Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik Energiewende-Pläne: Umweltminister Schneider stoppt Entwurf von Reiche
07.05.2026

Im Streit um die Energiewende zeigt sich die Bundesregierung tief gespalten. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) lehnte die Pläne von...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Wall Street gibt leicht nach, da sich die Ölpreise erholen
07.05.2026

Geopolitische Unsicherheiten und überraschende Gewinner: Erfahren Sie, welche Faktoren die Märkte aktuell in Atem halten.

DWN
Politik
Politik Friedenssignale aus Teheran: Warum Trump den Iran-Krieg kaum als Sieg verkaufen kann
07.05.2026

Die Märkte setzen auf Entspannung im Iran-Konflikt, doch Trump steht vor einer politischen Niederlage und die Zukunft der Straße von...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Rohstoffmärkte unter Druck: Was den Kupferpreis jetzt bewegt
07.05.2026

Der Kupferpreis steht im Zentrum neuer Machtverschiebungen an den Rohstoffmärkten. Wie stark kann KGHM davon profitieren, wenn Geopolitik,...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Effizienz-Schock bei DeepL: Kölner KI-Aushängeschild entlässt 250 Mitarbeiter
07.05.2026

Das Kölner Vorzeige-Startup DeepL galt lange als die deutsche Antwort auf das Silicon Valley. Doch trotz technischer Erfolge zieht das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kraftwerksgesetz: Kartellamt warnt vor Einschränkung des Wettbewerbs
07.05.2026

Das Kartellamt äußert massive Kritik am geplanten Kraftwerksgesetz (StromVKG) des Wirtschaftsministeriums. Laut einer aktuellen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Warsteiner Brauerei: Konzern schließt Standorte und bündelt Bierproduktion
07.05.2026

Die Warsteiner Brauerei (Haus Cramer Gruppe) reagiert auf den sinkenden Bierkonsum in Deutschland mit einem drastischen Kapazitätsabbau....

DWN
Technologie
Technologie KI-Gesetz der EU: Neues Verbot für Missbrauch-Deepfakes beschlossen
07.05.2026

Die EU verschärft das KI-Gesetz und verbietet künftig sexualisierte Deepfakes sowie KI-Inhalte, die Kindesmissbrauch darstellen....