Finanzen

EU will Bargeld-Obergrenze einführen: Was kommt als nächstes?

Lesezeit: 5 min
24.10.2021 10:28
DWN-Gastautor Hansjörg Stützle analysiert, wie die Politik das Bargeld Schritt für Schritt abschafft. Der überzeugte Bargeld-Befürworter zeigt auf, wie man sich als Bürger für den Erhalt von Scheinen und Münzen einsetzen kann.

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Am 20. Juli dieses Jahres beherrscht folgende Schlagzeile die Medien: „EU will Bargeldobergrenze von 10.000 Euro einführen“. Die Argumentation hierfür ist wie seit vielen Jahren immer die gleiche: Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismus. Was sich dahinter verbirgt, welche Mächte diese Forderungen stetig vorantreiben und welche gravierenden Auswirkungen dies auf unser Bargeld hat, beleuchte ich in diesem Artikel.

Keiner will das Bargeld abschaffen! Die Bargeldabschaffung ist reine Verschwörungstheorie! Ein Bargeldverbot will keiner und wird auch nicht kommen! Diese oder ähnliche Aussagen werden uns seit Jahren mantramäßig eingetrichtert. Aber was ist die Realität?

Die Bargeldobergrenze: Nichts anderes als ein Bargeldverbot

Wussten Sie, dass eine Bargeldobergrenze bereits einem Bargeldverbot gleichkommt? Ja, Sie haben richtig gelesen. Bei einer Bargeldobergrenze von beispielsweise 10.000 Euro ist es gesetzlich verboten, Waren, Dienstleistungen und Güter ab diesem Betrag bar zu bezahlen. Der Begriff „Bargeldobergrenze“ verschleiert nämlich die ihm innewohnende wahre Bedeutung: Es müsste „Bargeldverbot ab [in diesem Fall] 10.000 Euro“ heißen. Aber solch eine klare und ehrliche Ausdrucksweise könnte zu Protesten führen, zu Widerstand, und das ist natürlich nicht gewollt.

Aber Hand aufs Herz: Wen kümmert es, wenn es verboten ist, Beträge ab 10.000 bar zu bezahlen? Haben Sie das überhaupt schon einmal gemacht? Vermutlich nicht, und wenn, dann nur ein oder ein ganz paar Mal. Also - wo liegt das Problem?

Schaut man hinter die Kulissen und berücksichtigt die Entwicklungen zur Bargeldabschaffung über die Jahre, dann stellt man rasch fest, dass die Idee einer Bargeldobergrenze nicht neu ist. So begannen die ersten Länder in Europa bereits ab 2004 Bargeldobergrenzen einzuführen. Heute, im Jahre 2021, sind es schon mindestens 14 Länder auf unserem Kontinent, in denen solche Limits gelten, beispielsweise Belgien (3.000 Euro), Spanien (2.500), Italien (2.000), Frankreich (1.000) und Griechenland (500). In diesen und einer ganzen Reihe von anderen Staaten existiert also schon heute ein (eingeschränktes) Bargeldverbot. Griechenland wollte die Bargeldobergrenze im Jahre 2020 sogar schon auf 300 Euro senken, was jedoch nicht möglich war, weil der 500-Euro-Schein innerhalb der EU noch gesetzliches Zahlungsmittel ist. Und somit ist eine Bargeldobergrenze unter 500 Euro aktuell rechtlich nur schwer durchzusetzen.

Aber auch hierfür wurden schon Vorbereitungen getroffen. So gibt die EZB seit Ende 2018 keine 500-Euro-Scheine mehr heraus – sie sind somit zu einem Auslaufmodell geworden. Das heißt, es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der 500-Euro-Schein den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels verliert. Dann ist der Weg frei, die Bargeldobergrenze auf 200 Euro zu senken. Der Wunsch danach ist groß, Griechenland hat ihn bereits geäußert. Und anschließend, wenn die Obergrenze eine Zeitlang bei 200 Euro gelegen hat: Was folgt dann? Eine weitere Reduzierung der Obergrenze - oder vielleicht sogar die vollständige Abschaffung des Bargelds?

