Deutschland

Das sind die umstrittenen Bestimmungen des Bundes-Lockdowns

Aus einer Aufstellung geht detailliert hervor, welche Folgen der Bundes-Lockdown für Unternehmer und Bürger haben wird.
15.04.2021 15:28
Aktualisiert: 15.04.2021 15:28
Lesezeit: 1 min
Inhalt wird nicht angezeigt, da Sie keine externen Cookies akzeptiert haben. Ändern..
Das sind die umstrittenen Bestimmungen des Bundes-Lockdowns
Vor einem geschlossenen Restaurant in der Altstadt steht eine Tafel mit der Aufschrift "Noch 3xmal Lockdown und dann ist Weihnachten". (Foto: dpa) Foto: Jens Büttner

Das juristische Online-Magazin „Legal Tribune“ hat die einzelnen Verordnungen des Bundes-Lockdowns detailliert zusammentragen, um den Bürgern einen Überblick über die anstehenden Maßnahmen zu verschaffen:

„Das sind die wichtigsten Maßnahmen der Notbremse laut dem geplanten § 28b IfSG:

  • Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr (Ausnahme: ,gewichtige und unabweisbare Gründe' wie medizinische Notfälle oder berufliche Tätigkeiten).
  • Einzelhandel ist geschlossen (Ausnahmen u.a.: Lebensmittel, Bücher, Gartenbedarf)
  • Gastronomie ist geschlossen (Ausnahme: Takeaway und Kantinen)
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen sind geschlossen.
  • Sport ist untersagt (Ausnahmen: kontaktloser Individualsport allein oder zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt sowie Profisport ohne Zuschauer)
  • Busse und Züge fahren nur mit halber Passagierzahl
  • Private Treffen nur im eigenen Haushalt plus eine Person und deren Kinder (Ausnahme: Demonstrationen und Gottesdienste).

Nach derzeitigem Stand würde die Notbremse in rund 300 von 412 Landkreisen und kreisfreien Städten gelten. Die Maßnahmen treten aber automatisch außer Kraft, sobald der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis fünf Tage hintereinander unter 100 liegt.

Schulen und Kitas müssen erst schließen, wenn der Inzidenzwert über 200 steigt. Bis dahin sind für Schüler:innen und Lehrer:innen zwei Mal wöchentlich Corona-Tests vorgesehen. Dabei besteht Testpflicht.“

Hinzu komme, dass die Bundesregierung künftig gemäß § 28b Abs. 6 IfSG für Fälle einer Inzidenz über 100 auch Verordnungen beschließen darf, mit denen die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen verschärft oder abgeschwächt werden können.

Die Aufstellung wurde vom rechtspolitischen Korrespondenten Dr. Christian Rath verfasst.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Debatte neu entfacht: Braucht die Erbschaftsteuer eine Reform?
13.09.2025

Im Bundeshaushalt fehlt das Geld, und immer wieder rücken dabei auch das Vermögen der Deutschen und eine gerechtere Besteuerung in den...

DWN
Technologie
Technologie IoT-Baumaschinen: Wie Digitalisierung die Baustelle verändert
13.09.2025

IoT-Baumaschinen verändern Baustellen grundlegend: mehr Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Wer nicht digitalisiert, riskiert...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Darf der Chef in mein Postfach? Urteil zeigt Grenzen für Arbeitgeber
13.09.2025

Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter: Darf ein Arbeitgeber nach Ende des Arbeitsverhältnisses noch in das E-Mail-Postfach seiner...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Kritik am Verbrenner-Verbot der EU: So nicht umsetzbar
13.09.2025

Das Verbrenner-Verbot der EU steht vor dem Scheitern: Käufer verweigern sich Elektroautos, Hersteller warnen vor unrealistischen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiewende: WWF-Ranking sieht Brandenburg ganz vorn
13.09.2025

Die Energiewende schreitet ungleichmäßig voran – während Brandenburg laut Umweltverband WWF glänzt, hinken andere Länder hinterher....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Lightcast-Bericht: KI-Kenntnisse treiben Gehälter massiv nach oben
13.09.2025

Wer KI beherrscht, kassiert kräftig ab: Laut einer globalen Studie steigern KI-Fähigkeiten das Gehalt um bis zu 43 Prozent – in manchen...

DWN
Panorama
Panorama Frost, Dürre, steigende Kosten: Weihnachtsbäume werden teurer
13.09.2025

Weihnachtsbäume stehen schon jetzt im Fokus: Frost, Trockenheit und steigende Kosten setzen Tannenbaumproduzenten unter Druck. Zwar gibt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Tariftreuegesetz: Schutz vor Lohndumping – oder Gefahr für den Mittelstand?
13.09.2025

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) soll faire Bedingungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe schaffen. Kritiker warnen jedoch, dass vor...