Deutschland

Gilt ab heute: Ausgangsbeschränkung umfasst auch Bahn-Reisen und Flüge in Hochinzidenz-Städte

Bahn-Reisen, Flüge und private Autofahrten in Hochinzidenz-Städte sind während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung laut einem Bericht verboten.
23.04.2021 02:06
Aktualisiert: 23.04.2021 02:06
Lesezeit: 1 min

Der „BILD“-Zeitung liegt im Zusammenhang mit dem Paragrafen 28 b des neuen Infektionsschutz-Gesetzes eine Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vor. Aus der Kurzinformation geht hervor, dass in Landkreisen ab einem Sieben-Tage-Inzidenz von 100 „zwischen 22 Uhr und 5 Uhr der Aufenthalt in Fortbewegungsmitteln untersagt“ sei.

Öffentliche Verkehrsmittel seien ebenfalls von der Ausgangsbeschränkung erfasst. Eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, sei laut dem Kurzinformation nur dann gestattet, wenn Ausnahmen vorlägen. Die betroffenen Kommunen dürfen somit während der Ausgangssperre weder mit dem Auto noch mit der Bahn oder mit dem Flugzeug durchquert werden. In der Praxis bedeutet das beispielsweise: Wenn beispielsweise der Inzidenzwert in Hamburg über 100 liegen würde, dürfte der Hamburger Flughafen für Nacht- und Frühflüge nicht angeflogen werden.

Wolfgang Kubicki kritisiert Bundesregierung scharf

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki sagte dem Blatt: „Es droht heilloses Chaos (…) Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll. Selbst die bundeseigene Deutsche Bahn dürfte mit der Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs vor große Probleme gestellt werden (…) Es muss jetzt schnell gehandelt werden. Ich bin nicht bereit hinzunehmen, dass mein Land Schleswig-Holstein vom Süden und Westen der Republik abgenabelt wird, weil Hamburg mit seiner hohen Inzidenz nicht mehr durchfahren werden darf.“

Das umstrittene neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse hatte die letzten Hürden genommen und tritt am 23. April 2021 in Kraft. Zunächst passierte es am Donnerstag trotz massiver Kritik der Länder den Bundesrat, dann wurde es von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und später im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen wird die Notbremse ab Samstag automatisch greifen, wie das Bundesinnenministerium in Berlin erläuterte.

Kanzlerin Angela Merkel verteidigte sie hingegen als unverzichtbar im Kampf gegen die Pandemie.

Mehr zum Thema: Liste der Grausamkeiten: Was sich mit der Bundes-Notbremse ändert

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