Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Billionär Musk sieht SpaceX-Debüt abheben und holt den Titel
12.06.2026

Ein historischer Handelstag an der Wall Street voller Rekorde und geopolitischer Wendepunkte.

DWN
Politik
Politik Ukraine bald EU-Mitglied? EU beginnt Beitrittsverhandlungen trotz Kriegsstatus
12.06.2026

Ein Veto aus Ungarn blockierte lange formelle EU-Gespräche mit der Ukraine. Jetzt kann es endlich losgehen, berichtet die Deutsche...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschlands Mitte ist pleite: Insolvenzen bei Verbrauchern und Firmen steigen stetig
12.06.2026

Die Welle der Insolvenzen in Deutschland endet nicht: Im ersten Quartal des Jahres verzeichneten die Amtsgerichte einen spürbaren Anstieg...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Pandora-Aktie: Die neue Chefin gibt ein ungewöhnliches Eingeständnis ab
12.06.2026

Pandora kämpft mit schwächerem Wachstum, steigenden Kosten und enttäuschenden Märkten. Die neue Chefin Berta de Pablos-Barbier sieht...

DWN
Politik
Politik EU-Stabilitätspakt: Irland erhält Flexibilität bei Energieausgaben
12.06.2026

Mehr Spielraum im Budget: Die EU erweitert die Ausnahme für Verteidigungsausgaben auf den Energiesektor. Damit reagiert Brüssel auf die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Infrastruktur-Finanzierung: Bauindustrie fordert neue Debatte über Pkw-Maut
12.06.2026

Die deutsche Bauindustrie schlägt zur dauerhaften Sanierung des Verkehrsnetzes die Einführung einer Pkw-Maut vor. Durch den Wechsel von...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX-Aktie: Jahrhundert-IPO zwischen Musk-Fans und Milliarden-Risiken
12.06.2026

Der gigantische SpaceX-Börsengang elektrisiert die Märkte. Während Institutionelle und Kleinanleger Schlange stehen, um ein Stück vom...

DWN
Finanzen
Finanzen SpaceX-IPO: Was bedeutet das für ETF-Anleger?
12.06.2026

Mit SpaceX drängt eines der bekanntesten Technologieunternehmen der Welt an die Börse. Die Bewertung sorgt bereits für Diskussionen...