Der Bundesfinanzhof (BFH) fordert Änderungen an der Besteuerung von Renten. Künftigen Rentner-Jahrgängen drohten nach der geltenden Übergangsregelung doppelt Steuern zahlen zu müssen, erklärte der Zehnte Senat des obersten deutschen Finanzgerichts am Montag in München. Vor allem der Grundfreibetrag, der allen Steuerzahlern zusteht, müsse bei der Besteuerung der Alterseinkünfte ausgeklammert werden, sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Förster. Der BFH machte dem Gesetzgeber erstmals konkrete Vorgaben, wie eine doppelte Rentenbesteuerung vermieden werden kann. Die konkrete Klage eines ehemaligen selbstständigen Steuerberaters gegen seinen Steuerbescheid für 2008 wies der BFH in letzter Instanz aber als unbegründet ab.
Der BFH hatte sich in zwei Verfahren mit dem Vorwurf von zwei Ehepaaren beschäftigt, dass sie doppelt Steuern auf ihre Altersbezüge zahlen mussten. Die Vorinstanzen hatten die Klagen bereits abgewiesen. Das zweite Urteil wird am späteren Vormittag verkündet. (Az. X R 20/19 und X R 33/19)
Dabei geht es um einen Systemwechsel bei der Besteuerung von Renten. Bis 2005 waren sie steuerfrei, die Beiträge wurden aber aus dem versteuerten Lohn gezahlt. Seit 2005 müssen Renten versteuert werden - die Besteuerung erfolgt also "nachgelagert". Die Beiträge zu gesetzlichen und privaten Renten können während des Berufslebens aber als Sonderausgaben von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bis 2040 gilt eine Übergangsregelung, die nach Ansicht des BFH in den nächsten Jahren absehbar zu Ungerechtigkeiten führen wird.
Denn der Rentenfreibetrag werde für neue Rentner mit jedem Jahr kleiner, argumentierte das Gericht. "Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren", heißt es in der Urteilsbegründung. Davon betroffen seien Selbstständige stärker als Arbeitnehmer, Männer wegen der geringeren Lebenserwartung stärker als Frauen und Ledige stärker als Verheiratete, sagte Richterin Förster.