Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Inflation und Konsumzurückhaltung: Wie Deal-Plattformen die Kaufkraft der Verbraucher stärken

Angesichts einer persistenten Inflation und steigender Lebenshaltungskosten sehen sich private Haushalte in Deutschland einem erheblichen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Industriestrompreis: EU gibt Milliarden frei
16.04.2026

Die EU-Kommission öffnet den Weg für einen subventionierten Industriestrompreis in Deutschland. Milliardenhilfen sollen die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bosch kämpft mit Kostenexplosion: Gewinne brechen dramatisch ein
16.04.2026

Bosch steckt in der Krise – und schreibt erstmals seit Jahren rote Zahlen. Vor allem die enormen Kosten für den Stellenabbau belasten...

DWN
Panorama
Panorama Arag-Analyse: Konflikte bei Arbeit und Wohnen nehmen zu
16.04.2026

Steigende Kosten treiben immer mehr Menschen vor Gericht – selbst bei kleinen Beträgen. Eine neue Analyse zeigt, wie stark Konflikte um...

DWN
Technologie
Technologie AEO: Wie KI-Suchmaschinen Google den Rang ablaufen
16.04.2026

Die klassische Google-Suche verliert an Macht, während KI-Systeme Antworten direkt liefern. Unternehmen kämpfen nicht mehr um Rankings,...

DWN
Finanzen
Finanzen Iran-Krieg verschärft Risiken: Investoren senken Wachstumserwartungen
16.04.2026

Die Erwartungen globaler Investoren an das Wirtschaftswachstum geraten unter Druck, während Inflation und geopolitische Risiken wieder...

DWN
Technologie
Technologie Experte warnt: Mittelstand unterschätzt Datensouveränität
16.04.2026

Für den Mittelstand wirkt Datensouveränität oft wie ein Randthema. Tatsächlich entscheidet sie über Kontrolle und Unabhängigkeit. Wer...

DWN
Panorama
Panorama Lufthansa-Streik: Diese Rechte haben Passagiere bei einem Pilotenstreik
16.04.2026

Der Lufthansa-Streik bringt den Flugverkehr in Deutschland ins Wanken und sorgt bei Tausenden Reisenden für Unsicherheit. Flugausfälle,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft 1.000 Euro steuerfrei: Wer kriegt sie?
16.04.2026

Die geplante 1.000-Euro-Prämie sorgt für neuen Streit zwischen Politik, Wirtschaft und Union. Während Arbeitgeber vor Überlastung...