In Europa arbeiten mehrere Institutionen derzeit an einem neuartigen Rechtsrahmen, um europäische Unternehmen künftig von Strafmaßnahmen anderer Staaten abzuschirmen - beziehungsweise diese abzumildern und eventuell Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Wie das Portal German Foreign Policy berichtet, hat der in Berlin angesiedelte European Council on Foreign Relations (ECFR) bereits wichtige Vorarbeiten in dieser Richtung geleistet. An einer vom ECFR eingesetzten „Task Force“ sollen neben den Experten des ECFR auch Parlamentarier, Ministerialbeamte und Wirtschaftsvertreter aus den EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Spanien, den Niederlanden, Schweden und Tschechien teilnehmen.
Die EU-Kommission hat die Vorarbeiten des ECFR offensichtlich aufgenommen und bereitet auf deren Grundlage weitere, konkretere Schritte vor. So kündigten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihr Stellvertreter Maroš Šefčovič im September des vergangenen Jahres ein „Instrument“ an, welches künftig „Zwangsmaßnahmen von Drittstaaten abschreckt und ihnen entgegenwirkt“. Ende März des laufenden Jahres startete Brüssel dann einen Konsultationsprozess mit der Wirtschaft, dessen Frist am 15. Juni abgelaufen ist. Eine ensprechende Gesetzesvorlage für ein „Anti-Zwangsmaßnahmen-Gesetz“ wird wahrscheinlich im Herbst vorgestellt werden.
ECFR will Zentralstelle für Gegenmaßnahmen
Bemerkenswert ist, dass der ECFR in seinen Überlegungen noch weitergeht und neben der Schaffung des „Anti-Sanktionsgesetzes“ den Aufbau einer Zentralstelle für europaweite wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen propagiert. Die Aufgaben eines solchen „EU Resilience Office“ bestünden demnach in der Analyse von Sanktionen anderer Staaten und der Formulierung von Handlungsempfehlungen, welche dann der Kommission und dem Europäischen Rat der nationalen Regierungen vorgelegt würden.
Da die Verhängung direkter Sanktionen gegen fremde Entitäten gegenwärtig die Zustimmung aller EU-Mitgliedsstaaten erfordert, zielt der Vorschlag des ECFR zur Gründung des „Resilience Office“ auf die Verhängung nicht-offizieller beziehungsweise indirekter Maßnahmen ab, um auf Vorstöße von außen flexibel reagieren zu können. Bei diesen flexiblen Handlungsoptionen könnte es sich beispielsweise um „Investitionsbeschränkungen, Strafzölle, Einschränkungen beim Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt in der EU sowie Exportkontrollen“ handeln, listet German Foreign Policy die diskutierten Möglichkeiten auf.
Unklar bleibt, ob nicht auch diese indirekten Maßnahmen letztendlich von der aktiven Unterstützung der verschiedenen Mitgliedsländer der EU und ihren vielfältigen nationalen Eigeninteressen abhängig sein werden.
Geopolitische Hintergründe
Angestoßen wurden die Bemühungen des ECFR beziehungsweise der Kommission von den in der Auseinandersetzung mit Sanktionen anderer Staaten gesammelten Erfahrungen der vergangenen Jahre. Insbesondere im Umgang mit der US-Regierung wurde dabei offensichtlich, dass europäische Unternehmen Sanktionen aus Washington nahezu schutzlos ausgeliefert sind.
Das offensichtlichste Beispiel dieser Hilflosigkeit ist das von mehreren EU-Staaten und Großbritannien aufgebaute Instex-Instrument. Dieses sollte nach dem unilateralen Ausstieg der US-Regierung aus dem Iran-Abkommen und der anschließenden Verhängung weitreichender Sanktionen eigentlich garantieren, dass europäische Unternehmen ihre im Rahmen des Atom-Abkommens erlaubten Geschäfte mit iranischen Partnern fortführen können, was angesichts der Dominanz des Dollars im internationalen Handelsgeschehen und des darüber laufenden Zugriffs der US-Justiz aber nie wirklich realisiert werden konnte.
Zuletzt zeigten die gegen das Pipeline-Projekt Nord Stream 2 verhängten US-Sanktionen die Verwundbarkeit europäischer Unternehmen gegen geopolitisch motivierte Strafen aus Washington auf. Der Bundesverband der Deutschen Industrie unterstützt deshalb auch das Projekt eines europäischen „Anti-Sanktionsgesetzes“, weil damit der zunehmdenden Politisierung von Wirtschaftssanktionen im geopolitsichen Gerangel der USA mit China entgegengewirkt werden könne.
Aufgeschreckt wurden die Europäer zudem von der Verabschiedung zweier chinesischer Anti-Sanktionsgesetze. Diess untersagen es ausländischen Firmen mit Sitz in China, an Sanktionsmechanismen ausländischer Akteure gegen chinesische Entitäten teilzunehmen - womit europäische Unternehmen in China faktisch in den amerikanisch-chinesischen Machtkampf hineingezogen werden und nur verlieren können, ganz gleich, wie sie im Fall einer Verhängung amerikanischer Sanktionen gegen China reagieren.