Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Technologie
Technologie Brady TwinLead: Wenn das Etikett plötzlich mitdenkt

Ein Etikett bleibt am Produkt, doch die Informationen dahinter können sich verändern. Mit TwinLead verbindet Brady physische...

DWN
Politik
Politik Wie gewinnt man den nächsten Krieg? Ex-US-Verteidigungsminister Austin erläutert in Warschau die NATO-Strategie
14.10.2026

Der pensionierte General Lloyd Austin, der unter Präsident Joe Biden US-Verteidigungsminister war, hat beim Warsaw Security Forum die...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell unter Druck: Nach US-Inflationsschub blicken Anleger auf die Fed
14.10.2026

Der Goldpreis tendiert am Mittwochnachmittag in der Verlustzone, weil höhere US-Verbraucherpreise die Hoffnung auf eine Zinssenkung...

DWN
Politik
Politik Trumps Vereinbarung mit Putin dreht sich um weit mehr als Diesel
14.10.2026

Donald Trumps Diesel-Abkommen mit Wladimir Putin wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich: US-Gesetze begrenzen russische...

DWN
Technologie
Technologie Starlink in der Ukraine: Streit um neue Geschwindigkeitsgrenze
14.10.2026

In der Ukraine wächst der Ärger über eine offenbar neue Einschränkung beim Satelliteninternet Starlink. Nach Angaben aus dem Umfeld von...

DWN
Politik
Politik Zuckersteuer beschlossen: Kabinett bringt Extra-Steuer auf den Weg
14.10.2026

Zwischendurch hatte das Kanzleramt sie gestoppt, das Finanzministerium musste nacharbeiten - jetzt ist die Zuckersteuer in der...

DWN
Politik
Politik Grüngasquote für private Haushalte ab 2028 sorgt für Kritik
14.10.2026

Die schwarz-rote Koalition hatte sich bei der Einigung auf das neue Gebäudemodernisierungsgesetz - als Nachfolger des...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Prognose: Warum die nächsten Tage alles verändern könnten
14.10.2026

Bitcoin steht vor einer entscheidenden Bewährungsprobe. Nach massiven Kapitalabflüssen aus Bitcoin-ETFs und einem Kursrutsch auf nahezu...

DWN
Finanzen
Finanzen Sollte ich US-Banken kaufen? Warum ich Citigroup und Wells Fargo genauer prüfe
14.10.2026

Nach der starken Rally ist bei US-Bankaktien Ernüchterung eingekehrt. Gleichzeitig steigen die Gewinne vieler Institute weiter. Für mich...