Deutschland

Urteil: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

War die für die Zeit ihrer Kündigungsfrist krank gemeldete Kollegin wirklich krank? Ein Unternehmen in Niedersachsen sieht das nicht so - und zahlt das Entgelt trotz Krankenscheins nicht aus. Das Bundesarbeitsgericht sagt nun: Das kann rechtens sein.
08.09.2021 15:36
Lesezeit: 2 min

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der zuständige fünfte Senat entschied am Mittwoch in Erfurt vor dem Hintergrund einer Klage aus Niedersachsen, dass ein Zweifel gerechtfertigt ist, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand geht (5 AZR 149/21).

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Niedersachsen. Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang Februar 2019 zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine AU eingereicht. Zusätzlich soll sie laut Arbeitgeber am Tag der Ausstellung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte der Klage der Frau zunächst stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er zunächst Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass er bei mehr als drei Tagen Krankheit eine ärztliche AU vorlegt. Die sogenannten Gelben Scheine haben die rechtliche Qualität einer Urkunde und können vor Gericht als maßgebliches Beweismittel hinzugezogen werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden in Deutschland jährlich millionenfach ausgestellt. Im Jahr 2020 wurden alleine bei Mitgliedern der Techniker Krankenkasse insgesamt 5,28 Millionen Arbeitsunfähigkeitsfälle und 86 Millionen Fehltage registriert. Dem Fehlzeiten-Report 2019 der AOK lässt sich entnehmen, dass versicherte Beschäftigte an durchschnittlich 19,8 Tagen aufgrund einer AU gefehlt haben. Folglich sind krankheitsbedingte Kündigungen, Streitigkeiten um Entgeltfortzahlung oder Betrugsvorwürfe an deutschen Gerichten nicht selten Thema.

«Es kommt durchaus regelmäßig vor, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren über krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Kündigungen gestritten wird», sagt Patrick Klinkhammer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Meist gehe es jedoch entweder um Fehler des Arbeitnehmers beim Einreichen des Gelben Scheins, die der Arbeitgeber zum Gegenstand einer Kündigung macht, oder um krankheitsbedingte Kündigungen, die ein Arbeitgeber wegen erheblicher Fehlzeiten des Arbeitnehmers ausgesprochen hat. «Die Anzweifelung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt relativ selten vor», so Klinkhammer.

Die ständige Rechtsprechung lässt einer AU nach Angaben des Experten einen hohen Beweiswert zukommen. Nur in engen Ausnahmefällen könne der Arbeitgeber diesen Beweiswert erschüttern, indem er ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorbringt.

Einer dieser Ausnahmefälle lag nun laut Urteil in dem Fall aus Niedersachsen vor. Aus Sicht der Richter des Bundesarbeitsgericht wurde der Beweiswert der AU erschüttert, weil sie exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Klägerin habe daraufhin nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie für die Dauer der AU tatsächlich arbeitsunfähig war.

Es sei insgesamt durchaus fraglich, «ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den nächsten Jahren weiter in dem vorliegenden Maße erhalten bleibt», sagte der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. Telefonisch ausgestellte AU zum Beispiel, wie sie während der Corona-Pandemie zulässig waren, verschlechterten den Beweiswert vor Gericht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Cartier Tank oder Santos – welche ist zeitloser?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Design-Kenner sehen in der klar reduzierten Tank das zeitlosere Statement, während die vielseitigere...

DWN
Politik
Politik Grundrechte in Gefahr? BND-Reform sieht weitgehende Befugnisse vor und sorgt für Streit
24.09.2026

Eine geplante Gesetzreform zur Stärkung von BND und Verfassungsschutz heizt die politische Debatte in Berlin an. Während Koalition und...

DWN
Finanzen
Finanzen Investor Michael: Soll ich die Vonovia-Aktie kaufen, wenn die Politik mit der Enteignung von Wohnungen droht?
24.09.2026

Die Vonovia-Aktie bietet einen schönen Abschlag auf den Vermögenswert und eine Dividendenrendite von sieben Prozent. Doch ist jetzt der...

DWN
Technologie
Technologie Elektroautos überflügeln in Europa reine Verbrenner
24.09.2026

Im August stieg ihr Anteil auf deutlich mehr als ein Viertel. Doch ohne Subventionen könnte der Boom schnell nachlassen, warnen Experten....

DWN
Politik
Politik Trump-Xi-Gipfel: Warum Trump China jetzt nicht provozieren kann
24.09.2026

Donald Trump empfängt Xi Jinping mit allem Pomp, den Washington zu bieten hat. Doch sechs Wochen vor den Zwischenwahlen kann sich der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft wächst wieder: Institute verdoppeln Prognose
24.09.2026

Die deutsche Wirtschaft kommt wieder in Bewegung: Führende Institute verdoppeln ihre Wachstumsprognose für dieses Jahr. Doch hohe...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Biontech-Gründer starten neues Unternehmen
24.09.2026

Die Biontech-Gründer Ugur Sahin und Özlem Türeci bauen neben dem Mainzer Pharmakonzern ein neues Unternehmen auf. Mit Arife wollen sie...

DWN
Immobilien
Immobilien Vonovia bietet Soldaten neuen Wohnraum
24.09.2026

Die Bundeswehr wächst, doch in einigen Städten fehlt es schon heute an passenden Wohnungen für Soldaten. Vonovia bietet nun eine...

DWN
Politik
Politik Grönland-Abkommen mit Trump: Eine Frage bleibt offen
24.09.2026

Wir waren in New York dabei, an einem historischen Tag für Dänemark. Als die Erleichterung einsetzte, kam jedoch auch eine Erkenntnis...