Auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist die Zahl der Erwerbstätigen zum Jahresbeginn stärker gesunken als in den Jahren zuvor. Grund sind die Auswirkungen der Corona-Krise, obwohl Kurzarbeitende weiterhin als erwerbstätig registriert sind. Im ersten Quartal 2021 hatten 44,4 Millionen Menschen ihren Arbeitsort und -platz in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag berichtete. Zum Vergleich: den bisherigen Allzeit-Höchststand bei den Beschäftigtenzahlen gab es im vierten Quartal 2019 kurz vor Beginn der Pandemie mit 45,32 Millionen Erwerbstätigen.
Das bedeutete einen Rückgang um 707 000 Personen oder 1,6 Prozent zum gleichen Quartal des Vorjahres, das bereits leicht krisengeprägt war. Damit setzte sich der negative Trend aus den beiden Vorquartalen fort, in denen jahresbezogene Rückgänge von jeweils 1,5 Prozent festgestellt wurden.
Drei Viertel des Beschäftigungsrückgangs gingen zu Lasten von Arbeitnehmern, deren Zahl innerhalb eines Jahres um 1,3 Prozent auf 40,5 Millionen sank. Anteilig noch stärker ging die Zahl der Selbstständigen zurück, und zwar um 4,4 Prozent auf 3,9 Millionen.
Der von der Pandemie besonders betroffene Dienstleistungsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe verzeichnete einen besonders großen Rückgang der Beschäftigtenzahlen um 3,9 Prozent. Mehr Beschäftigung gab es hingegen bei den Öffentlichen Dienstleistern, Erziehung und Gesundheit mit einem Plus von 1,5 Prozent.
Bezüglich der geleisteten Arbeitsstunden schreibt das Statistische Bundesamt: „Die Zahl der durchschnittlich geleisteten Arbeitsstunden je erwerbstätiger Person verringerte sich nach ersten vorläufigen Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit im 1. Quartal 2021 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 4,0 % auf 334,2 Stunden. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen – also das Produkt aus Erwerbstätigenzahl und geleisteten Stunden je erwerbstätiger Person – sank im gleichen Zeitraum um 5,5 % auf 14,8 Milliarden Stunden. Hier zeigt sich insbesondere der Effekt der Inanspruchnahme von Kurzarbeit seit der zweiten Märzhälfte 2020, der sich zwar nicht in der Zahl der Erwerbstätigen, aber in der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden niederschlägt.“
Die gesamte Pressemitteilung des Bundesamts finden Sie hier.