Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

DWN
Finanzen
Finanzen Revolut-Bank greift an: Dieser Fintech-Riese will Europas Banken überholen
10.10.2026

Die Revolut-Bank wächst in einem Tempo, von dem klassische Geldhäuser nur träumen können: fast 70 Millionen Kunden, Milliardenbewertung...

DWN
Technologie
Technologie KI-Prompts für Marketing und Vertrieb: 7 KI-Vorlagen für KMU und Selbstständige
10.10.2026

Fast jedes zweite kleine Unternehmen sieht noch keinen echten Nutzen in KI – dabei liegt der Unterschied oft nur im richtigen Prompt....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Dacia Sandero Stepway: Europas Bestseller hat ein Sicherheitsproblem
10.10.2026

Europas meistverkauftes Auto kommt nicht von Volkswagen, Toyota oder Peugeot, sondern von Dacia. Der Sandero Stepway punktet mit enormer...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kingspan Group-Aktie unter Druck: EU greift nach geplatztem Deal durch
10.10.2026

Ein geplatzter Milliardendeal? Nein, ein gescheiterter Firmenkauf mit teuren Folgen. Weil der irische Baustoffkonzern Kingspan die...

DWN
Politik
Politik Marine Le Pen plant finanzpolitischen Kurs mit großen Einsparungen: Auf den Straßen wächst die Wut
10.10.2026

Frankreich steht finanziell mit dem Rücken zur Wand. Während Zehntausende junge Menschen gegen marode Schulen und fehlende Investitionen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Generation Z trifft auf Generation X: Wie ein Eiskaffee zum Karrierekiller werden kann
10.10.2026

Ein Eiskaffee beim Bewerbungsgespräch sollte eigentlich keine große Sache sein. Doch für manche Personalverantwortliche verrät der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EZB-Leitzinsen: Die Zinswende kommt anders als erwartet
10.10.2026

Erst schien die nächste Zinserhöhung der EZB fast sicher, jetzt rudern die Finanzmärkte zurück. Trotz hartnäckiger Inflation und...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Anleger wägen SpaceX-Schritt ab, während die Wall Street boomt
09.10.2026

Wie ein überraschender Deal die Kräfteverhältnisse an der Börse nachhaltig verschiebt.