Politik

Grundrechte nur nach Impfung? Präsident des Bundesverfassungsgerichts sorgt mit Aussage für Eklat

Der umstrittene Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hält mehr Freiheiten für Geimpfte dann für geboten, wenn diese nicht mehr ansteckend sind. „Wenn ein geimpfter Mensch niemanden anstecken kann, dürfte das von ihm ausgehende Infektionsrisiko grundrechtlich anders zu beurteilen sein als wenn er noch ansteckend ist, nur selbst nicht mehr erkranken kann“, so der Richter.
03.04.2021 22:44
Aktualisiert: 03.04.2021 22:44
Lesezeit: 1 min
Grundrechte nur nach Impfung? Präsident des Bundesverfassungsgerichts sorgt mit Aussage für Eklat
Der heutige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth mit Merkel auf einem Plakat zur Bundestagswahl 2013. (Screenshot)

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, hält mehr Freiheiten für Geimpfte dann für geboten, wenn diese nicht mehr ansteckend sind, so Reuters. "Wenn ein geimpfter Mensch niemanden anstecken kann, dürfte das von ihm ausgehende Infektionsrisiko grundrechtlich anders zu beurteilen sein als wenn er noch ansteckend ist, nur selbst nicht mehr erkranken kann", sagte Harbarth der Funke Mediengruppe laut Vorabbericht.

Jeder Mensch besitze die im Grundgesetz verbürgten Grundrechte. In der Pandemie kollidierten jedoch verschiedene Grundrechte wie etwa die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Schulbesuch, die Berufsfreiheit oder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in einer bisher nicht gekannten Weise. Es gehe darum, die betroffenen Grundrechte in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Für die Beurteilung der grundrechtlichen Auswirkungen der Impfungen sei voraussichtlich von Relevanz, ob eine Impfung nur vor eigener Erkrankung oder zuverlässig auch vor der Weitergabe des Virus an Dritte schütze.

Mehr zum Thema: EU-Direktorin für Impfstoff-Zulassung war Pharma-Lobbyistin – unter anderem für AstraZeneca

Der umstrittene Richter hatte das Corona-Management in Deutschland gegen die wachsende Kritik verteidigt. Einem Vorabbericht der Zeitungen der Funke Mediengruppe zufolge sagte Harbarth, dass alle freiheitlichen Gesellschaften gerade mit Herausforderungen zu kämpfen hätten und jeder Fehler einer zu viel sei. "Wenn man aber unter Zeitdruck und unter Unsicherheit entscheiden muss, besteht immer die Gefahr von Fehlern", so der Verfassungsrichter. Er sei zuversichtlich, dass das Gemeinwesen die Pandemie bewältigen könne und verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückgewonnen würde.

Harbarth stellte sich auch hinter die umstrittenen Videokonferenzen der Regierungschefs von Bund und Ländern. Die Notwendigkeit einer raschen Reaktion auf neue Entwicklungen erfordere Handlungsspielräume für die Regierungen. Den Einwand, der Bundestag debattiere lediglich über bereits getroffene Entscheidungen, wollte Harbarth nicht gelten lassen: "Wenn zur Umsetzung dessen, was Kanzlerin und Ministerpräsidenten besprochen haben, eine Parlamentsentscheidung erforderlich ist, dann wird die Maßnahme erst mit der Parlamentsentscheidung wirksam."

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