Deutschland

Urteil: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

War die für die Zeit ihrer Kündigungsfrist krank gemeldete Kollegin wirklich krank? Ein Unternehmen in Niedersachsen sieht das nicht so - und zahlt das Entgelt trotz Krankenscheins nicht aus. Das Bundesarbeitsgericht sagt nun: Das kann rechtens sein.
08.09.2021 15:36
Lesezeit: 2 min

Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der zuständige fünfte Senat entschied am Mittwoch in Erfurt vor dem Hintergrund einer Klage aus Niedersachsen, dass ein Zweifel gerechtfertigt ist, wenn die Krankschreibung mit einer Kündigung Hand in Hand geht (5 AZR 149/21).

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können demnach nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und dann noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Das gelte insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

Hintergrund des Urteils war ein Fall aus Niedersachsen. Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang Februar 2019 zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine AU eingereicht. Zusätzlich soll sie laut Arbeitgeber am Tag der Ausstellung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatte der Klage der Frau zunächst stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt.

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, erhält er zunächst Entgeltfortzahlung und später Krankengeld. Voraussetzung ist jedoch, dass er bei mehr als drei Tagen Krankheit eine ärztliche AU vorlegt. Die sogenannten Gelben Scheine haben die rechtliche Qualität einer Urkunde und können vor Gericht als maßgebliches Beweismittel hinzugezogen werden.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden in Deutschland jährlich millionenfach ausgestellt. Im Jahr 2020 wurden alleine bei Mitgliedern der Techniker Krankenkasse insgesamt 5,28 Millionen Arbeitsunfähigkeitsfälle und 86 Millionen Fehltage registriert. Dem Fehlzeiten-Report 2019 der AOK lässt sich entnehmen, dass versicherte Beschäftigte an durchschnittlich 19,8 Tagen aufgrund einer AU gefehlt haben. Folglich sind krankheitsbedingte Kündigungen, Streitigkeiten um Entgeltfortzahlung oder Betrugsvorwürfe an deutschen Gerichten nicht selten Thema.

«Es kommt durchaus regelmäßig vor, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren über krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit Kündigungen gestritten wird», sagt Patrick Klinkhammer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln. Meist gehe es jedoch entweder um Fehler des Arbeitnehmers beim Einreichen des Gelben Scheins, die der Arbeitgeber zum Gegenstand einer Kündigung macht, oder um krankheitsbedingte Kündigungen, die ein Arbeitgeber wegen erheblicher Fehlzeiten des Arbeitnehmers ausgesprochen hat. «Die Anzweifelung einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt relativ selten vor», so Klinkhammer.

Die ständige Rechtsprechung lässt einer AU nach Angaben des Experten einen hohen Beweiswert zukommen. Nur in engen Ausnahmefällen könne der Arbeitgeber diesen Beweiswert erschüttern, indem er ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorbringt.

Einer dieser Ausnahmefälle lag nun laut Urteil in dem Fall aus Niedersachsen vor. Aus Sicht der Richter des Bundesarbeitsgericht wurde der Beweiswert der AU erschüttert, weil sie exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses abdeckte. Die Klägerin habe daraufhin nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie für die Dauer der AU tatsächlich arbeitsunfähig war.

Es sei insgesamt durchaus fraglich, «ob der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den nächsten Jahren weiter in dem vorliegenden Maße erhalten bleibt», sagte der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. Telefonisch ausgestellte AU zum Beispiel, wie sie während der Corona-Pandemie zulässig waren, verschlechterten den Beweiswert vor Gericht.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Goldgedeckte Digitalwährungen als Brücke zwischen Sachwerten und Finanztechnologie

Steigende Inflation, geopolitische Unsicherheiten und die fortschreitende Digitalisierung verändern die Anforderungen an moderne Formen...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Podcast Folge 30: Die Woche im Rückblick – KW 25
19.06.2026

Unser neuer Podcast ist da: Die ganze Woche in sieben Minuten. Der DWN-Wochenrückblick bringt die Themen, die zählen – eingeordnet,...

DWN
Politik
Politik Eklat in Brüssel: Merz bremst EU-Ratspräsident nach geheimem Russland-Vorstoß aus
19.06.2026

Ein diplomatischer Alleingang von EU-Ratspräsident António Costa hat beim Brüsseler Gipfel für schweren Zoff gesorgt. Costa hatte ohne...

DWN
Politik
Politik Wendepunkt am Golf: USA beenden Iran-Blockade
19.06.2026

Nach dem Rahmenabkommen mit Teheran haben die USA ihre wochenlange Seeblockade iranischer Häfen aufgehoben. Doch der geplante Start der...

DWN
Politik
Politik Nervenkrieg im Norden? Vizeadmiral warnt vor aggressiverem Russland in der Ostsee
19.06.2026

Die Ostsee wird zunehmend zum Pulverfass: Flottenbefehlshaber Vizeadmiral Axel Deertz warnt vor einem immer potenteren und aggressiveren...

DWN
Finanzen
Finanzen Schufa-Score: BGH prüft Auskunftsanspruch
19.06.2026

Wer eine neue Wohnung sucht, auf Rechnung einkaufen oder einen Bankkredit aufnehmen will, braucht dafür oft einen guten Schufa-Score. Der...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern wird das verwalten, wofür heute 500 Mitarbeiter eingestellt werden
19.06.2026

Die Wirtschaft lebt noch immer in einer Phase der Verdrängung. Führungskräfte sprechen auf Konferenzen über KI, Produktivität und...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Intel verzeichnet nach Trump-Beitrag große Gewinne; Aktien erholen sich, da Iran-Abkommen greift
18.06.2026

Ein turbulenter Handelstag voller Überraschungen: Erfahren Sie, welche Faktoren die Märkte antreiben und warum Anleger jetzt umdenken...

DWN
Politik
Politik Koalition verschiebt Abstimmung über Gesundheits-Sparpaket
18.06.2026

Das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge soll noch nicht in der kommenden Woche im...