Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Merz lobt Reformpaket, wirbt um Unterstützung und verschärft Krankschreibungen
02.07.2026

Krankschreibungen sollen strenger werden, gleichzeitig verspricht die Koalition Steuerentlastungen und weniger Bürokratie. Kanzler...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit: Niederlagen im Fußball, Alarm in den Unternehmen
02.07.2026

Deutschland war Exportweltmeister, Fußballweltmeister und Vorbild für industrielle Stärke. Heute scheiden Nationalmannschaften früh...

DWN
Politik
Politik Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
02.07.2026

Zum 1. Januar 2027 soll eine Reform der Einkommensteuer in Kraft treten. Steuerzahler sollen dadurch insgesamt um 10 Milliarden Euro pro...

DWN
Finanzen
Finanzen Rüstungsaktien: Der Hype ist vorbei, jetzt zählt der Gewinn
02.07.2026

Europas Rüstungsindustrie galt lange als großer Gewinner der Zeitenwende. Bei Rheinmetall und anderen Verteidigungswerten bröckelt die...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Chinesische Übernahme von MediaMarktSaturn: Ministerium genehmigt Angebot
02.07.2026

Der chinesische Handelskonzern JD.com will sich MediaMarktSaturn sichern. Das Bundeswirtschaftsministerium erteilt die Freigabe unter...

DWN
Immobilien
Immobilien Mietrechtsreform: Die neue Indexmiete
02.07.2026

Ab 01. Juli 2026 tritt eine vom Kabinett beschlossene Mietrechtsreform in Kraft, welche die Rechte und Möglichkeiten von Mietern und...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street gibt in letzter Minute nach, trotz Warshs Inflationsoptimismus
01.07.2026

Überraschende Kehrtwende kurz vor Handelsschluss: Erfahren Sie, welche Faktoren die US-Märkte am Abend bewegten.

DWN
Politik
Politik Er war Bill Clintons engster Berater – nun sieht er eine einzigartige Möglichkeit, nach Trump die Macht zu übernehmen
01.07.2026

Doug Sosnik war einer der engsten Berater von Bill Clinton. Heute räumt er ein, dass die Demokraten den schleichenden Verlust ihrer...