Deutschland

BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe

Seit Jahren zieht sich der Streit um ein Buch über Helmut Kohl von dessen Ex-Memoirenschreiber. Zwischenzeitlich sind zwei wichtige Protagonisten gestorben. Entscheidende Fragen zu Entschädigungen und verbotenen Passagen will nun der Bundesgerichtshof klären.
25.10.2021 10:10
Aktualisiert: 25.10.2021 10:10
Lesezeit: 2 min
BGH verhandelt über Millionen-Entschädigung für Kohl-Witwe
Maike Kohl-Richter, Witwe von Altbundeskanzler Helmut Kohl, steht neben dem Porträt ihres Mannes, das sie an das Museum übergab. (Foto: dpa) Foto: Andreas Arnold

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Millionen-Entschädigung für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl nach einer umstrittenen Buchveröffentlichung. Als Alleinerbin fordert Maike Kohl-Richter wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Darüber hinaus geht es in der Verhandlung in Karlsruhe um die Verbreitung von mehr als 100 Passagen aus dem Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“. Dass am Montag schon ein Urteil fällt, ist eher unwahrscheinlich. (Az.: VI ZR 248/18 und VI ZR 258/18)

Journalist und Historiker Schwan sollte Kohls Memoiren schreiben und setzte sich dafür 2001 und 2002 an mehr als 100 Tagen im Haus des früheren Kanzlers in Ludwigshafen mit ihm zusammen. Kohl erzählte aus seinem Leben und seiner Amtszeit, etwa 630 Stunden Gespräch zeichnete Schwan auf. Aber nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig veröffentlichte der Autor dann im Jahr 2014 „Die Kohl-Protokolle“, in denen er den früheren CDU-Chef mit abwertenden Urteilen über Politiker und gesellschaftliche Größen zitierte.

Kohl erstritt kurz vor seinem Tod vor dem Kölner Landgericht die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte - eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Kohl-Richter nun vor dem Bundesgerichtshof vor.

Zudem hatte das Landgericht Kohls Recht auf Unterlassung bezüglich der beanstandeten Textpassagen gestärkt. Im Falle Schwans hat das OLG die Berufung zurückgewiesen, weil er anlässlich der „Memoirengespräche“ mit Kohl Verschwiegenheit vereinbart hatte. Eine Beschwerde Schwans dagegen, dass das OLG keine Revision zuließ, hatte beim BGH keinen Erfolg. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Anders sieht es im Fall von Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag aus. Beide trifft die Unterlassungsverpflichtung laut OLG-Urteil nur in Bezug auf die wörtliche Wiedergabe und Verbreitung (angeblich) wörtlicher Zitate Kohls. Seine Witwe will vor dem BGH erstreiten, dass das weiter reichende Urteil des Landgerichts wieder hergestellt wird. Der Verlag möchte die Klage abgewiesen wissen. Weil Jens vergangenes Jahr gestorben ist, sind die Rechtsstreitigkeiten mit seinen Erben den Angaben zufolge in beiden Punkten unterbrochen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran. (Az. III ZR 136/18)

Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Neue EU-Regeln und wie sie den europäischen Online-Unterhaltungsmarkt verändern

Die europäische Glücksspielbranche steht vor einer der größten Umbruchphasen ihrer Geschichte. Neue gesetzliche Regelungen innerhalb...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutsche Wirtschaft startet mit Wachstum ins Jahr 2026 – Exporte sorgen für Auftrieb
22.05.2026

Die deutsche Wirtschaft ist mit einem überraschend positiven Signal ins Jahr 2026 gestartet. Trotz internationaler Unsicherheiten und der...

DWN
Immobilien
Immobilien Tiefpunkt beim Wohnungsbau: Fertigstellungen brechen auf Niveau von 2012 ein
22.05.2026

Der Wohnungsbau in Deutschland erlebt einen historischen Dämpfer. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte, wurden im...

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 21: Die wichtigsten Analysen der Woche
22.05.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 21 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Meilenstein in Den Haag: UN-Gericht bestätigt internationales Streikrecht
22.05.2026

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen stärkt Beschäftigten weltweit den Rücken. In einem wegweisenden Rechtsgutachten stellte der...

DWN
Politik
Politik Drohnen-Vorfälle im Baltikum: Estland, Lettland und Litauen fordern Nato-Verstärkung
22.05.2026

Nach wiederholten Drohnen-Vorfällen in ihrem Luftraum fordern die baltischen Staaten ein entschlosseneres Eingreifen der Nato. Angesichts...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Wall Street feiert nach Nvidia-Zahlen Comeback, während Ölpreis wegen Iran-Hoffnungen nachgibt
21.05.2026

Ein turbulenter Handelstag voller unerwarteter Wendungen hält die Anleger in Atem und offenbart neue Chancen am Markt.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Düngemittelpreise explodieren und Brüssel liefert nur erste Hilfen
21.05.2026

Erst Energiekrise, dann Nahost-Krieg, jetzt die nächste Kostenwelle auf den Feldern. Europas Bauern sollen vor der kommenden Aussaat...

DWN
Politik
Politik Kreml signalisiert Gesprächsbereitschaft gegenüber Europa
21.05.2026

Russland zeigt sich nach Angaben des Kremls offen für direkte Gespräche mit europäischen Staaten. Kremlsprecher Dmitri Peskow sprach von...