Deutschland

Urteil: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

War die für die Zeit ihrer Kündigungsfrist krank gemeldete Kollegin wirklich krank? Ein Unternehmen in Niedersachsen sieht das nicht so - und zahlt das Entgelt trotz Krankenscheins nicht aus. Das Bundesarbeitsgericht sagt nun: Das kann rechtens sein.
08.09.2021 15:36
Lesezeit: 2 min

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der zuständige fünfte Senat entschied am Mittwoch in Erfurt vor dem Hintergrund einer Klage aus Niedersachsen, dass ein Zweifel gerechtfertigt ist, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand geht (5 AZR 149/21).

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Niedersachsen. Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang Februar 2019 zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine AU eingereicht. Zusätzlich soll sie laut Arbeitgeber am Tag der Ausstellung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte der Klage der Frau zunächst stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er zunächst Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass er bei mehr als drei Tagen Krankheit eine ärztliche AU vorlegt. Die sogenannten Gelben Scheine haben die rechtliche Qualität einer Urkunde und können vor Gericht als maßgebliches Beweismittel hinzugezogen werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden in Deutschland jährlich millionenfach ausgestellt. Im Jahr 2020 wurden alleine bei Mitgliedern der Techniker Krankenkasse insgesamt 5,28 Millionen Arbeitsunfähigkeitsfälle und 86 Millionen Fehltage registriert. Dem Fehlzeiten-Report 2019 der AOK lässt sich entnehmen, dass versicherte Beschäftigte an durchschnittlich 19,8 Tagen aufgrund einer AU gefehlt haben. Folglich sind krankheitsbedingte Kündigungen, Streitigkeiten um Entgeltfortzahlung oder Betrugsvorwürfe an deutschen Gerichten nicht selten Thema.

«Es kommt durchaus regelmäßig vor, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren über krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Kündigungen gestritten wird», sagt Patrick Klinkhammer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Meist gehe es jedoch entweder um Fehler des Arbeitnehmers beim Einreichen des Gelben Scheins, die der Arbeitgeber zum Gegenstand einer Kündigung macht, oder um krankheitsbedingte Kündigungen, die ein Arbeitgeber wegen erheblicher Fehlzeiten des Arbeitnehmers ausgesprochen hat. «Die Anzweifelung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt relativ selten vor», so Klinkhammer.

Die ständige Rechtsprechung lässt einer AU nach Angaben des Experten einen hohen Beweiswert zukommen. Nur in engen Ausnahmefällen könne der Arbeitgeber diesen Beweiswert erschüttern, indem er ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorbringt.

Einer dieser Ausnahmefälle lag nun laut Urteil in dem Fall aus Niedersachsen vor. Aus Sicht der Richter des Bundesarbeitsgericht wurde der Beweiswert der AU erschüttert, weil sie exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Klägerin habe daraufhin nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie für die Dauer der AU tatsächlich arbeitsunfähig war.

Es sei insgesamt durchaus fraglich, «ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den nächsten Jahren weiter in dem vorliegenden Maße erhalten bleibt», sagte der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. Telefonisch ausgestellte AU zum Beispiel, wie sie während der Corona-Pandemie zulässig waren, verschlechterten den Beweiswert vor Gericht.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Ölpreis und geopolitischer Druck: Serbiens Konflikt um den russischen Energiekonzern NIS
29.11.2025

Serbien steht inmitten einer energiepolitischen Zuspitzung, deren Ausgang weit über das Land hinaus Bedeutung hat. Welche Entscheidung...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Befristung von Arbeitsverträgen: Warum für Beschäftigte ab 52 Jahren Sonderregeln gelten
29.11.2025

Arbeitgeber sollen zusätzlich motiviert werden, älteren Menschen neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten und dabei selbst flexibel...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Crash: Michael Burry sieht Risiken einer KI-Aktien-Blase
29.11.2025

Michael Burry sorgt erneut für Aufsehen an den Finanzmärkten, diesmal im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Angesichts der rasant...

DWN
Panorama
Panorama Weihnachtsmarkt-Umfrage: Was für Besucher wirklich wichtig ist
29.11.2025

Eine aktuelle Weihnachtsmarkt-Umfrage offenbart deutliche Verunsicherung in der Bevölkerung: Trotz festlicher Stimmung bleiben Sorgen rund...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiekrise: Warum der Preissturz jetzt ganze Volkswirtschaften umkrempelt
29.11.2025

Der weltweite Gasmarkt kippt von Knappheit in Überfluss. Während Unternehmen jahrelang unter der Energiekrise litten, setzt eine massive...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Handelsstreit trifft große Volkswirtschaften: Zölle belasten Deutschland, China und die USA
29.11.2025

Der globale Handelskrieg belastet die größten Volkswirtschaften und sorgt für wachsende Unsicherheit bei Industrie und Konsum. Kann...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie im Fokus: Googles TPU-Pläne verschärfen den KI-Wettbewerb
28.11.2025

Der Wettbewerb um die leistungsfähigsten KI-Chips gewinnt rasant an Dynamik, da große Technologiekonzerne ihre Strategien neu ausrichten...

DWN
Unternehmensporträt
Unternehmensporträt Start-up Etalytics: KI als digitaler Dirigent für die Industrieenergie
28.11.2025

In Deutschlands Fabriken verpuffen gewaltige Mengen Energie. Mit einer eigenen KI, die das System kontrolliert, gelingen Etalytics...