Politik

E-Patientenakte: Merkel und Spahn haben den Datenschutz ausgehebelt, doch keiner hat es bemerkt

Die Bundesregierung hat durch ein neues Patientenakten-Gesetz den Datenschutz ausgehebelt. In der Akte sollen alle relevanten Patientendaten gespeichert werden. Ein Widerspruchsrecht auf die Speicherung der Patientendaten gibt es nicht.
23.02.2021 19:04
Aktualisiert: 23.02.2021 19:04
Lesezeit: 1 min

Am 3. Juli 2020 wurde mit den Stimmen der SPD und der CDU/CSU das „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ verabschiedet. Das Magazin ZMK berichtete vor wenigen Monaten: „Die elektronische Patientenakte (ePA) soll bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen (…) In der ePA sollen alle medizinisch relevanten Dokumente eines Patienten abgelegt werden können.“

Das Gesetz umfasst eine Neufassung des § 68b Abs. 3 SGB V. Sie lautet: „Die Teilnahme an Maßnahmen nach Absatz 2 ist freiwillig. Die Versicherten können der gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten nach Absatz 2 durch die Krankenkassen jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen. Die Krankenkassen informieren die Versicherten bei der ersten Kontaktaufnahme zum Zwecke der Information oder des Unterbreitens von Angeboten nach Absatz 2 über die Möglichkeit des Widerspruchs.“

Doch in der alten Fassung hieß es: „Die Krankenkassen dürfen die Auswertung von Daten eines Versicherten nach Absatz 1 und die Unterbreitung von Informationen und Angeboten nach Absatz 2 jedoch nur vornehmen, wenn die oder der Versicherte zuvor schriftlich oder elektronisch eingewilligt hat, dass ihre oder seine personenbezogenen Daten zur Erstellung von individuell geeigneten Informationen oder Angeboten zu individuell geeigneten Versorgungsinnovationen verarbeitet werden.“

In der Neufassung ist davon die Rede, dass der Betroffene der Verarbeitung seiner persönlichen Daten „widersprechen“ kann, während in der alten Fassung davon die Rede ist, dass der Betroffene „einwilligen“ muss, damit die Datenauswertung überhaupt durchgeführt werden kann. Das wird mit folgendem Satz begründet: „Das vormals bestehende Einwilligungserfordernis entfällt, da es sich nicht als praktikabel erwiesen hat“. Doch was unter der Feststellung „nicht praktikabel“ zu verstehen ist, wird nicht ausgeführt oder definiert.

Noch interessanter ist, dass sich das neue „Widerspruchsrecht“ auf die „gezielten Information oder der Unterbreitung von Angeboten“ bezieht, jedoch nicht auf die Datenauswertung im Allgemeinen.

Telepolis hatte zuerst über den skandalträchtigen Vorgang berichtet. „In seiner Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz hatte der Bundesrat bereits letztes Jahr eindringlich vor ,erhebliche[n] Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten‘ und der ,Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen‘ durch ,individuelle Gesundheitsprofile‘ gewarnt. Jetzt hat Spahn leise nachgelegt und diese erheblichen Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten im ePA-Gesetz noch einmal drastisch erhöht“, so Telepolis.

+++Dieser Artikel wurde erstmals am 16.08.2020 veröffentlicht+++

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Politik
Politik US-Politikwissenschaftler: Der Schwerpunkt der NATO verlagert sich nach Osten, nur Europa hat das noch nicht begriffen
24.05.2026

Die NATO verändert ihre innere Geografie und Polen rückt ins Zentrum der europäischen Sicherheit. Dahinter steht das Ende eines...

DWN
Panorama
Panorama Elon Musk als Technokönig: Warum Muskismus mehr ist als Tesla und SpaceX
24.05.2026

Elon Musk ist längst mehr als ein Unternehmer. Eine neue Analyse beschreibt Muskismus als Projekt, das Technologie, Macht und...

DWN
Technologie
Technologie Handynutzung: Prepaid-Handys kommen in Deutschland aus der Mode
24.05.2026

Wie viele Minuten waren das? Wer früher bei der Handynutzung sparsam sein wollte, der hielt Telefonate kurz. Prepaid-Karten konnten...

DWN
Politik
Politik Kann Europa Weltmacht werden? Eine Analyse
24.05.2026

Die alte Weltordnung bricht weg, und Europa steht plötzlich allein zwischen den streitenden Machtblöcken. Jetzt entscheidet sich, ob der...

DWN
Technologie
Technologie Rekordabsatz bei Wärmepumpen: Fast jede zweite neue Heizung läuft elektrisch
24.05.2026

Der Markt für neue Heizgeräte erholt sich schneller als erwartet: Im ersten Quartal 2026 stieg der Gesamtabsatz um 16 Prozent....

DWN
Politik
Politik EU-USA-Abkommen: Brüssel bekommt nicht, was es wollte, aber was es braucht
24.05.2026

Bernd Lange, Chef des Ausschusses für den Außenhandel des Europäischen Parlaments, glaubt, dass die EU ein Sicherheitsnetz gegen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neuer EQT-Vorsitzender Salata: „Mit Geld kommt Verantwortung“
24.05.2026

Der chilenische Milliardär Jean Eric Salata hat nun den Vorsitz bei der schwedischen Private-Equity-Gesellschaft EQT übernommen....

DWN
Politik
Politik Russischer Topökonom: „Putin wird bald begreifen, dass die Zeit nicht auf seiner Seite ist“
24.05.2026

Sergej Guriev, russischer Ökonom im Exil, gilt als einer der weltweit führenden Experten für Russlands Wirtschaft. Im Interview schätzt...