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Verfassungsgericht stimmt Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu – Ein Sieg für Schäubles Tochter, die ARD-Programmdirektorin ist

Lesezeit: 1 min
05.08.2021 10:38  Aktualisiert: 05.08.2021 10:38
Die ARD und das ZDF haben im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags mit ihrer umstrittenen Verfassungsbeschwerde einen Erfolg gelandet. Der Rundfunkbeitrag wird erhöht. Wolfgang Schäubles Tochter, die ARD-Programmdirektorin ist, dürfte sich freuen.

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Das Veto von Sachsen-Anhalt gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags war verfassungswidrig. „Das Land Sachsen-Anhalt hat durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verletzt“, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich gelte rückwirkend ab dem 20. Juli 2021 bis zur Neuregelung. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio Erfolg. (AZ: 1 BvR 2756/20 u.a.)

Eigentlich sollte der Rundfunkbeitrag schon zum 1. Januar 2021 erstmals seit 2009 steigen. Die zuständige unabhängige Kommission KEF hatte die Erhöhung um 86 Cent empfohlen. Doch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte die Abstimmung über den ausgehandelten Staatsvertrag am 8. Dezember 2020 zurückgezogen, weil die CDU im Landtag – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – nicht zustimmen wollte. Damit blockierte Sachsen-Anhalt die Beitragserhöhung, da dafür die Zustimmung aller 16 Bundesländer nötig war.

Jedenfalls dürfte sich die ARD-Programmdirektorin Christine Strobl über den Beschluss des Verfassungsgerichts freuen. Sie ist nicht nur die Tochter von Wolfgang Schäuble und CDU-Mitglied, sondern auch die Ehefrau von Thomas Strobl, der als medienwirksamer baden-württembergischer Innenminister und Landesvorsitzender der CDU aktiv ist.

Aus der Webseite der ARD geht hervor, dass sie ein jährliches Grundgehalt von 285.000 Euro bezieht. Die ARD wörtlich: „Als Erste in der Funktion des Programmdirektors bzw. der Programmdirektorin macht Christine Strobl 2021 ihr Jahresgehalt öffentlich: 285.000 Euro (Grundgehalt).“

Strobl will zudem unbedingt und ernsthaft, dass die ARD mit Netflix konkurriert. „Wir brauchen, um wirklich alle zu erreichen, eher mehr Programm als weniger, weil eben nicht mehr alle vor demselben Lagerfeuer sitzen. Gucken Sie sich an, was an Hochglanzdokus bei Netflix läuft. Wir müssen da mithalten“, so Strobl in einem Interview mit dem „RND“.


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