Der Idee, die Bargeldobergrenze europaweit bei 10.000 Euro zu belassen, folgt die EU-Kommission offensichtlich nicht. In ihrem oben beschriebenen Vorschlag vom 20. Juli dieses Jahres schreibt sie, dass Staaten, die ein niedrigeres Limit bereits eingeführt haben, dieses beibehalten können. Das spricht Bände!

Bestrebungen zur Einführung einer europaweiten Bargeldobergrenze

Auch die Idee der Einführung einer europaweiten Bargeldobergrenze ist nichts Neues. Im Jahre 2016 hat unser damaliger Finanzminister Wolfgang Schäuble eine solche Bargeldobergrenze von 5.000 Euro gefordert. Mit diesem Versuch ist er jedoch glücklicherweise kläglich gescheitert (noch, muss man einschränkend sagen).

So äußerte sich der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dahingehend, dass eine Beschränkung von Barzahlungen verfassungswidrig sei: „Dies wären nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie.“

Fakt ist: Die Zauberworte für die Durchsetzung von Bargeldgrenzen gehen immer in die gleiche Richtung: Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus, etc. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Aussage von Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann: »Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen«.

Fassen wir zusammen: Schon im Jahr 2004 begannen die ersten Länder in Europa, Bargeldobergrenzen einzuführen, und es konnte bisher nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden, dass die mit dieser Einführung anvisierten Ziele erreicht werden können. Und trotzdem versucht die EU, eine Bargeldobergrenze europaweit einzuführen. Da muss man sich die Frage stellen: Steht hinter den EU-Plänen vielleicht doch ein ganz anderes Ziel?

Die Agenda zur Bargeldabschaffung

Nachfolgend möchte ich einige Passagen aus einem Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds (IWF) zitieren.

»[…] völlige Bargeldlosigkeit sollte phasenweise in Schritten vollzogen werden. Die Abschaffung des Bargeldes könnte auf anfänglich völlig unumstrittenen Schritten basieren, wie große Banknoten abzuschaffen, eine Obergrenze für Bartransaktionen einzuführen und das Registrieren von Bargeldbewegungen über die Grenzen. Weitere Schritte könnten beinhalten, dass man wirtschaftliche Anreize einführt, um Bargeldtransaktionen zu reduzieren, indem man das Eröffnen und Verwenden von Konten, von denen man bargeldlos überweisen kann, vereinfacht und das Finanzsystem weiter computerisiert.«

»Es ist vorzuziehen, dass der private Sektor die Bargeldabschaffung betreibt und nicht der staatliche Sektor. […]. Wenn der Staat die Abschaffung des Bargeldes betreibt, erscheint es fragwürdiger und die Leute könnten Einwände dazu haben. […]. Auf jeden Fall sollte der verführerische Versuch, das Bargeld durch ein Dekret abzuschaffen, verhindert werden, wenn man bedenkt, wie sehr die Leute das Bargeld mögen. Eine PR-Kampagne ist notwendig, um irgendwelche Verdachtsmomente bezüglich der Bargeldabschaffung zu beschwichtigen, ganz besonders die Idee, dass die Behörden versuchten, alle Aspekte vom Leben der Leute zu kontrollieren, insbesondere ihren Gebrauch von Geld oder die Idee, dass ihr persönlich Erspartes in Banken gezwungen würde.

Die Bargeldabschaffung würde mehr Zugkraft gewinnen, wenn der Prozess auf individuellem Konsumentenwillen und Kostenvorteilen bestehen würde.«

»Koordinierte Anstrengung bei der Bargeldabschaffung könnte die positiven Wirkungen verstärken und mögliche Kosten reduzieren. Mindestens auf der Ebene der führenden Länder und der führenden Währungen sollten Behörden ihre Bargeldabschaffungsanstrengungen koordinieren. Solch eine Koordination ist ganz speziell wichtig bei der Entscheidung, größere Banknoten bei allen wichtigen Währungen abzuschaffen, Obergrenzen und andere Restriktionen für Bartransaktionen festzulegen und Meldepflichten für Bartransaktionen oder ihre Besteuerung einzuführen. Innerhalb eines Währungsraumes wäre es sinnvoller, Richtlinien für den ganzen Raum festzulegen statt nur für einzelne Länder. Und schlussendlich ist eine Übereinstimmung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor und eine PR-Kampagne über die Vorteile und die Vorgehensweise bei einer graduellen Abschaffung eine unerlässliche Grundvoraussetzung beziehungsweise Schlüsselfunktion für einen Erfolg.«

