Politik

Cyberbunker-Klausel: Bundesregierung will nächtliche Razzien in Wohnungen erlauben

Während sich die Öffentlichkeit mit der aktuellen Masken-Affäre beschäftigt, plant die GroKo eine Klausel der Strafprozessordnung, die die Unverletzlichkeit von nächtlichen Durchsuchungen in Wohnungen garantiert, weitgehend außer Kraft zu setzen, „weil bestimmte Tätergruppen als sehr nachtaktiv angesehen werden“ und Beschuldigte in dieser Zeit am „offenen PC“ ertappt werden sollen.
06.06.2021 17:15
Lesezeit: 2 min

Künftig darf die Polizei Wohnungen, Geschäftsräume und Grundstücke nachts durchsuchen, um laufende Computer und IT-Systeme zu kontrollieren und unverschlüsselte Daten kopieren und beschlagnahmen zu können. Die Große Koalition hat sich auf eine entsprechende verfügbare Änderung des umstrittenen Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) geeinigt. Der Änderungsantrag liegt „Heise.de“ vor. Die Initiative soll mit dem Zusatz in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.

§ 104 StPO soll auch Durchsuchungen zwischen 21 und 6 Uhr erlauben, „wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen“, dass während der Maßnahme „auf einen elektronischen Datenträger zugegriffen wird, der als Beweismittel verwendet werden kann“. Eine weitere Voraussetzung sei, dass ansonsten „die Auswertung des elektronischen Speichermediums, insbesondere in unverschlüsselter Form, sinnlos oder deutlich erschwert wäre“. Bisher war eine Nachtruhestörung nur bei drohender Gefahr bei „auf frischer Tat“ und bei der Festnahme eines entflohenen Häftlings erlaubt.

„Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt“, heißt es im aktuellen § 104 StPO.

Die Große Koalition begründet ihren Vorstoß mit folgenden Worten: „In Deliktsbereichen, die vorwiegend durch die Nutzung von Computern und Ähnlichem begangen werden, stehen die Ermittlungsbehörden vermehrt vor dem Problem, dass die Täter ihre Datenträger durch den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien vor dem Zugriff durch die Strafverfolgungsbehörden schützen.“

Einige Gerichte haben bereits Beschlüsse zu nächtlichen Durchsuchungen gefasst, „weil bestimmte Tätergruppen als sehr nachtaktiv angesehen werden“ und Beschuldigte in dieser Zeit am „offenen PC“ ertappt werden sollen. Allerdings gibt es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung, daher sollte das Verfahren nun ausdrücklich geregelt werden.

Die Bundesregierung hatte zuvor durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht (HIER).

Bekommt die „Gesundheitsbranche“ nun Zugriff auf 73 Millionen Versicherten-Daten?

Das „Digitale Versorgungsgesetz“ vom November 2019 hatte die Weitergabe von Patientendaten durch das neu schaffende staatliche Forschungszentrum an Dritte verboten. „Es sei denn, das Forschungszentrum genehmigt auf Antrag eine Weitergabe an einen Dritten im Rahmen eines nach Absatz 2 zulässigen Nutzungszwecks“.

Doch aus der „Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung vom 19. Juni 2020“ geht nun hervor, dass der Satz „Die Nutzungsberechtigten dürfen die (…) zugänglich gemachten Daten nicht an Dritte weitergeben“ komplett fehlt.

Das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn hat diesen Satz komplett gestrichen. Dabei hatte der DGB zuvor in einer kritischen Stellungnahme ausgeführt: „Dadurch soll dem Ausbau der Versorgungsforschung, dessen Grundstein im digitalen Versorgungs-Gesetz gelegt wurde, entsprochen werden. Versorgungsforschung ist, sofern sie zum Nutzen aller Versicherten durchgeführt wird und zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der gesundheitlichen Daseinsvorsorge beiträgt, zu begrüßen. Hierfür sind jedoch die Einhaltung hoher Anforderungen im Hinblick auf 1. den umfassenden Schutz der zugrunde gelegten Daten, 2. die Vermeidung eines primär auf Renditeerzielung ausgerichteten Wettbewerbs mit den Versichertendaten als Wettbewerbsmittel sowie 3. eine genaue Festlegung des Kreises von Zugangsberechtigten, der ihnen zur Verfügung gestellten Zugangswege und Kriterien, nach denen ein Zugang ermöglicht wird sowie 4. die Regelung der Kontrollen auf Einhaltung dieser Bestimmungen sowie die Festsetzung von Sanktionen, etwa im Falle der Datenverwendung durch nicht befugte Dritte oder zu nicht zugelassenen Zwecken notwendig. Diesen Maßstäben wird der vorliegende Referentenentwurf nur in Teilen gerecht.“

