Deutschland

Nach Entscheidung gegen Maskenpflicht: Bayrische Staatsanwaltschaft geht gegen Richterin vor

Nach dem Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule prüft nun die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin.
05.05.2021 16:00
Lesezeit: 1 min

„Merkur.de“ berichtet: „Das Urteil hatte Mitte April für Aufsehen gesorgt. Eine Familienrichterin am Amtsgericht Weilheim befreite ein Schulkind von der Maskenpflicht. Das Schulkind an der Schlehdorfer Realschule war mehrfach nach Hause geschickt worden, weil es die Maske wegen Kopfschmerzen und Übelkeit nicht tragen wollte. Seit Oktober 2020 hatte das Kind ein Attest, das die Schulleitung nicht anerkennen wollte. Deshalb landete der Fall vor Gericht. Die Familienrichterin urteilte zugunsten des Schulkinds da ,das Kindeswohl im konkreten Fall gefährdet‘ sei“.

Nach dem Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule prüft nun die Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin. „Wir haben Vorermittlungen eingeleitet, weil es mehrere Anzeigen gab“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II der Deutschen Presse-Agentur. Ob diese Vorermittlungen in ein offizielles Ermittlungsverfahren übergehen oder eingestellt werden, sei noch nicht entschieden.

In Thüringen prüft die Staatsanwaltschaft Erfurt ebenfalls, ob sie nach einem ähnlichen Urteil in Weimar nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung Ermittlungen gegen den zuständigen Richter aufnimmt, so die dpa.

Das Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hatte ein Kind nach einer Klage der Eltern Mitte April von der wegen der Corona-Pandemie herrschenden Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Gericht an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf.

Die Richterin entschied auch, dass das Kind an der Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wurde durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

Auch im thüringischen Weimar hatte das Familiengericht bereits gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen entschieden und damit bundesweit Schlagzeilen gemacht. Das Thüringer Bildungsministerium hatte daraufhin „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ an der Entscheidung angemeldet.

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