Deutschland

BGH-Urteil zum Diesel: Rückgaberecht schließt Schadenersatzanspruch nicht aus

Diesel-Käufer, die ihr Auto mit Rückgabeoption finanziert haben, haben nach einer Entscheidung des BGH ein Recht auf Schadensersatz.
16.12.2021 13:16
Aktualisiert: 16.12.2021 13:16
Lesezeit: 1 min
BGH-Urteil zum Diesel: Rückgaberecht schließt Schadenersatzanspruch nicht aus
Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Diesel-Käufern, die ihr Auto über einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption finanziert haben, kann trotzdem Schadenersatz zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Audi-Fall entschieden. Ein sogenanntes verbrieftes Rückgaberecht lässt Kunden die Möglichkeit, das Auto mit Fälligkeit der Schlussrate zu einem festen Preis an den Händler zurückzuverkaufen. Nach dem Urteil des BGH sind Verbraucher mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel aber nicht verpflichtet, sich so zu behelfen. Sie können sich auch dafür entscheiden, das Auto zu behalten und Schadenersatz zu fordern. Der Schaden sei mit dem Vertragsschluss entstanden. (Az. VII ZR 389/21)

In dem Fall ging es um einen Audi A6 mit einem Motormodell vom Typ EA897, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem amtlichen Rückruf betroffen war. Ob Audi hier haftet, blieb allerdings offen. Das Oberlandesgericht Celle hatte diese Frage ausgespart, weil es wegen des Rückgaberechts davon ausgegangen war, dass der Käufer sowieso keinen Schadenersatz fordern kann. Der Fall muss nun in Celle neu verhandelt und entschieden werden.

Die BGH-Entscheidung zum Rückgaberecht lässt sich auf andere vom Dieselskandal betroffene Automarken übertragen. Audi geht für sich davon aus, dass ein verbrieftes Rückgaberecht Klägerinnen und Klägern in einer niedrigen vierstelligen Anzahl von Verfahren zusteht.

Mehr zum Thema:

Experte prangert Diesel-Lüge an: „Es geht in Wirklichkeit um das Ende des Individualverkehrs – Volk ohne Wagen“

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Home Office vs. Büropräsenz: Warum Führungskräfte unter Druck geraten
31.12.2025

Viele Unternehmen ringen damit, die Erwartungen ihrer Mitarbeitenden an flexible Arbeitsmodelle mit den Anforderungen einer...

DWN
Immobilien
Immobilien Mietpreisbremse: Verlängerung bis 2029 – was das konkret bringt
31.12.2025

Ende 2025 sollte die Mietpreisbremse in ganz Deutschland auslaufen. Doch im Angesicht der andauernden Mietpreiskrise hat der Bundestag...

DWN
Finanzen
Finanzen Warren Buffett übergibt Berkshire: Was vom Orakel von Omaha bleibt
31.12.2025

Er ist das Gesicht des Value Investing, ein Vorbild für Generationen von Anlegern – und nun zieht sich Warren Buffett zurück. Nach...

DWN
Finanzen
Finanzen Die drei größten Tops und Flops im MDax 2025
31.12.2025

Der MDax hat 2025 Anlegern wieder Hoffnung gemacht: Mit einem Plus von 19,65 Prozent wuchs der Index mittelgroßer Unternehmen, während...

DWN
Finanzen
Finanzen Die drei größten Tops und Flops im Dax 2025
31.12.2025

Das Börsenjahr 2025 war abermals ein starkes für den Dax. Der deutsche Leitindex erreichte mit 24.490,41 Punkten einen Jahresgewinn von...

DWN
Panorama
Panorama 2026: Was sich alles ändert
31.12.2025

m Jahr 2026 stehen für Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Änderungen an: Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, Rentnerinnen und Rentner...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Wall Street schließt dritten Tag in Folge im Minus
31.12.2025

Die wichtigsten US-Aktienindizes beendeten den Handelstag am Dienstag bereits den dritten Tag in Folge mit Verlusten.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft KI im Bewerbungsprozess: Was Unternehmen und Kandidaten beachten sollten
30.12.2025

Künstliche Intelligenz entscheidet längst über Bewerbungen – schneller, objektiver, aber nicht immer transparent. Während manche...