Deutschland

Neue Bundesregierung bereitet Impfzwang für bestimmte Berufe vor

Als eine ihrer ersten Amtshandlungen bereitet die neue Bundesregierung einen Impfzwang für bestimmte Berufsgruppen vor.
07.12.2021 16:00
Aktualisiert: 07.12.2021 16:29
Lesezeit: 2 min

Die Ampel-Parteien haben im Bundestag ihre Pläne zur Einführung einer ersten Corona-Impfpflicht in Deutschland verteidigt. Bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken oder Pflegeheimen, die ab März greifen soll, gehe es um eine Güterabwägung, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar am Dienstag im Parlament. Hilfsbedürftige Menschen etwa in Pflegeheimen könnten sich nicht aussuchen, von wem sie behandelt würden. Eine hohe Impfquote in diesen Einrichtungen sei unabdingbar. Die anderen Parteien im Bundestag kritisierten die Corona-Politik der Ampel. Unterdessen sinken die Ansteckungszahlen zwar. Sie liegen aber weiter auf einem hohen Niveau und sind zudem mit Unsicherheiten behaftet.

Der Bundestag debattierte am Dienstag in erster Lesung über die Pläne von SPD, Grünen und FDP. Neben der Einführung der Impfpflicht für bestimmte Beschäftigte sehen diese auch eine Ausweitung der Impfberechtigung auf Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Apotheker vor. Darüber hinaus bekommen die Länder, wie gefordert, mehr Möglichkeiten in Hotspots auch schärfere Corona-Maßnahmen zu ergreifen, etwa Restaurantschließungen. Die entsprechenden erneuten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sollen noch am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Die Gesundheitspolitikerinnen der Grünen und der FDP, Maria Klein-Schmeink und Christine Aschenberg-Dugnus argumentierten am Dienstag mit Blick auf die geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht ebenfalls mit dem Schutz besonders gefährdeter Menschen, die in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen behandelt und betreut werden. Alle, die dort arbeiteten, müssten geimpft sein, sagte Aschenberg-Dugnus. "Denn Ausbrüche in diesen Bereichen haben und hatten katastrophale Folgen, deswegen müssen sie verhindert werden."

Von Union und AfD kam scharfe Kritik. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Stracke sagte, das Vorgehen der Ampel-Parteien sei keine effiziente Pandemiebekämpfung. "Sie versuchen Lücken zu schließen, die Sie selber aufreißen." AfD-Fraktionschefin Alice Weidel warf SPD, Grünen und FDP Wahlbetrug vor. "Die Impfpflicht für Pflegekräfte (...) ist ein Schlag ins Gesicht dieser Menschen". Das Gesetz sei eine "unerhörte Grenzüberschreitung".

Die Pläne im Einzelnen:

Die Impfpflicht soll ab 15. März für Beschäftigte etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-Kliniken, Geburtshäusern oder auch bei Rettungsdiensten gelten. Sie müssen dann einen Nachweis vorlegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Passiert das nicht, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Das kann ein Betretungsverbot für die Arbeitsstelle aussprechen. Laut Gesetzesbegründung entfällt auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Mitimpfen dürfen sollen künftig befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte bei Menschen ab zwölf Jahren. Bis es soweit ist, dürften allerdings noch einige Wochen vergehen. Zunächst sind Schulungen geplant, für die bis Jahresende noch Musterkonzepte entwickelt werden sollen. Geschult werden soll für Aufklärungs- und Impfberatungsgespräche und auch für das Verhalten in Notfällen, falls direkt nach der Impfung eine akute allergische Reaktion auftritt.

Einige Bundesländer hatten die Ampel-Parteien für ihre Corona-Politik der vergangenen Wochen kritisiert und bemängelt, dass ihnen Instrumente zur Pandemiebekämpfung aus der Hand genommen würden. Mit der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird nun noch einmal nachgesteuert: Die Länder sollen, wenn ihre Landesparlamente das beschließen, künftig auch wieder Restaurants oder Kultureinrichtungen schließen dürfen. Weiterhin nicht im größeren Stil geschlossen werden dürfen Schulen, Geschäfte oder Fitnessstudios. Ausgangsbeschränkungen sollen ausgeschlossen sein, genauso wie Verbote von Reisen, Hotelübernachtungen oder Gottesdiensten.

Einzelne Länder hatten kurz vor dem Auslaufen der "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage umfassendere härtere Maßnahmen beschlossen. Diese dürfen bisher bis 15. Dezember in Kraft bleiben. Laut dem neuen Gesetzentwurf soll diese Frist bis 15. Februar verlängert werden.

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