Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Friedensdeal oder Wahlkampfmanöver. Warum die Straße von Hormus zur Gefahr für Trump wird
27.05.2026

Die Straße von Hormus wird zum neuralgischen Punkt der Weltwirtschaft. Trump verspricht eine Lösung, Iran hält zentrale Karten in der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Atemwegserkrankungen: E-Krankschreibung nicht Hauptgrund für hohe Fehlzeiten
27.05.2026

Das DIW sieht die Rekordzahl krankheitsbedingter Fehlzeiten vor allem durch Atemwegserkrankungen und verändertes Verhalten nach der...

DWN
Panorama
Panorama 100 Euro für nichts? Post warnt vor Nachsende-"Preisfallen"
27.05.2026

Wer umzieht und seine Post nachsenden lässt, kann schnell viel zu viel zahlen. Verbraucherschützer und Deutsche Post warnen vor...

DWN
Politik
Politik Großbritanniens EU-Rückkehr: Realistische Option oder politischer Wunschtraum?
27.05.2026

Erst galt der Brexit als endgültig, nun spricht ein Labour-Schwergewicht offen von Großbritanniens EU-Rückkehr. Hinter der neuen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft China fesselt Deutschlands Industrie immer stärker
26.05.2026

Deutschland wollte sich von China unabhängiger machen – doch bei Akkus, Solarpanels und Antibiotika steigt die Abhängigkeit sogar...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Ölreserven unter Druck: Wie lange reichen die globalen Vorräte noch?
26.05.2026

Die Märkte bleiben ruhig, obwohl ein erheblicher Teil der globalen Ölproduktion ausfällt. Der Grund sind die Ölreserven, doch dieser...

DWN
Finanzen
Finanzen Morningstar nennt 5 Favoriten: US-Aktien für geduldige Anleger
26.05.2026

Der US-Marktstratege David Sekera nennt fünf Unternehmen, in die sich aus seiner Sicht langfristig investieren lässt. Einige...

DWN
Finanzen
Finanzen Leitzins: EZB bereitet offenbar Erhöhung vor
26.05.2026

Der Iran-Krieg treibt Energiepreise und Inflation im Euroraum weiter nach oben. Nun signalisiert die EZB höhere Prognosen und bereitet die...