Deutschland

BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe

Seit Jahren zieht sich der Streit um ein Buch über Helmut Kohl von dessen Ex-Memoirenschreiber. Zwischenzeitlich sind zwei wichtige Protagonisten gestorben. Entscheidende Fragen zu Entschädigungen und verbotenen Passagen will nun der Bundesgerichtshof klären.
25.10.2021 10:10
Aktualisiert: 25.10.2021 10:10
Lesezeit: 2 min
BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe
Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes, das sie an das Museum übergab. (Foto: dpa) Foto: Andreas Arnold

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Millionen-Entschädigung für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung. Als Alleinerbin fordert Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Darüber hinaus geht es in der Verhandlung in Karlsruhe um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Dass am Montag schon ein Urteil fällt, ist eher unwahrscheinlich. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

Journalist und Historiker Schwan sollte Kohls Memoiren schreiben und setzte sich dafür 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen im Haus des früheren Kanzlers in Ludwigshafen mit ihm zusammen. Kohl erzählte aus seinem Leben und seiner Amtszeit, etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete Schwan auf. Aber nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte der Autor dann im Jahr 2014 „Die Kohl-Protokolle“, in denen er den früheren CDU-Chef mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitierte.

Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor.

Zudem hatte das Landgericht Kohls Recht auf Unterlassung bezüglich der beanstandeten Textpassagen gestärkt. Im Falle Schwans hat das OLG die Berufung zurückgewiesen, weil er anlässlich der „Memoirengespräche“ mit Kohl Verschwiegenheit vereinbart hatte. Eine Beschwerde Schwans dagegen, dass das OLG keine Revision zuließ, hatte beim BGH keinen Erfolg. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anders sieht es im Fall von Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag aus. Beide trifft die Unterlassungsverpflichtung laut OLG-Urteil nur in Bezug auf die wörtliche Wiedergabe und Verbreitung (angeblich) wörtlicher Zitate Kohls. Seine Witwe will vor dem BGH erstreiten, dass das weiter reichende Urteil des Landgerichts wieder hergestellt wird. Der Verlag möchte die Klage abgewiesen wissen. Weil Jens vergangenes Jahr gestorben ist, sind die Rechtsstreitigkeiten mit seinen Erben den Angaben zufolge in beiden Punkten unterbrochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran. (Az. III ZR 136/18)

Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Gestiegene Betriebskosten: Wachsender Druck auf Produktionsbetriebe

Die deutsche Wirtschaft steht im Jahr 2026 vor enormen Herausforderungen, welche die Gewinnspannen der Betriebe spürbar verringern. Laut...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: US-Indizes schließen uneinheitlich, da Trump ein Iran-Abkommen nach den Zwischenwahlen für möglich hält
22.09.2026

Politische Signale und starke Einzelwerte bewegen die Märkte im späten Handel.

DWN
Politik
Politik Mehrheit fordert Rücktritt von Kanzler Merz
22.09.2026

Mehr als die Hälfte der Befragten spricht sich für einen Rücktritt des Kanzlers aus. Unter den Anhängern einer Partei ist der Anteil...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Planet Labs: Berlin bekommt eine neue Satellitenfabrik
22.09.2026

In der Hauptstadt soll ein neuer Produktionsstandort für Satelliten entstehen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in den USA, will aber...

DWN
Politik
Politik Ehemaliger Topberater des Weißen Hauses: Trump gibt Tech-Milliardären beängstigend viel Macht
22.09.2026

Künstliche Intelligenz könnte die Welt ähnlich tiefgreifend verändern wie einst das Manhattan-Projekt. Doch diesmal liegt die...

DWN
Finanzen
Finanzen Heizkosten steigen 2026: So teuer wird das Heizen
22.09.2026

Für viele Haushalte wird das Heizen 2026 teurer – besonders bei Öl und Holzpellets. Eine neue Prognose zeigt, welche Heizarten stärker...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin-Kurs springt über 85.000 Dollar. Was hat die Erholung ausgelöst?
22.09.2026

Der Bitcoin-Kurs ist wieder deutlich gestiegen und kletterte über 85.000 Dollar. Bemerkenswert ist der Rebound, da kurz zuvor zwei...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Insolvenz: So schützen Unternehmer ihr Privatvermögen
22.09.2026

Gerät die Firma ins Wanken, kann es schnell um mehr gehen als das Unternehmen. Plötzlich stehen auch Haus, Depot und Ersparnisse auf dem...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Mercedes-Benz-Aktie: Arbeitszeit in der Diskussion – Konzern setzt deutsche Werke unter Druck
22.09.2026

Mercedes hält seine deutschen Werke für zu teuer und fordert mehr Arbeit für das gleiche Geld. Um den Druck zu erhöhen, legt der...