Hartmut Pohl, Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises Datenschutz und IT-Sicherheit teilte zuvor mit: „Im vorliegenden Referentenentwurf werden keinerlei Sicherheitsvorgaben oder Sorgfaltspflichten der Krankenkassen und des Spitzenverbands formuliert, mit denen Datenschutz und Sicherheit der Daten gewährleistet werden könnten(…) Der Zugriff auf die Datenbestände der Versicherten ohne jegliche Beschränkung und Kontrolle stellt eine enorme Bedrohung für alle persönlichen und personenbezogenen Gesundheitsdaten dar. Wir fordern daher Nachbesserungen sowie eine umfangreichere Beteiligung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in (BfDI) und der Fachöffentlichkeit.“

Telepolis wörtlich: „Im Klartext: Damit sind die sensiblen Gesundheitsdaten von 73 Millionen gesetzlich versicherter Bürger jetzt mittelbar dem Zugriff der gewinnorientierten Gesundheitswirtschaft ausgesetzt.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Wandel im Vaping-Markt: Nachhaltigkeit und Kostendruck treiben Wechsel zu Mehrwegsystemen

Der Markt für E-Zigaretten durchlebt eine tiefgreifende Transformation. Lange Zeit galten Einweg-Vapes, popularisiert durch Marken wie Elf...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Micron und SanDisk im Sog des anhaltenden Chip-Ausverkaufs
29.07.2026

Turbulenzen an den US-Märkten: Warum Anleger jetzt starke Nerven brauchen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Dänemark-Handelspolitik: „Langlebige Mythen über Afrika sind kostspielig“
29.07.2026

Afrika gewinnt im globalen Wettbewerb um Märkte, Wertschöpfungsketten und die grüne Transformation zunehmend an Bedeutung. Damit...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Dieses Familienunternehmen profitierte vom Krieg, nun droht der Kontrollverlust
29.07.2026

Aller Petfood blieb mit zwei Fabriken in Russland aktiv und profitierte zunächst vom abgeschotteten Markt. Nun geraten das...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europäischer Gaspreis steigt wieder: Iranische Attacken nach US-Angriffsstopp – Entspannung nicht in Sicht
29.07.2026

Die Hoffnung auf eine Entspannung im Nahen Osten war nur von kurzer Dauer. Neue militärische Entwicklungen lassen den europäischen...

DWN
Finanzen
Finanzen Europa droht ein Preisschock und ein stärker als erwarteter Anstieg des Euribor
29.07.2026

Der 6-Monats-Euribor ist auf den höchsten Stand seit anderthalb Jahren geklettert. Der Anstieg dürfte sich fortsetzen, da ein unerwartet...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie: Starke Quartalszahlen stützen Erholung, Cashflow bleibt Belastungsfaktor
29.07.2026

Nach Monaten deutlicher Kursverluste zeigt sich die Rheinmetall-Aktie am Mittwoch von ihrer besten Seite – dank starker Quartalszahlen....

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ende der Einspeisevergütung: Was sich durch die EEG-Reform bei der Solarförderung ändert
29.07.2026

Die Bundesregierung stellt die Förderung von Solarstrom grundlegend um. Das Kabinett hat eine Reform des EEG beschlossen, die private...

DWN
Finanzen
Finanzen DWS-Aktie sackt ab: Deutsche-Bank-Tochter enttäuscht mit Erträgen
29.07.2026

Auf den ersten Blick liefert DWS starke Zahlen: Milliarden fließen neu in die Fonds, das verwaltete Vermögen erreicht einen Höchststand...