Deutschland

BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe

Seit Jahren zieht sich der Streit um ein Buch über Helmut Kohl von dessen Ex-Memoirenschreiber. Zwischenzeitlich sind zwei wichtige Protagonisten gestorben. Entscheidende Fragen zu Entschädigungen und verbotenen Passagen will nun der Bundesgerichtshof klären.
25.10.2021 10:10
Aktualisiert: 25.10.2021 10:10
Lesezeit: 2 min
BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe
Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes, das sie an das Museum übergab. (Foto: dpa) Foto: Andreas Arnold

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Millionen-Entschädigung für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung. Als Alleinerbin fordert Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Darüber hinaus geht es in der Verhandlung in Karlsruhe um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Dass am Montag schon ein Urteil fällt, ist eher unwahrscheinlich. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

Journalist und Historiker Schwan sollte Kohls Memoiren schreiben und setzte sich dafür 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen im Haus des früheren Kanzlers in Ludwigshafen mit ihm zusammen. Kohl erzählte aus seinem Leben und seiner Amtszeit, etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete Schwan auf. Aber nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte der Autor dann im Jahr 2014 „Die Kohl-Protokolle“, in denen er den früheren CDU-Chef mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitierte.

Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor.

Zudem hatte das Landgericht Kohls Recht auf Unterlassung bezüglich der beanstandeten Textpassagen gestärkt. Im Falle Schwans hat das OLG die Berufung zurückgewiesen, weil er anlässlich der „Memoirengespräche“ mit Kohl Verschwiegenheit vereinbart hatte. Eine Beschwerde Schwans dagegen, dass das OLG keine Revision zuließ, hatte beim BGH keinen Erfolg. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anders sieht es im Fall von Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag aus. Beide trifft die Unterlassungsverpflichtung laut OLG-Urteil nur in Bezug auf die wörtliche Wiedergabe und Verbreitung (angeblich) wörtlicher Zitate Kohls. Seine Witwe will vor dem BGH erstreiten, dass das weiter reichende Urteil des Landgerichts wieder hergestellt wird. Der Verlag möchte die Klage abgewiesen wissen. Weil Jens vergangenes Jahr gestorben ist, sind die Rechtsstreitigkeiten mit seinen Erben den Angaben zufolge in beiden Punkten unterbrochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran. (Az. III ZR 136/18)

Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Sandisk-Aktien brechen um 13 Prozent ein, da Chip-Ausverkauf die Wall Street erschüttert
13.07.2026

Turbulente Zeiten an der Börse: Erfahren Sie, welche Ereignisse die Technologieriesen jetzt ins Wanken bringen.

DWN
Finanzen
Finanzen Eurozone: Inflation fällt überraschend deutlich – was das für die EZB-Zinspolitik bedeutet
13.07.2026

Die Inflation in der Eurozone ist im Juni stärker gesunken als erwartet. Nach dem Preisschub durch den Krieg im Nahen Osten und hohe...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft E-Auto-Produktion in Europa legt zu: Neue Studie zeigt überraschende Entwicklung
13.07.2026

Die europäischen Strafzölle auf Elektroautos aus China sollten heimische Produktionsstandorte stärken. Erste Daten deuten tatsächlich...

DWN
Finanzen
Finanzen Lululemon-Aktie: Michael Burry sieht jetzt eine Chance
13.07.2026

Die Lululemon-Aktie hat in den vergangenen Monaten deutlich an Wert verloren. Mehrere Rückschläge, interne Probleme und ein schwieriges...

DWN
Politik
Politik Analyse: Wenn Putin verzweifelt, müssen wir seine Reaktion wirklich fürchten
13.07.2026

Der Druck auf Russland wächst militärisch und wirtschaftlich. Die Verluste an der Front sind enorm, die Wirtschaft ächzt unter dem...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Vollsperrungen bei der Deutschen Bahn: Konzept in der Kritik
13.07.2026

Monatelange Sperrungen, teure Sanierungen – und trotzdem bleibt der Bahnverkehr auf wichtigen Strecken chaotisch. Was steckt hinter den...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Einzelhandel: Arbeitgeber sagen Tarifgespräche in vier Ländern ab – Verdi spricht von Skandal
13.07.2026

Der Tarifkonflikt im Einzelhandel spitzt sich weiter zu. Nachdem Arbeitgeber mehrere Verhandlungsrunden abgesagt haben, kündigt Verdi eine...

DWN
Finanzen
Finanzen VW-Aktie: Chef Blume nennt erstmals Zahl zum möglichen Jobabbau – was das für die VW-Aktie bedeutet
13.07.2026

Die Sparpläne bei Volkswagen nehmen deutlichere Konturen an. Erstmals spricht Konzernchef Oliver Blume offen über das mögliche Ausmaß...