Deutschland

BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe

Seit Jahren zieht sich der Streit um ein Buch über Helmut Kohl von dessen Ex-Memoirenschreiber. Zwischenzeitlich sind zwei wichtige Protagonisten gestorben. Entscheidende Fragen zu Entschädigungen und verbotenen Passagen will nun der Bundesgerichtshof klären.
25.10.2021 10:10
Aktualisiert: 25.10.2021 10:10
Lesezeit: 2 min
BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe
Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes, das sie an das Museum übergab. (Foto: dpa) Foto: Andreas Arnold

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Millionen-Entschädigung für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung. Als Alleinerbin fordert Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Darüber hinaus geht es in der Verhandlung in Karlsruhe um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Dass am Montag schon ein Urteil fällt, ist eher unwahrscheinlich. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

Journalist und Historiker Schwan sollte Kohls Memoiren schreiben und setzte sich dafür 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen im Haus des früheren Kanzlers in Ludwigshafen mit ihm zusammen. Kohl erzählte aus seinem Leben und seiner Amtszeit, etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete Schwan auf. Aber nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte der Autor dann im Jahr 2014 „Die Kohl-Protokolle“, in denen er den früheren CDU-Chef mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitierte.

Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor.

Zudem hatte das Landgericht Kohls Recht auf Unterlassung bezüglich der beanstandeten Textpassagen gestärkt. Im Falle Schwans hat das OLG die Berufung zurückgewiesen, weil er anlässlich der „Memoirengespräche“ mit Kohl Verschwiegenheit vereinbart hatte. Eine Beschwerde Schwans dagegen, dass das OLG keine Revision zuließ, hatte beim BGH keinen Erfolg. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anders sieht es im Fall von Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag aus. Beide trifft die Unterlassungsverpflichtung laut OLG-Urteil nur in Bezug auf die wörtliche Wiedergabe und Verbreitung (angeblich) wörtlicher Zitate Kohls. Seine Witwe will vor dem BGH erstreiten, dass das weiter reichende Urteil des Landgerichts wieder hergestellt wird. Der Verlag möchte die Klage abgewiesen wissen. Weil Jens vergangenes Jahr gestorben ist, sind die Rechtsstreitigkeiten mit seinen Erben den Angaben zufolge in beiden Punkten unterbrochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran. (Az. III ZR 136/18)

Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Steigende Ausschüttungen: Diese Dividendenaktien gelten als besonders robust
03.05.2026

Dividendenaktien mit jahrzehntelang steigenden Ausschüttungen gelten als stabiler Baustein für langfristige Anleger. Doch wie sinnvoll...

DWN
Finanzen
Finanzen Hin und Her macht Taschen leer: Wenn Emotionen den Markt treiben
03.05.2026

Die Börse zittert – nicht wegen Fakten, sondern wegen Stimmungen. Tweets, Schlagzeilen und kurzfristige Impulse treiben Kurse in...

DWN
Finanzen
Finanzen Kunst als alternative Geldanlage: Warum Einsteiger oft klein beginnen müssen
03.05.2026

Der Aufbau einer Sammlung wirkt für viele komplex und exklusiv, doch zunehmend rücken auch erschwingliche Objekte als alternative...

DWN
Finanzen
Finanzen V2G für E-Autos: Wie Fahrzeughalter am Strommarkt verdienen könnten
03.05.2026

E-Autos könnten mit V2G künftig stärker in das Stromnetz eingebunden werden und Besitzern neue Einnahmen ermöglichen. Welche Hürden...

DWN
Politik
Politik Energiepreise: EU erlaubt mehr Staatshilfen für Industrie und Landwirte
03.05.2026

Die Industrie ächzt unter hohen Energiepreisen, Landwirte sorgen sich mit Blick auf Düngemittel. Die EU-Staaten dürfen ihnen deshalb...

DWN
Panorama
Panorama Kultfahrzeuge aus der DDR: Warum Trabant, Wartburg und Simson weiterleben
03.05.2026

Einst ausgemustert, heute begehrt: Fahrzeuge aus der DDR gelten als Kultobjekte mit wachsender Fangemeinde. Doch hinter dem nostalgischen...

DWN
Finanzen
Finanzen Stagflationsschock: EU warnt vor Finanzkrise durch milliardenschwere Energiepreisbremsen
03.05.2026

Die EU-Kommission warnt vor einer Finanzkrise infolge des Irankriegs. Grund sind die um 60 Prozent gestiegenen Energiepreise und drohende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft EU-Haushalt vor Neuordnung: Europäischer Rechnungshof zweifelt an Reform
02.05.2026

Der geplante EU-Haushalt stellt die Finanzordnung der Europäischen Union vor einen tiefen Umbau und ruft den Europäischen Rechnungshof...