Die Bundesregierung bindet die breite Öffentlichkeit einer Studie der Industriestaaten-Organisation OECD zufolge zu wenig in die Entwicklung von Gesetzesentwürfen ein. Das gelte insbesondere für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von kleinen und mittleren Unternehmen, wie aus der am Dienstag veröffentlichten Untersuchung hervorgeht.
Demnach hat sich die Bundesregierung in puncto Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung in der Gesetzgebung seit 2015 um acht Plätze verschlechtert und befindet sich nun auf Platz 29 von 38 untersuchten Ländern. Am besten schneiden Island, Großbritannien und die Slowakei ab.
Die Studie bemängelt insbesondere das systematische Fehlen von Prozessen zur Anhörung einer breiten Öffentlichkeit bei geplanten Gesetzen. Fast drei Viertel der OECD-Länder nutze Online-Portale, über die sie wenigstens einen Teil ihrer Vorhaben zur Diskussion stellten. „In Deutschland ist ein solches Verfahren bei Gesetzen nicht vorgesehen, selten wird es bei Verordnungen angewandt“, so die Kritik der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Befragungen von Verbänden und Expertengruppen würden seit 2018 zwar online veröffentlicht, allerdings ohne dass eine breitere Öffentlichkeit zu Kommentaren aufgerufen werde. Damit versäume es die Bundesregierung, mögliche wertvolle Beiträge von Bürgern, weniger gut vernetzten Unternehmen und Nicht-Regierungsorganisationen zu erhalten. Dabei könnte dadurch auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der Regierung gestärkt werden.
Bei der Abschätzung möglicher Folgen eines Gesetzes sieht die OECD Deutschland im Mittelfeld. Seit 2018 sei es verpflichtend, die Folgen eines Gesetzes entlang der Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie abzuschätzen. „Doch liegt der Fokus hierzulande häufig auf den Kosten eines Gesetzesvorhabens und zu wenig auf dessen Nutzen und damit der Effizienz“, so die Organisation. Das könne dazu führen, dass Gesetzentwürfe zugunsten von weniger teuren, aber auch weniger effektiven Maßnahmen verworfen werden. Die Studie empfiehlt deshalb, die Nutzenanalyse verpflichtend zu machen.
Überdurchschnittlich gut schneidet Deutschland im Bereich der Verfahren ab, mit denen nachträglich überprüft, ob Vorschriften in der Praxis wie vorgesehen funktionieren. Auch beim Bürokratieabbau komme Deutschland voran.
Dass die Bürger unter Bundeskanzlerin Merkel aus dem politischen Entscheidungsprozess ausgestoßen werden, hatte zuletzt der Verein für Mehr Demokratie bemängelt. So habe die Bundesregierung sämtliche zu Beginn der laufenden Legislaturperiode im Jahr 2017 gegebene Versprechen, auf mehr direkte Bürgerbeteiligung hinzuwirken, gebrochen.