Politik

Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise

Die Bundesregierung hätte auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise im Jahr 2015 eigentlich den Bundestag vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern über ihre Verhandlungslinie informieren müssen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Dies ist eine Rüge für Merkel und Schäuble.
26.05.2021 10:03
Aktualisiert: 26.05.2021 10:03
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterhalten sich am 17.07.2015 während der Sondersitzung des Deutschen Bundestags zu Griechenland-Hilfspaketen. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Die Bundesregierung muss den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen auf europäischer Ebene rechtzeitig mit ins Boot holen. Darauf pocht das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richterinnen und Richter beanstanden, dass die Parlamentarier 2015 auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern nicht über die deutsche Verhandlungslinie informiert wurden. Geklagt hatte die Grünen-Fraktion. (Az. 2 BvE 4/15)

Das sogenannte Organstreitverfahren zwischen Fraktion und Bundesregierung bezog sich auf die Ereignisse vom 11. bis 13. Juli 2015. Damals rangen in Brüssel erst die Finanzminister und dann die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darum, ob das pleitebedrohte Griechenland den Währungsraum verlassen muss. Am Ende einigte man sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.

Der Bundestag war über die Ergebnisse des Euro-Gipfels erst am 14. und 16. Juli unterrichtet worden. Ein Dokument, das das Finanzministerium am 10. Juli zur Vorbereitung der Verhandlungen erarbeitet hatte, leitete die Bundesregierung dem Bundestag am Nachmittag des 12. Juli zu. Verschiedene Spitzenpolitiker und -beamte der Eurogruppe hatten es schon am 10. Juli bekommen.

Über die Vorschläge in diesem Papier, zu denen auch die Option einer Auszeit Griechenlands aus dem Euro gehörte, hätte der Bundestag «spätestens nach Abfassung des Dokuments» am 10. Juli informiert werden müssen, beanstandet nun Karlsruhe. «Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald feststeht, dass ein Vorschlag oder eine Initiative der Bundesregierung zum Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene gemacht und damit nach außen kommuniziert werden soll.»

Grundlage dafür ist Artikel 23 im Grundgesetz. Er verpflichtet die Bundesregierung unter anderem dazu, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen «umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten». Bei den Griechenland-Verhandlungen wurde dieses Recht nach den Feststellungen des Zweiten Senats klar verletzt.

Die Gespräche über Finanzhilfen im hohen zweistelligen Milliardenbereich hätten «unmittelbar das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung» des Bundestags betroffen, hieß es. Ein zeitweiser Ausschluss Griechenlands aus dem Euro wäre «mit ganz erheblichen Auswirkungen» auf die europäische Integration und den Bundeshaushalt verbunden gewesen. In Anbetracht dieser herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit «war eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten».

Die Bundesregierung hatte ihr Vorgehen damit verteidigt, dass die Verhandlungsposition vor Beginn der Gespräche noch nicht endgültig festgelegt gewesen sei. Aber das lassen die Verfassungsrichter nicht gelten: «Führt die Bundesregierung im Rahmen einer überaus bedeutsamen Angelegenheit neue Optionen und Lösungsvorschläge in die Diskussion mit ihren europäischen Partnern ein, so unterliegt auch dieser nach außen gerichtete Willensentschluss der Unterrichtungspflicht.» Geheim gehalten werden dürften solche Überlegungen nur, solange sie rein regierungsintern erörtert werden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: AfD in Hochrechnungen knapp vor SPD
20.09.2026

Erste Hochrechnungen aus Mecklenburg-Vorpommern zeigen deutliche Verschiebungen im Parteiensystem. Während eine Partei ihr Ergebnis mehr...

DWN
Finanzen
Finanzen Investmentchancen: Korea, Luxus, Wasser – wo jetzt Rendite lockt
20.09.2026

Die Börsen stehen nahe ihren Rekorden, doch einige Anleger suchen ihre Chancen ausgerechnet dort, wo es zuletzt besonders wehgetan hat....

DWN
Panorama
Panorama KI-Kunst: Kreative Revolution oder seelenlose Kopie?
20.09.2026

Zurzeit gibt es viel Kritik an KI-generierter Kunst. Die Argumente klingen vertraut: „seelenlos“, „bloße Reproduktion des...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeiten im Alter: Was Senioren wirklich im Job hält
20.09.2026

Ältere Beschäftigte werden auf dem Arbeitsmarkt plötzlich dringend gebraucht. Doch wer Senioren länger im Job halten will, kommt mit...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arktis-Korridor: Wird Russlands Nordroute zur Gefahr für europäische Häfen?
20.09.2026

Der Chef von Rosatom sagt: Russland müsste etwa 100 Milliarden Euro investieren, wenn es die Arktisroute in einen echten Logistikkorridor...

DWN
Politik
Politik Merz unter Druck: Öffnet sich für Söder das Kanzleramt?
20.09.2026

Markus Söder hat Kanzlerambitionen mehrfach ausgeschlossen. Doch nach dem CDU-Debakel in Sachsen-Anhalt und wachsendem Druck auf Friedrich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Preiskrieg in der Autoindustrie: Warum Rabatte die Zukunft gefährden
20.09.2026

Europas Autobauer liefern sich einen Preiskampf ausgerechnet in einer Phase, in der sie Milliarden für ihre technologische Zukunft...

DWN
Immobilien
Immobilien Schlafen überm Edeka: Wie das Baurecht Wohnen im Gewerbegebiet blockiert
20.09.2026

Obwohl bundesweit 1,4 Millionen Wohnungen fehlen und Millionen Quadratmeter Gewerbefläche leer stehen, verbietet die Baunutzungsverordnung...