Politik

DWN-Recht: Dürfen nun Beamte, die der AfD angehören, gefeuert werden?

In den Reihen der als „Verdachtsfall“ eingestuften AfD befinden sich auch deutsche Beamte. Welche beruflichen und rechtlichen Konsequenzen nun auf sie zukommen, können Sie in dieser juristischen Analyse einsehen.
03.03.2021 18:34
Aktualisiert: 03.03.2021 18:34
Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz verfährt mit drei Stufen, wenn es um die Verfassungsfeindlichkeit von Organisationen und Parteien geht. Es gibt den „Prüffall“, den „Verdachtsfall“ und den „Überwachungsfall“.

Dazu führt der „rehm Verlag“ aus:

Bei einem „Prüffall“ dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Eine Überwachung erfolgt hier nicht. Voraussetzung für diese Einordnung ist das Vorliegen „erster tatsächlicher Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen. Der Verfassungsschutz wird hier lediglich öffentlich bekannte Informationen (Facebook – bzw. Twitterposts, Auftritte bei Demos) aktenkundig machen.

b) Bei einem „Verdachtsfall“ dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Dafür müssen dem Verfassungsschutz „hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen vorliegen.

c) Beim „Überwachungsfall“ müssen bereits „gesicherte extremistische Bestrebungen“ vorliegen, die dann den Verfassungsschutz zur Beobachtung veranlassen.

Die endgültige Einstufung als „verfassungswidrige Partei“ obliegt aufgrund des sog. „Parteienprivilegs“ (Art. 21 Abs. 2 und 4 GG) allerdings einzig und allein dem Bundesverfassungsgericht (Judikative) und nicht dem Verfassungsschutz (Exekutive).

Die Einstufung einer Partei als „Verdachtsfall“ hat auch Folgen für Beamte, die Mitglieder jener Partei sind oder in diesen Kreisen verkehren. Denn gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG / § 7 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist die verfassungstreue eine Voraussetzung dafür, dass Personen in das Beamtenverhältnis übernommen werden.

Wenn also bei einem Beamten Zweifel darüber bestehen, dass er nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten würde, muss sein Beamtenverhältnis aufgelöst werden. Auch Beamte im Ruhestand müssen sich an diesen Grundsatz halten. „Er wird entweder entlassen (so Beamte auf Widerruf und auf Probe) oder aus dem Dienst entfernt (Beamte auf Lebenszeit). Auch für Beamte, die sich bereits im Ruhestand befinden, gilt es als (Ruhestands-) Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG / § 77 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 BBG). Ihnen kann als höchste Disziplinarmaßnahme sogar das Ruhegehalt aberkannt werden (§ 12 BDG und das jeweilige Landesrecht)“, so der „rehm Verlag“.

Das Bundesinnenministerium führt in einem Schreiben mit der Betreffzeile „Verfassungstreue von Beamten;

beamtenrechtliche Konsequenzen der politischen Betätigung von Beamten“, welche konkreten Sanktionen gegen AfD-Beamte erlassen werden könnten.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Bremer Immobilienmarkt unter Druck: Strategien für Käufer und Verkäufer im aktuellen Zinsumfeld

Der Immobilienmarkt in Bremen befindet sich in einer Phase tiefgreifender Transformation. Nach Jahren des kontinuierlichen Preisanstiegs...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Weltbank: Jobrisiko durch KI in einkommensstarken Ländern höher
05.08.2026

Künstliche Intelligenz kann die Produktivität steigern – womöglich so stark, dass bestimmte Arbeitsplätze überflüssig werden. Die...

DWN
Politik
Politik EU-Haushalt 2028–2034: Deutschland soll Europas Rechnung bezahlen
05.08.2026

Zwei Billionen Euro, neue Schulden und ein Machtkampf zwischen Berlin und Paris: Die Verhandlungen über den EU-Haushalt 2028–2034 drohen...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Wall Street schließt höher, da Bessent auf baldiges US-Iran-Abkommen zur Wiedereröffnung der Straße von Hormus hindeutet
04.08.2026

Ein überraschender Wendepunkt an den globalen Finanzmärkten sorgt für Aufsehen – erfahren Sie, was die Börsen jetzt antreibt.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Chinas Marsch in die Flaute drückt Deutschlands Industrie 
04.08.2026

In China braut sich womöglich eine länger anhaltende Krise zusammen. Für die ohnehin angeschlagene deutsche Wirtschaft ist das eine...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Öl-Aktien: Konzerne kassieren, Deutschlands Wirtschaft zahlt
04.08.2026

Krieg im Nahen Osten, Ölpreise auf Rekordniveau und Milliardengewinne für die Energiekonzerne: Öl-Aktien schlagen 2026 sogar den...

DWN
Politik
Politik Trump-Vertraute Loomer in der Ukraine: „Russland hat mich getäuscht“
04.08.2026

Jahrelang verbreitete Laura Loomer die Erzählungen des Kremls und beschimpfte die Ukraine als Land der „Nazi-Apologeten“. Nun reist...

DWN
Finanzen
Finanzen Palantir-Aktie: Überwachungsfirma hebt Prognose kräftig an
04.08.2026

Die Palantir-Aktie schießt nach starken Quartalszahlen zweistellig nach oben und profitiert vom boomenden KI-Geschäft in den USA. Vor...

DWN
Politik
Politik KI-Steuer, steuerfreie Einkommen, Grundeinkommen? Zeit für einen Systemwechsel
04.08.2026

Wenn Erwerbsarbeit nicht mehr die Existenz sichert: Künstliche Intelligenz frisst Arbeitsplätze, Inflation und Steuern fressen Löhne,...