Deutschland

Gericht untersagt Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz - und erhebt Vorwürfe gegen den Geheimdienst

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt es dem Inlandsgeheimdienst, die AfD zu beobachten - und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Dienst.
05.03.2021 13:56
Aktualisiert: 05.03.2021 13:56
Lesezeit: 2 min

Der Bundesverfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht beobachten. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln und gab damit einem Antrag der Partei statt. Zugleich warf das Gericht dem Inlandsgeheimdienst vor, die mit dem Gericht vereinbarte Vertraulichkeit des Falles gebrochen zu haben.

Gerichtssprecher Michael Ott sagte, das Verwaltungsgericht habe mit einer sogenannten Zwischenentscheidung die Aktivitäten des Verfassungsschutzes verboten, bis über den Eilantrag der AfD gegen die Beobachtung und Einstufung als Verdachtsfall entschieden werde. Eine inhaltliche Bewertung der Einstufung als mögliche Gefahr für die verfassungsgemäße Ordnung sei mit der nun angeordneten Aussetzung der Beobachtung nicht verbunden. Wann über den Eilantrag entschieden wird, blieb zunächst offen.

Das Verwaltungsbericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch Medienberichte die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bekannt geworden sei und damit in "unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" wurde. Das Gericht rüffelte den Bundesverfassungsschutz, indem es feststellte, alles spreche dafür, dass sich der Geheimdienst nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten beziehungsweise nicht dafür gesorgt habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.

Hintergrund ist ein früherer Antrag der AfD, in dem die Partei bereits Ende Januar eine einstweilige Anordnung gefordert hatte, die dem Verfassungsschutz die Einstufung als "extremistische Bestrebung" und die Beobachtung untersagen sollte. Außerdem wollte die AfD mit dem Antrag erreichen, dass der Verfassungsschutz seine Einschätzung nicht veröffentlichen darf. Die Richter lehnten damals den Wunsch der AfD ab, dem Verfassungsschutz sofort die Einstufung als Verdachtsfall und die Beobachtzung zu verbieten. Sie verbanden dies mit einer "Stillhaltezusage" des Verfassungsschutzes. Das heißt, die Beobachtung der Partei sollte nicht öffentlich bekannt werden. Für die Richter steht nach den Medienberichten jedoch fest, dass der Geheimdienst verantwortlich dafür ist, dass die Einstufung der AfD als Extremismus-Verdachtsfall "durchgestochen" wurde.

Der Bundessprecher der Partei, Jörg Meuthen, kommentiert das Urteil in einer Pressemeldung:

„Das Verwaltungsgericht Köln hat heute mit sofortiger Wirkung die Beobachtung der AfD gestoppt – diese Entscheidung ist nicht nur großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht hat gezeigt, dass das rechtswidrige Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei mit rechtlichen Mitteln gestoppt werden kann.

Der Verfassungsschutz ist konkret für das Durchstechen streng vertraulicher Informationen an die Medien abgewatscht worden. Die Behörde von Herrn Haldenwang dürfte sich jetzt zweimal überlegen, ob sie sich weiterhin gegen die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag politisch instrumentalisieren lassen will. Für uns steht fest: Wir werden auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den rechtswidrigen Umgang des BfV mit der AfD vorzugehen. Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen.“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft ifo Institut: Wirtschaftsleistung schrumpft in acht Bundesländern
07.01.2026

Hier eher Dienstleister, dort mehr Industrie – bei der Wirtschaftsstruktur fällt die Deutschlandkarte unterschiedlich aus. Manche...

DWN
Politik
Politik Brandenburgs SPD zieht Reißleine: Aus für Koalition mit BSW - Wie geht es weiter?
07.01.2026

Die bundesweit einzige SPD/BSW-Koalition in Brandenburg ist gescheitert. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärte die Koalition in...

DWN
Politik
Politik Generalsanierung von Schloss Bellevue steht bevor - Kosten unklar
07.01.2026

Im März müssen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und rund 220 Mitarbeiter des Bundespräsidialamts ausziehen. Es steht eine...

DWN
Panorama
Panorama Lebensmittelpreise steigen: Warum sich immer mehr Deutsche Sorgen machen
07.01.2026

Die Preise im Supermarkt ziehen weiter an, und viele Haushalte kommen kaum hinterher. Eine neue Forsa-Umfrage zeigt, wie stark steigende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Wenn der Agent einkauft: Wie KI den Onlinehandel 2026 zerbombt
07.01.2026

Der europäische E-Commerce steht vor einem tiefgreifenden technologischen und regulatorischen Umbruch. Wie verändern KI-gestützte...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Künstliche Intelligenz hält Wall Street auf Rekordkurs
07.01.2026

Die US-Aktienmärkte stiegen am Dienstag, gestützt durch künstliche Intelligenz, auf neue Rekordhochs, während Investoren auf die...

DWN
Finanzen
Finanzen Inflation 2025: Preise steigen weiter in Deutschland
06.01.2026

Die Inflation in Deutschland hat 2025 im Jahresschnitt 2,2 Prozent erreicht. Nach der hohen Teuerungswelle der vergangenen Jahre entspannt...

DWN
Politik
Politik Trump droht Kolumbien und Mexiko
06.01.2026

Die Aussagen aus Washington signalisieren eine neue Eskalationsstufe in der US-Politik gegenüber Lateinamerika. Droht daraus eine...