Politik

AfD verklagt Merkel: Verhinderung der Thüringer Koalition hat ein gerichtliches Nachspiel

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Thüringer Koalition aus CDU, FDP und AfD im vergangenen Jahr von Südafrika aus faktisch gestoppt. Dagegen klagt die AfD. Merkels Kanzleramtschef behauptet, dass der "gute Ruf" Deutschlands sonst in Gefahr gewesen wäre - immerhin hätten Le Monde und die New York Times schon berichtet.
21.07.2021 14:41
Aktualisiert: 21.07.2021 14:41
Lesezeit: 2 min

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch die Klage der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verhandelt und zahlreiche kritische Fragen an das Kanzleramt gestellt. Der Zweite Senat prüft, ob Merkel im Februar 2020 ihre parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt hat, weil sie die kurzzeitige Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen mit den Stimmen von CDU, AfD und FDP scharf kritisiert hatte. Sie selbst kam am Mittwoch nicht nach Karlsruhe, für sie nahm Kanzleramtschef Helge Braun an der Verhandlung teil. Das Urteil wird frühestens in drei Monaten und damit nach der Bundestagswahl erwartet.

Konkret hatte Merkel am 6. Februar 2020 auf einer Dienstreise in Südafrika zur Thüringen-Wahl gesagt, dass "dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss." Zumindest gelte das für die CDU. Denn es widerspreche dem Grundsatz der CDU, dass mit der AfD Mehrheiten gewonnen werden. Merkel ergänzte: "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."

Der Vertreter der AfD, Anwalt Christian Conrad, nannte das in der mündlichen Verhandlung einen "amtlichen Boykottaufruf". Merkel hätte als Kanzlerin auf einer internationalen Dienstreise überhaupt nichts zu der Wahl in Thüringen sagen dürfen. Conrad bezog sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Regierungsmitglieder bei öffentlichen Äußerungen parteipolitisch neutral sein müssen. Die Verfassungsrichter verlangen, dass sich Regierungsmitglieder nicht amtlich, sondern nur als Parteimitglieder über andere Parteien äußern dürfen. Sie müssen jeweils kenntlich machen, in welcher Funktion sie sprechen.

Kanzleramtschef Helge Braun und sein Prozessvertreter Klaus Ferdinand Gärditz stellten die Praktikabilität dieser "feinen Trennung" in Frage. Braun betonte, dass die Thüringer Ministerpräsidentenwahl international Aufsehen erregte. "Le Monde" habe von einem Dammbruch gesprochen, die "New York Times" von einem Tabubruch in der Post-Nazizeit, auch die "Washington Post" nannte die Wahl einen "schwarzen Tag". Die Nachrichten hätten die Kanzlerin im Flugzeug nach Südafrika erreicht. Der internationale Ruf der Bundesrepublik, aber auch die Stabilität der Bundesregierung seien gefährdet gewesen. Merkel habe Stellung nehmen müssen und sich zuallererst als CDU-Politikerin geäußert. Aber auch als Amtsträgerin sei ihre Stellungnahme gerechtfertigt gewesen, eine exakte Trennung zwischen Amt und Partei sei in der Situation nicht möglich gewesen. Als Kanzlerin müsse sie auch mehr Spielraum für öffentliche Äußerungen haben als ein Ressortchef.

Das löste zahlreiche kritische Fragen von Verfassungsrichterinnen und -richtern aus. Peter Müller, früher selbst Ministerpräsident im Saarland, fragte, wieso Merkel nicht in einer Vorbemerkung klarstellte, dass sie als Parteipolitikerin spreche. Außerdem habe sich die damalige CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer in der Sache bereits geäußert gehabt. Schließlich stellte Müller infrage, ob sich Merkel nur an die CDU richtete oder als Kanzlerin die Koalitionsfähigkeit der AfD grundsätzlich verneinte. Richterin Sibylle Kessal-Wulf fragte, warum die Kanzlerin nicht im Nachgang ihrer offiziellen Pressekonferenz in Südafrika ihre Erklärung zur Thüringer Wahl abgeben konnte.

Von Seiten der AfD waren die Co-Chefs Tino Chrupalla und Jörg Meuthen sowie der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner zur Karlsruher Verhandlung gekommen, sie meldeten sich jedoch nicht zu Wort. Zu Beginn hatte der Zweite Senat einen Befangenheitsantrag der AfD gegen den gesamten Senat als "offensichtlich unzulässig" abgewiesen. Die Partei hatte den regelmäßig stattfindenden Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung Ende Juni als Ablehnungsgrund genannt. Die Richter verwiesen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht als Verfassungsorgan auch regelmäßige Kontakte zum Bundespräsidenten und zum Bundestag habe.

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Neue Unternehmensform EU Inc: EU will Firmen-Registrierung in 48 Stunden möglich machen
21.01.2026

Firmengründer sollen neue Unternehmen in der EU künftig innerhalb von 48 Stunden online anmelden können. Das kündigt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Spitze weist Trump auf dem WEF in Davos zurecht: „Ein Abkommen ist ein Abkommen“
21.01.2026

Die Zoll-Drohungen der USA nach der Grönland-Krise seien ein Fehler – und die Antwort der EU werde „unerschütterlich, geschlossen und...

DWN
Politik
Politik Deutschlands Aufrüstung: Frankreich bewertet Machtverhältnisse in Europa neu
21.01.2026

Deutschlands sicherheitspolitischer Kurs verändert die strategische Ordnung Europas. Welche Folgen hat diese Entwicklung für das...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Netflix übertrifft Erwartungen, doch Aktie fällt
21.01.2026

Netflix gab am Dienstag nach Börsenschluss die Ergebnisse für das vierte Quartal bekannt, die besser ausfielen als erwartet. Die Aktie...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Angst vor Handelskrieg löst Verkaufswelle an der Wall Street aus title
21.01.2026

Die US-Aktienmärkte gaben am Dienstag nach, da die Drohungen von US-Präsident Donald Trump bezüglich Grönland die Handelsspannungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Weltwirtschaftsforum Davos: Grönland-Krise im Fokus vor angespanntem Gipfeltreffen
20.01.2026

Mitten in einem eskalierenden Zollkonflikt mit der EU rund um die US-Ambitionen, Grönland unter amerikanische Kontrolle zu bringen, reist...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Nach Deichmann-Urteil: Schuhhändler muss Schuhkarton-Müllkosten tragen
20.01.2026

Ein rechtskräftiges Deichmann-Urteil sorgt für Wirbel im Verpackungsrecht: Der Schuhhändler soll künftig für seine Schuhkartons...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis-Rekordhoch: Gelbes Edelmetall erstmals über 4.700 US-Dollar – Silberpreis ebenfalls mit Allzeithoch
20.01.2026

Ein neues Goldpreis-Rekordhoch: Das gelbe Edelmetall durchbricht eine historische Marke nach der anderen, der Silberpreis zieht mit....