...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Energieabhängigkeit: Warum Europas neue Lieferanten das Problem nicht lösen
05.10.2026

Europa hat Russland als wichtigsten Energielieferanten weitgehend ersetzt – doch unabhängig ist die EU deshalb noch lange nicht. Für...

DWN
Politik
Politik Jared Kushner: Brisante Enthüllungen über Trumps Familienmacht
05.10.2026

Jared Kushner verhandelt im Namen der USA mit Russland, der Ukraine und anderen Staaten. Gleichzeitig verwaltet Trumps Schwiegersohn einen...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: 5 Chip-Aktien, die Sie haben müssen – Bitcoin-Kurs mit großem Potenzial
05.10.2026

Der S&P 500 legt trotz höherer Zinsen und geopolitischer Spannungen weiter zu. Investoren hoffen auf eine historisch starke Schlussrallye...

DWN
Finanzen
Finanzen VW kündigt Tarifvertrag: Was jetzt auf 100.000 Beschäftigte zukommt – und auf die VW-Aktie
05.10.2026

Volkswagen verschärft seinen Sparkurs und kündigt einen Großteil seiner Haustarifverträge. Nach Angaben der IG Metall sind zehn...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Saatgutproduzent Christopher Rudloff im Interview: „Wir können keine Sonderschichten fahren“
04.10.2026

Hitze erreicht die Bilanz von Saatgutproduzenten mit zwei Jahren Verzögerung. Christopher Rudloff führt die RUDLOFF GmbH in Sereetz bei...