Politik

Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise

Die Bundesregierung hätte auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise im Jahr 2015 eigentlich den Bundestag vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern über ihre Verhandlungslinie informieren müssen, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Dies ist eine Rüge für Merkel und Schäuble.
26.05.2021 10:03
Aktualisiert: 26.05.2021 10:03
Lesezeit: 1 min
Karlsruhe rügt Umgehung des Bundestags in der Griechenland-Krise
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble unterhalten sich am 17.07.2015 während der Sondersitzung des Deutschen Bundestags zu Griechenland-Hilfspaketen. (Foto: dpa) Foto: Bernd von Jutrczenka

Die Bundesregierung muss den Bundestag vor wichtigen Weichenstellungen auf europäischer Ebene rechtzeitig mit ins Boot holen. Darauf pocht das Bundesverfassungsgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Karlsruher Richterinnen und Richter beanstanden, dass die Parlamentarier 2015 auf dem Höhepunkt der Griechenland-Krise vor entscheidenden Treffen mit den Euro-Partnern nicht über die deutsche Verhandlungslinie informiert wurden. Geklagt hatte die Grünen-Fraktion. (Az. 2 BvE 4/15)

Das sogenannte Organstreitverfahren zwischen Fraktion und Bundesregierung bezog sich auf die Ereignisse vom 11. bis 13. Juli 2015. Damals rangen in Brüssel erst die Finanzminister und dann die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darum, ob das pleitebedrohte Griechenland den Währungsraum verlassen muss. Am Ende einigte man sich auf Bedingungen für ein drittes Hilfspaket.

Der Bundestag war über die Ergebnisse des Euro-Gipfels erst am 14. und 16. Juli unterrichtet worden. Ein Dokument, das das Finanzministerium am 10. Juli zur Vorbereitung der Verhandlungen erarbeitet hatte, leitete die Bundesregierung dem Bundestag am Nachmittag des 12. Juli zu. Verschiedene Spitzenpolitiker und -beamte der Eurogruppe hatten es schon am 10. Juli bekommen.

Über die Vorschläge in diesem Papier, zu denen auch die Option einer Auszeit Griechenlands aus dem Euro gehörte, hätte der Bundestag «spätestens nach Abfassung des Dokuments» am 10. Juli informiert werden müssen, beanstandet nun Karlsruhe. «Eine Mitteilungspflicht besteht, sobald feststeht, dass ein Vorschlag oder eine Initiative der Bundesregierung zum Gegenstand von Verhandlungen auf europäischer Ebene gemacht und damit nach außen kommuniziert werden soll.»

Grundlage dafür ist Artikel 23 im Grundgesetz. Er verpflichtet die Bundesregierung unter anderem dazu, Bundestag und Bundesrat in EU-Fragen «umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten». Bei den Griechenland-Verhandlungen wurde dieses Recht nach den Feststellungen des Zweiten Senats klar verletzt.

Die Gespräche über Finanzhilfen im hohen zweistelligen Milliardenbereich hätten «unmittelbar das Budgetrecht und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung» des Bundestags betroffen, hieß es. Ein zeitweiser Ausschluss Griechenlands aus dem Euro wäre «mit ganz erheblichen Auswirkungen» auf die europäische Integration und den Bundeshaushalt verbunden gewesen. In Anbetracht dieser herausragenden Bedeutung und Komplexität der Angelegenheit «war eine besonders intensive Beteiligung des Deutschen Bundestages geboten».

Die Bundesregierung hatte ihr Vorgehen damit verteidigt, dass die Verhandlungsposition vor Beginn der Gespräche noch nicht endgültig festgelegt gewesen sei. Aber das lassen die Verfassungsrichter nicht gelten: «Führt die Bundesregierung im Rahmen einer überaus bedeutsamen Angelegenheit neue Optionen und Lösungsvorschläge in die Diskussion mit ihren europäischen Partnern ein, so unterliegt auch dieser nach außen gerichtete Willensentschluss der Unterrichtungspflicht.» Geheim gehalten werden dürften solche Überlegungen nur, solange sie rein regierungsintern erörtert werden.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Unternehmen
Unternehmen Aldi Süd baut mehr als 1.200 Stellen ab
28.04.2026

Aldi Süd treibt den Umbau voran und streicht 1.250 Stellen – vor allem in der IT. Der Einschnitt zeigt, wie hart selbst Discounter...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Thomas Schäfer vor Bewährungsprobe: Volkswagen Pkw kämpft mit Kostendruck
28.04.2026

Volkswagen Pkw steht vor einem tiefgreifenden Umbau, der Kosten, Elektromobilität und wachsenden Wettbewerbsdruck aus China zugleich...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Von SEO zu GEO: So werden KMU in KI-Antworten sichtbar
28.04.2026

265 Millionen Klicks weniger pro Monat: Google beantwortet immer mehr Suchanfragen direkt. Für viele Mittelständler bricht damit ein...

DWN
Politik
Politik IEA warnt vor Energiekrise: Europa drohen neue Versorgungsrisiken
28.04.2026

Die IEA warnt vor neuen Verwerfungen auf den Energiemärkten, während Europas Energieversorgung erneut unter Druck gerät. Welche Folgen...

DWN
Technologie
Technologie TÜV-Studie: KI boomt, Weiterbildung bremst
28.04.2026

KI ist in deutschen Unternehmen längst im Alltag angekommen und verändert Prozesse in Rekordtempo. Doch beim Aufbau der nötigen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Krise verschärft sich: Firmen kürzen massiv Arbeitszeit
28.04.2026

Deutschlands Unternehmen greifen wieder häufiger zur Kurzarbeit – der Arbeitsausfall steigt spürbar. Die Zahlen zeigen: Die Krise...

DWN
Politik
Politik USA verstärken Seeblockade
28.04.2026

Drei Flugzeugträger, mehr Kontrollen, wachsender Druck: Die USA ziehen die Schlinge um Irans Wirtschaft enger. Doch ob die Seeblockade...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie: Neue KBA-Zahlen geben Rückenwind - ID.3 überholt Tesla Model Y
28.04.2026

Auf deutschen Straßen verändert sich das Kräfteverhältnis bei Elektroautos spürbar. Die neuesten Daten könnten der VW-Aktie...