Deutschland

BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe

Seit Jahren zieht sich der Streit um ein Buch über Helmut Kohl von dessen Ex-Memoirenschreiber. Zwischenzeitlich sind zwei wichtige Protagonisten gestorben. Entscheidende Fragen zu Entschädigungen und verbotenen Passagen will nun der Bundesgerichtshof klären.
25.10.2021 10:10
Aktualisiert: 25.10.2021 10:10
Lesezeit: 2 min
BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe
Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes, das sie an das Museum übergab. (Foto: dpa) Foto: Andreas Arnold

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Millionen-Entschädigung für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung. Als Alleinerbin fordert Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Darüber hinaus geht es in der Verhandlung in Karlsruhe um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Dass am Montag schon ein Urteil fällt, ist eher unwahrscheinlich. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

Journalist und Historiker Schwan sollte Kohls Memoiren schreiben und setzte sich dafür 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen im Haus des früheren Kanzlers in Ludwigshafen mit ihm zusammen. Kohl erzählte aus seinem Leben und seiner Amtszeit, etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete Schwan auf. Aber nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte der Autor dann im Jahr 2014 „Die Kohl-Protokolle“, in denen er den früheren CDU-Chef mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitierte.

Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor.

Zudem hatte das Landgericht Kohls Recht auf Unterlassung bezüglich der beanstandeten Textpassagen gestärkt. Im Falle Schwans hat das OLG die Berufung zurückgewiesen, weil er anlässlich der „Memoirengespräche“ mit Kohl Verschwiegenheit vereinbart hatte. Eine Beschwerde Schwans dagegen, dass das OLG keine Revision zuließ, hatte beim BGH keinen Erfolg. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anders sieht es im Fall von Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag aus. Beide trifft die Unterlassungsverpflichtung laut OLG-Urteil nur in Bezug auf die wörtliche Wiedergabe und Verbreitung (angeblich) wörtlicher Zitate Kohls. Seine Witwe will vor dem BGH erstreiten, dass das weiter reichende Urteil des Landgerichts wieder hergestellt wird. Der Verlag möchte die Klage abgewiesen wissen. Weil Jens vergangenes Jahr gestorben ist, sind die Rechtsstreitigkeiten mit seinen Erben den Angaben zufolge in beiden Punkten unterbrochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran. (Az. III ZR 136/18)

Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen So bleiben deine Online-Finanzdaten geschützt

Heutzutage wird jede deiner Aktivitäten online nachverfolgt. Es fühlt sich an, als würde immer jemand deine Einkäufe im Internet...

DWN
Politik
Politik Waffenruhe im Iran-Krieg: Trumps riskante Atempause – Probleme im Iran-Konflikt bleiben ungelöst
11.04.2026

Donald Trump feiert die Waffenruhe als Erfolg im Iran-Krieg. Doch entscheidende Fragen bleiben offen, während geopolitische Spannungen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Porsche kämpft mit schwachen Zahlen: Wie Michael Leiters den Kurs verbessern will
11.04.2026

Porsche steht nach schwachen Geschäftszahlen und sinkenden Margen vor einer tiefgreifenden Neuausrichtung unter CEO Michael Leiters....

DWN
Finanzen
Finanzen ETF oder Investmentfonds: Warum viele Anleger das falsche Produkt wählen
11.04.2026

ETF, Investmentfonds oder Rentenfonds. Viele Anleger glauben, die richtige Wahl hänge vor allem von der Rendite ab. Tatsächlich...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI-Jobabbau: Warum Frauen besonders betroffen sind
11.04.2026

Künstliche Intelligenz verändert den Bankensektor schneller als erwartet. Tausende Jobs stehen auf der Kippe, während Unternehmen...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Meta-Urteil: Datenübertragung in die USA erlaubt – es bleiben Fragen
11.04.2026

Dürfen persönliche Daten von Facebook- und Instagram-Nutzern in die USA übertragen werden? Ein aktuelles Meta-Urteil sorgt für Klarheit...

DWN
Finanzen
Finanzen MSCI stuft Griechenland als entwickelten Markt ein: Chancen und Risiken für Anleger
11.04.2026

Griechenland steht mit der Aufnahme in die MSCI-Indizes wieder stärker im Fokus internationaler Investoren und signalisiert eine neue...

DWN
Immobilien
Immobilien Senkt schnelleres Bauen wirklich die Wohnkosten? Der Bauturbo- und Maßnahmen-Check
11.04.2026

Schwarz-Rot verspricht, dass der Bauturbo und sonstige Maßnahmen, die den Bau von Immobilien beschleunigen, unweigerlich zu Preisfall auf...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Eine nervöse Erholung an der Wall Street, während der brüchige Frieden hält
10.04.2026

Zwischen Hoffen und Bangen: Entdecken Sie, welche verborgenen Marktdynamiken aktuell den Takt vorgeben und für Überraschungen sorgen.