Deutschland

Urteil: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

War die für die Zeit ihrer Kündigungsfrist krank gemeldete Kollegin wirklich krank? Ein Unternehmen in Niedersachsen sieht das nicht so - und zahlt das Entgelt trotz Krankenscheins nicht aus. Das Bundesarbeitsgericht sagt nun: Das kann rechtens sein.
08.09.2021 15:36
Lesezeit: 2 min

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der zuständige fünfte Senat entschied am Mittwoch in Erfurt vor dem Hintergrund einer Klage aus Niedersachsen, dass ein Zweifel gerechtfertigt ist, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand geht (5 AZR 149/21).

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Niedersachsen. Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang Februar 2019 zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine AU eingereicht. Zusätzlich soll sie laut Arbeitgeber am Tag der Ausstellung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte der Klage der Frau zunächst stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er zunächst Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass er bei mehr als drei Tagen Krankheit eine ärztliche AU vorlegt. Die sogenannten Gelben Scheine haben die rechtliche Qualität einer Urkunde und können vor Gericht als maßgebliches Beweismittel hinzugezogen werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden in Deutschland jährlich millionenfach ausgestellt. Im Jahr 2020 wurden alleine bei Mitgliedern der Techniker Krankenkasse insgesamt 5,28 Millionen Arbeitsunfähigkeitsfälle und 86 Millionen Fehltage registriert. Dem Fehlzeiten-Report 2019 der AOK lässt sich entnehmen, dass versicherte Beschäftigte an durchschnittlich 19,8 Tagen aufgrund einer AU gefehlt haben. Folglich sind krankheitsbedingte Kündigungen, Streitigkeiten um Entgeltfortzahlung oder Betrugsvorwürfe an deutschen Gerichten nicht selten Thema.

«Es kommt durchaus regelmäßig vor, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren über krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Kündigungen gestritten wird», sagt Patrick Klinkhammer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Meist gehe es jedoch entweder um Fehler des Arbeitnehmers beim Einreichen des Gelben Scheins, die der Arbeitgeber zum Gegenstand einer Kündigung macht, oder um krankheitsbedingte Kündigungen, die ein Arbeitgeber wegen erheblicher Fehlzeiten des Arbeitnehmers ausgesprochen hat. «Die Anzweifelung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt relativ selten vor», so Klinkhammer.

Die ständige Rechtsprechung lässt einer AU nach Angaben des Experten einen hohen Beweiswert zukommen. Nur in engen Ausnahmefällen könne der Arbeitgeber diesen Beweiswert erschüttern, indem er ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorbringt.

Einer dieser Ausnahmefälle lag nun laut Urteil in dem Fall aus Niedersachsen vor. Aus Sicht der Richter des Bundesarbeitsgericht wurde der Beweiswert der AU erschüttert, weil sie exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Klägerin habe daraufhin nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie für die Dauer der AU tatsächlich arbeitsunfähig war.

Es sei insgesamt durchaus fraglich, «ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den nächsten Jahren weiter in dem vorliegenden Maße erhalten bleibt», sagte der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. Telefonisch ausgestellte AU zum Beispiel, wie sie während der Corona-Pandemie zulässig waren, verschlechterten den Beweiswert vor Gericht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Warum Deon Markets in der Krypto-Landschaft herausragt

In der dynamischen Welt der Kryptowährungen hebt sich Deon Markets deutlich ab. Diese Plattform bietet mehr als nur den Handel mit...

X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Rohstoffe für Russland? Irlands Regierung weicht Verstaatlichung aus
08.07.2026

Das irische Alumina-Werk Aughinish steht wegen russischer Eigentümerstrukturen und Exporten nach Russland unter Druck. Trotz Sorgen über...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Insolvente Unternehmen: Immer mehr Firmen vorm endgültigen Aus
08.07.2026

Steigende Energiepreise, hohe Arbeitskosten, drohende Lieferkettenstörungen: Die Rettung zahlungsunfähiger Firmen in Deutschland wird...

DWN
Politik
Politik Energiewende: EnBW-Chef fordert Korrektur bei Windkraft-Ausbauzielen
08.07.2026

Die EnBW hat den Ausbau der Offshore-Windkraft als wichtigen Eckpfeiler der Energiewende in Europa vorangetrieben. Jetzt fordert der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Vom öffentlichen in den privaten Sektor: Habeck wird Berater bei Investmentgesellschaft
08.07.2026

Ex-Vizekanzler Habeck wechselt in die Privatwirtschaft: Ab August nimmt der frühere Wirtschaftsminister einen lukrativen Beraterjob bei...

DWN
Finanzen
Finanzen Besitzen Sie amerikanische Technologieaktien? Dann sollten Sie über einen Verkauf nachdenken
08.07.2026

US-Tech-Aktien haben die Märkte lange nach oben gezogen, doch die Warnungen vor überzogenen Bewertungen werden lauter. Während Jeremy...

DWN
Politik
Politik "Chatkontrolle" durch die Hintertür? Plötzliches Eilverfahren im EU-Parlament
08.07.2026

Die Bürger der EU lehnen die Chatkontrolle ab, auch das EU-Parlament. Plötzlich bringt EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola kurz vor...

DWN
Finanzen
Finanzen Übernahmepoker: Unicredit nähert sich Mehrheit bei Commerzbank
08.07.2026

Die Unicredit hat mit Ablauf ihres Übernahmeangebots ihren Anteil an der Commerzbank weiter aufgestockt. Eine Mehrheit an den Dax-Konzern...

DWN
Finanzen
Finanzen ETF und Aktien handeln mithilfe künstlicher Intelligenz? Wo Chancen und Risiken liegen
08.07.2026

Tatsächlich nutzen heute viele Privatpersonen KI-Chatbots auch als Hilfe beim Investieren. Deshalb haben wir untersucht, worin der wahre...