Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenschluss: Chipwerte ziehen Nasdaq nach untentitle
27.07.2026

Spannung an der Wall Street: Was Anleger jetzt über die jüngsten Marktbewegungen wissen müssen.

DWN
Panorama
Panorama Cybersicherheit im Urlaub: Diese zehn Fehler machen Sie zum leichten Opfer
27.07.2026

Ein falscher QR-Code, eine überzeugende E-Mail oder ein gestohlenes Smartphone können den Urlaub abrupt beenden. Cyberkriminelle setzen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Toyota steigt bei Cellcentric ein: Wasserstoff-Offensive gemeinsam mit Daimler Truck und Volvo
27.07.2026

Toyota steigt bei Cellcentric ein und mischt den Markt für Brennstoffzellen auf. Gemeinsam mit Daimler Truck und Volvo soll die...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preisoffensive im Handel: Wie Sie jetzt bei Haushaltswaren und Hörbüchern kräftig sparen können
27.07.2026

Sommerzeit ist Angebotszeit: Während Verbraucher ihre Ausgaben genauer planen, überbieten sich Händler mit attraktiven Preisaktionen....

DWN
Finanzen
Finanzen SAP-Aktie nach Zahlen im Höhenflug: Analysten bleiben gespalten – wie Anleger reagieren sollten
27.07.2026

Die SAP-Aktie überrascht nach den Quartalszahlen mit einer kräftigen Erholung. Während das starke Cloud-Geschäft Anleger begeistert,...

DWN
Politik
Politik Fragen nach dem CSD-Anschlag: Warum war der verurteilte Täter Abdul B. nicht in Haft?
27.07.2026

Nach dem CSD-Anschlag in Berlin richtet sich der Blick nicht mehr nur auf den mutmaßlichen Täter. Auch Gerichte, Strafrecht und...

DWN
Politik
Politik Neuer Verkehrsminister vor gewaltigen Herausforderungen: Die größten Baustellen für Bilger
27.07.2026

Mit Steffen Bilger bekommt das Verkehrsministerium einen erfahrenen Fachpolitiker an die Spitze. Doch der Wechsel allein beseitigt keine...

DWN
Politik
Politik Plant Trump eine Bodenoffensive? Pakistan warnt vor möglichem US-Militäreinsatz im Iran
27.07.2026

Bereitet US-Präsident Donald Trump eine Bodenoffensive im Iran vor? Hinweise aus Pakistan jedenfalls sorgen für Aufmerksamkeit....