Sie können nicht glauben, was Sie gerade gelesen haben? Dann empfehle ich Ihnen, es noch einmal direkt auf der Seite der IWF nachzulesen. Hier die Quelle:

Quelle: IWF-Arbeitspapier WP/17/71, Absätze 52, 53 und 56.

www.imf.org/en/Publications/WP/Issues/2017/03/27/The-Macroeconomics-of-De-Cashing-44768

Hellseherische Fähigkeiten

Vor kurzem hat mir ein Leser meines Buches „Das Bargeldkomplott“ folgendes Feedback gegeben:

„Herr Stützle, sie haben hellseherische Fähigkeiten. Wie konnten Sie all das wissen, was nach Veröffentlichung Ihres Buches zur Bargeldabschaffung tatsächlich geschehen ist?“

Ich versichere Ihnen, dass ich über keine hellseherischen Fähigkeiten verfüge. Man muss nur die Daten und Fakten recherchieren und zusammentragen. Wie bei einem Puzzle ergibt sich dann ein immer deutlicheres Bild, wenn man kontinuierlich ein Stück nach dem anderen zusammenfügt. Aber den Plan der Bargeldabschaffung so klar und prägnant zu beschreiben, wie es der IWF in seinem Arbeitspapier gemacht hat - das hätte ich definitiv nicht können!

Was können wir tun?

Es ist mehr als offensichtlich, dass die geplante Bargeldobergrenze von 10.000 Euro nur der erste Schritt sein wird und danach die Grenzen kontinuierlich gesenkt werden. Wobei ich persönlich noch nicht einmal ein Problem damit hätte, wenn eine Bargeldobergrenze in dieser Höhe eingeführt wird. Aber das Problem ist, dass wir Bürger immer nur Versprechungen, aber nie Garantien erhalten. Eine gesetzliche Garantie für unser Bargeld zum Beispiel im Grundgesetz oder in den EU-Verträgen wird nicht gegeben. Das wird gemieden wie der Teufel das Weihwasser. Die Politik beruhigt und besänftigt uns und macht einen Schritt nach dem anderen in Richtung komplette Bargeldabschaffung. Deshalb müssen wir bei solchen Forderungen immer eine Gegenleistung verlangen nach dem Motto: Gerne könnte ihr eine Bargeldobergrenze einführen, aber nur, wenn ihr uns im Gegenzug jetzt und heute Garantien für den Erhalt des Bargeldes gebt.

Ich habe eine Reihe von leicht umsetzbaren Ideen, 15 an der Zahl, zum Erhalt des Bargelds zusammengetragen. Hier einige Beispiele:

Zahlen Sie so oft wie möglich in bar!

Jeder Geldschein ist wie ein Wahlschein, und durch seinen Gebrauch sagen Sie – nahezu täglich - „Ja“ zu Bargeld. Reden Sie darüber, warum Sie das tun. Viele Personen verzichten zudem auf die Herausgabe des Restgeldes und stärken damit das Bargeld. Vielleicht auch eine Idee für Sie?

Zeigen Sie Flagge!

Zeigen Sie Flagge und beziehen Sie Position für unser Bargeld. Drei Flaggen stehen Ihnen zur Auswahl. Diese können Sie ganz einfach über Ihre sozialen Medien mit einem einzigen Mausklick teilen, somit in Sekundenschnelle in Ihrem Wirkungskreis und Umfeld verbreiten und auf diese Weise Position beziehen.

Schaffen Sie sich eine Visitenkarte an!

Gestalten Sie eine Visitenkarte, die Sie beim Einkauf mit Bargeld an der Kasse abgeben.

Zum Abschluss möchte ich an Sie appellieren: Helfen Sie mit bei der Erhaltung des Bargeldes und somit unserer aller Freiheit! Gemeinsam können wir es schaffen!


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