Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate (71) hat vor den Folgen des Corona-Lockdowns für die mittelständische Wirtschaft gewarnt und die staatlichen Maßnahmen als verfassungswidrig kritisiert.
"Die Maßnahmen schlagen dem in Art. 14 des Grundgesetzes garantierten Schutz des Eigentums ins Gesicht", schreibt der renommierte Anwalt in einem Beitrag für das "Hamburger Abendblatt" (Dienstag).
Die Inzidenzzahlen seien wenig aussagekräftig. Sie gingen derzeit in die Höhe, weil viele Menschen nach einem Schnelltest auch einen PCR-Test machten und damit die bisherige Dunkelziffer der Infizierten in die Statistik einfließe.
Zweifelhaft sei auch, ob man die ermittelten Fälle von Virusvarianten hochrechnen könne, wie es das Robert Koch-Institut mache. "Man muss kein Mathematiker sein, um derartige statistische Spielchen als Grundlage der allgemeinen Panikmache abzulehnen", schreibt Strate.
Der Lockdown des Einzelhandels kann ihm zufolge nichts an der Ausbreitung des Virus ändern. In der Zeit nach Corona werde es ein Lastenausgleichsgesetz geben müssen, um die wirtschaftlichen Schäden zu verteilen. Für Empfänger eines scheinbar sicheren Gehalts könne es nach der Bundestagswahl ein böses Erwachen geben.
Strate fordert: "Zur schwedischen Lösung gibt es keine Alternative, will man dem Mittelstand nicht den Todesstoß versetzen." Schweden ist in der Corona-Krise einen Sonderweg mit vergleichsweise wenigen und milden Beschränkungen gegangen.