Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Der wachsende Trend zu flexiblen Konsumausgaben bei deutschen Verbrauchern

Deutsche Haushalte verändern ihr Ausgabeverhalten grundlegend. Wo früher feste Sparpläne und monatliche Budgets den Alltag bestimmten,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ferrari Luce: Erst verspottet, jetzt reißen sich Käufer um den Elektro-Ferrari
14.08.2026

Der Ferrari Luce provozierte Fans, verunsicherte Anleger und ließ Zweifel an Ferraris Elektrostrategie wachsen. Nun ist das Verkaufsziel...

DWN
Panorama
Panorama Konsumflaute trifft Camping-Boom: Jetzt mobile Kaffeemaschinen kaufen und bares Geld sparen!
14.08.2026

Camping boomt, Reisen bleibt beliebt – doch gleichzeitig sitzt das Geld bei vielen Verbrauchern nicht mehr so locker. Genau in diesem...

DWN
Finanzen
Finanzen Norma-Aktie mit Kurssprung: Verbindungstechnikhersteller plant weiteren Aktienrückkauf
14.08.2026

Ein neuer Aktienrückkauf treibt die Norma-Aktie auf den höchsten Stand seit mehr als drei Jahren. Finanziert wird das Vorhaben aus einem...

DWN
Finanzen
Finanzen Anthropic-Aktie vor dem Mega-IPO: SpaceX könnte die Euphorie zerstören
14.08.2026

Anthropic wächst rasant und könnte mit seinem Börsengang neue Maßstäbe setzen. Doch die Milliardenbewertung steht auf einem...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 38: Die Woche im Rückblick – KW 33
14.08.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in wenigen Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Finanzen
Finanzen Unser neues Magazin ist da: Die neuen Geldmacher – wie Fintechs klassische Banken herausfordern
14.08.2026

Kaum ein Bereich entwickelt sich derzeit so rasant wie das Finanzwesen. Zwischen Innovation, Regulierung und wachsendem Wettbewerb...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neues Büro für OpenAI: Warum der ChatGPT-Konzern beim KI-Ausbau auf Berlin setzt
14.08.2026

Deutschland zählt für OpenAI zu den bedeutendsten Wachstumsmärkten. Nun plant der ChatGPT-Entwickler den nächsten Expansionsschritt und...

DWN
Panorama
Panorama Vier Buchempfehlungen für die Liege: Was Entscheider diesen Sommer unbedingt lesen sollten
14.08.2026

Das Tablet ist geladen, der Sonnenschirm steht, die E-Mails dürfen warten. Wir haben vier Wirtschaftsbuch-Empfehlungen für Sie, die den...