Deutschland

EU-Gericht erzwingt Reisepass mit Fingerabdrücken

Der Anwalt Michael Schwarz hat vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den neuen Reisepass mit Fingerabdrücken geklagt - und verloren. Zuvor war sein Fall bei deutschen Gerichten vier Jahre lang nicht behandelt worden. Schwarz geht davon aus, dass die Fingerabdrücke irgendwann gespeichert werden - das offizielle Ende des Datenschutzes in der EU.
19.10.2013 02:10
Lesezeit: 2 min

Der Bochumer Anwalt Michael Schwarz kämpft seit Jahren gegen die Regelung, dass Fingerabdrücke für Reisepässe genommen werden. Am Donnerstag scheiterte er. Der Europäische Gerichtshof  entschied für die Abnahme der Fingerabdrücke:

„Zwar stellt die Erfassung und Speicherung von Fingerabdrücken im Reisepass einen Eingriff in die Rechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten dar, doch sind diese Maßnahmen gerechtfertigt, um die betrügerische Verwendung von Reisepässen zu verhindern.“

Michael Schwarz ist mit der Entscheidung des EuGH nicht einverstanden. „Ich sehe darin einen Eingriff in mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagte Schwarz den Deutschen Wirtschafts Nachrichten. Es werde zwar gesagt, dass durch diese Fingerabdrücke verhindert werde, dass illegale Migranten einen Reisepass von EU-Bürgern missbrauchen. „Faktisch findet illegale Einwanderung aber ganz anders statt. Man sieht das ja an den Flüchtlingen in Lampedusa.“ Daher könne er auch das Urteil nicht nachvollziehen, so Schwarz:

„Darüber hinaus glaube ich nicht, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Wenn ich nach Kuwait einreise, werden die wohl einen Zugriff darauf haben und wer versichert mir dann, dass sie die Fingerabdrücke nicht speichern. Und, dass Fingerabdrücke auch hierzulande gespeichert werden, ist nur eine Frage der Zeit.

Als er die Klage im November 2007 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht hatte, dachte Schwarz nach eigener Aussage aber nicht nur an seine Rechte als Bürger. „Es hat mich schon motiviert, zu wissen, dass die Sache nicht nur mich allein betrifft, sondern jeden EU-Bürger.“ Es sei einfach eine grundsätzliche Sache, so Schwarz.

Vier Jahre lang unternahm das Verwaltungsgericht jedoch nichts. Deswegen legte Schwarz Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer ein. Diese Beschwerde lehnte das Bundesverfassungsgericht aber ohne Begründung ab, so Schwarz. Aber immerhin habe sich danach das Verwaltungsgericht insoweit damit beschäftigt, dass es den Fall dem EuGH vorlegte.

Schwarz ist mit der Verfahrensweise des EuGH aber nicht zufrieden. Als deutscher Jurist sei man gewöhnt, dass in solchen Fällen eine dreistufige Güterabwägung vorgenommen werde. „Aber der EuGH prüft die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nur in zwei Stufen“, so Schwarz. So werde erstens geprüft, ob die Maßnahme geeignet ist, die Zielsetzung der Regierung durchzuführen. Und zweitens werde geschaut, ob die Maßnahme zum Erreichen des Ziels erforderlich ist und nicht ein milderes Mittel auch genügen würde. Im Fall des Reisepasses könnte auch die Iris zur Identifikation genutzt werden, sagt Schwarz. Diese kann wenigstens nicht wie Fingerabdrücke einfach von der Türklinke genommen werden.

Aber die Frage nach der Angemessenheit der Maßnahme klammere der EuGH im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht aus, sagt Schwarz. „Das ist ein Armutszeugnis für die Geltung der Menschenrechte in der EU. Da kann einem angst und bange werden.“ Die Datenschutzkonvention von 1981 existiere nicht mehr, sie stehe nur noch auf dem Papier.

Wie er nun nach dem Urteil des EuGH weiter vorgehen will, weiß Schwarz noch nicht. Zunächst einmal werde nun der Fall an das Verwaltungsgericht Düsseldorf zurückgehen und dieses werde seine Klage ablehnen, so Schwarz. Er wolle dann prüfen, ob es für ihn weitere rechtliche Möglichkeiten gibt – vielleicht beim Bundesverfassungsgericht oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

In jedem Fall wolle er sich aber „dem Grenzregime nicht unterwerfen“. Wenn „ich keinen Reisepass ohne meine Fingerabdrücke kriege, dann verzichte ich auf den Reisepass.“ Schließlich tue er dies ja bereits seit 2007.

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Finanzen
Finanzen Börsenkrisen: Warum Volatilität kein Risiko ist
11.05.2025

Wenn die Börsen Achterbahn fahren, zittern viele Anleger. Doch Panik ist oft der schlechteste Berater – denn was aussieht wie ein...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Strategien für Krisenzeiten: Wie Sie jetzt Ihre Unternehmensleistung steigern
11.05.2025

Steigende Kosten, Fachkräftemangel, Finanzierungsdruck – viele KMU kämpfen ums Überleben. Doch mit den richtigen Strategien lässt...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft USA vor Energieumbruch: Strom wird zum neuen Öl – und zur nächsten geopolitischen Baustelle
11.05.2025

Ein fundamentaler Wandel zeichnet sich in der US-Wirtschaft ab: Elektrizität verdrängt Öl als Rückgrat der nationalen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bill Gates verschenkt Vermögen – Symbol einer neuen Weltordnung oder letzter Akt der alten Eliten?
11.05.2025

Bill Gates verschenkt sein Vermögen – ein historischer Akt der Großzügigkeit oder ein strategischer Schachzug globaler Machtpolitik?...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft „Made in America“ wird zur Hypothek: US-Marken in Europa auf dem Rückzug
11.05.2025

Eine neue Studie der Europäischen Zentralbank legt nahe: Der Handelskrieg zwischen den USA und der EU hat tiefgreifende Spuren im...

DWN
Finanzen
Finanzen Tech-Börsengänge unter Druck: Trumps Handelskrieg lässt Startup-Träume platzen
10.05.2025

Schockwellen aus Washington stürzen IPO-Pläne weltweit ins Chaos – Klarna, StubHub und andere Unternehmen treten den Rückzug an.

DWN
Finanzen
Finanzen Warren Buffett: Was wir von seinem Rückzug wirklich lernen müssen
10.05.2025

Nach sechs Jahrzehnten an der Spitze von Berkshire Hathaway verabschiedet sich Warren Buffett aus dem aktiven Management – und mit ihm...

DWN
Finanzen
Finanzen Silber kaufen: Was Sie über Silber als Geldanlage wissen sollten
10.05.2025

Als Sachwert ist Silber nicht beliebig vermehrbar, kann nicht entwertet werden und verfügt über einen realen Gegenwert. Warum Silber als...