Deutschland

BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe

Seit Jahren zieht sich der Streit um ein Buch über Helmut Kohl von dessen Ex-Memoirenschreiber. Zwischenzeitlich sind zwei wichtige Protagonisten gestorben. Entscheidende Fragen zu Entschädigungen und verbotenen Passagen will nun der Bundesgerichtshof klären.
25.10.2021 10:10
Aktualisiert: 25.10.2021 10:10
Lesezeit: 2 min
BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe
Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes, das sie an das Museum übergab. (Foto: dpa) Foto: Andreas Arnold

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Millionen-Entschädigung für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung. Als Alleinerbin fordert Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Darüber hinaus geht es in der Verhandlung in Karlsruhe um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Dass am Montag schon ein Urteil fällt, ist eher unwahrscheinlich. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

Journalist und Historiker Schwan sollte Kohls Memoiren schreiben und setzte sich dafür 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen im Haus des früheren Kanzlers in Ludwigshafen mit ihm zusammen. Kohl erzählte aus seinem Leben und seiner Amtszeit, etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete Schwan auf. Aber nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte der Autor dann im Jahr 2014 „Die Kohl-Protokolle“, in denen er den früheren CDU-Chef mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitierte.

Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor.

Zudem hatte das Landgericht Kohls Recht auf Unterlassung bezüglich der beanstandeten Textpassagen gestärkt. Im Falle Schwans hat das OLG die Berufung zurückgewiesen, weil er anlässlich der „Memoirengespräche“ mit Kohl Verschwiegenheit vereinbart hatte. Eine Beschwerde Schwans dagegen, dass das OLG keine Revision zuließ, hatte beim BGH keinen Erfolg. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anders sieht es im Fall von Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag aus. Beide trifft die Unterlassungsverpflichtung laut OLG-Urteil nur in Bezug auf die wörtliche Wiedergabe und Verbreitung (angeblich) wörtlicher Zitate Kohls. Seine Witwe will vor dem BGH erstreiten, dass das weiter reichende Urteil des Landgerichts wieder hergestellt wird. Der Verlag möchte die Klage abgewiesen wissen. Weil Jens vergangenes Jahr gestorben ist, sind die Rechtsstreitigkeiten mit seinen Erben den Angaben zufolge in beiden Punkten unterbrochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran. (Az. III ZR 136/18)

Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mittelstand am Limit: Mit Lean Management und KI aus der Produktivitätsfalle
22.06.2026

Fachkräftemangel, Kostendruck, Bürokratie: Warum der Mittelstand jetzt umdenken muss. Und wie Lean Management und KI 2026 zum stärksten...

DWN
Politik
Politik Litauen-Brigade: Verteidigungsminister Pistorius hält Verpflichtungen für möglich
22.06.2026

Für die neue Brigade in Litauen setzt die Bundeswehr auf Freiwillige. Doch weil sich nicht genügend Freiwillige für die Litauen-Brigade...

DWN
Politik
Politik Großbritannien: Britischer Premierminister Starmer kündigt Rücktritt an
22.06.2026

Der Labour-Chef Keir Starmer hatte sich zuletzt von einer Krise zur nächsten gehangelt. Auslöser der jüngsten Zuspitzung war eine...

DWN
Finanzen
Finanzen Kreditklemme 2026: Wird Finanzierung zum Problem?
22.06.2026

Nicht der abgelehnte Kredit ist das größte Risiko für Deutschlands Mittelstand – sondern der Antrag, der gar nicht mehr gestellt wird....

DWN
Politik
Politik Auf dem Weg zur Volkspartei? Wie es für die Linke weitergeht
22.06.2026

Neues Spitzenduo, alte Streitfragen und viel Wut auf Schwarz-Rot: Die Linke will mit Protesten Millionen bewegen. Kann sie wirklich zur...

DWN
Politik
Politik Russische Zentralbankchefin auf mysteriöse Weise verschwunden
22.06.2026

Die russische Zentralbankchefin Elvira Nabiullina ist seit fast drei Wochen nicht mehr öffentlich in Erscheinung getreten. Nun machen...

DWN
Politik
Politik Kliniksterben: Marienhospital insolvent - Jede zweite Klinik vorm Aus
22.06.2026

Marienhospital in Stuttgart vorm Aus: So könnte es jeder zweiten Klinik im Land ergehen. Was der Chef des Krankenhausverbands zur...

DWN
Finanzen
Finanzen Rheinmetall-Aktie kaufen? Der Superzyklus steht erst am Anfang
22.06.2026

Der Wert der Rheinmetall-Aktie hat sich seit 2022 bereits vervielfacht. Russlands Krieg gegen die Ukraine, Europas Aufrüstung und...