Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Finanzielle Freiheit braucht einen starken Partner

Vermögen eröffnet Möglichkeiten – und bringt zugleich Entscheidungen mit sich: Wie lässt sich das Erreichte bewahren, gezielt...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Förderprogramm für Azubi-Vermittlung vor dem Aus – trotz offener Ausbildungsplätze
29.09.2026

Viele offene Lehrstellen, viele Jugendliche ohne Perspektive – und trotzdem soll ein bewährtes Förderprogramm für die Azubivermittlung...

DWN
Finanzen
Finanzen Geldvermögen: Haushalte so reich wie nie - Rekordsumme ungleich verteilt
29.09.2026

Das weltweite Geldvermögen erreicht laut Allianz ein Rekordhoch. Doch der Zuwachs kommt bei Milliarden Menschen nicht an. Die Unterschiede...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Funflation: Warum selbst der Spaß immer teurer wird
29.09.2026

Urlaub, Restaurant oder Hobby: Wer seine Freizeit genießen will, muss immer tiefer in die Tasche greifen. Eine Analyse der Bank of America...

DWN
Politik
Politik Kippt der Länderfinanzausgleich? Union droht bei Linksregierung mit Geldentzug
29.09.2026

Nach dem Wahlsieg der Linkspartei in Berlin könnte diese bald die Regierung anführen. Die CDU- und CSU-geführten Bundesländer drohen...

DWN
Finanzen
Finanzen Reicher Westen, armer Osten: Enorme Vermögensungleichheit verschärft sich 2025
29.09.2026

Am 36. Jahrestag der Wiedervereinigung herrschen enorme Unterschiede bei der Vermögensverteilung: Alleine im Jahr 2025 entfielen 95...

DWN
Politik
Politik Deutschland vergreist: Kinderwunsch sinkt – das sind die Folgen
29.09.2026

In Deutschland sinkt nicht nur kontinuierlich die Geburtenrate, sondern erstmals seit vielen Jahren sogar auch der Wunsch nach eigenen...

DWN
Finanzen
Finanzen Lateinamerika-Aktien: Das Comeback, das kaum jemand auf dem Radar hat
29.09.2026

Jahrelang mieden Anleger Lateinamerika, nun schlägt die Region sogar den S&P 500. Rohstoffe, Banken und überraschend niedrige Bewertungen...

DWN
Politik
Politik Personalie Jens Spahn: Doch kein Comeback im Haushaltausschuss
29.09.2026

Der Skandal um die Leihmutterschaft kostete Jens Spahn seinen Posten an der Spitze der CDU‑Fraktion. Im Haushaltsausschuss wollte er...