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BGH-Urteil zum Diesel: Rückgaberecht schließt Schadenersatzanspruch nicht aus

Diesel-Käufer, die ihr Auto mit Rückgabeoption finanziert haben, haben nach einer Entscheidung des BGH ein Recht auf Schadensersatz.
16.12.2021 13:16
Aktualisiert: 16.12.2021 13:16
Lesezeit: 1 min
BGH-Urteil zum Diesel: Rückgaberecht schließt Schadenersatzanspruch nicht aus
Abgase kommen aus dem Auspuff eines Autos. (Foto: dpa) Foto: Sebastian Gollnow

Diesel-Käufern, die ihr Auto über einen Darlehensvertrag mit Rückgabeoption finanziert haben, kann trotzdem Schadenersatz zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Audi-Fall entschieden. Ein sogenanntes verbrieftes Rückgaberecht lässt Kunden die Möglichkeit, das Auto mit Fälligkeit der Schlussrate zu einem festen Preis an den Händler zurückzuverkaufen. Nach dem Urteil des BGH sind Verbraucher mit einem vom Abgasskandal betroffenen Diesel aber nicht verpflichtet, sich so zu behelfen. Sie können sich auch dafür entscheiden, das Auto zu behalten und Schadenersatz zu fordern. Der Schaden sei mit dem Vertragsschluss entstanden. (Az. VII ZR 389/21)

In dem Fall ging es um einen Audi A6 mit einem Motormodell vom Typ EA897, der wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem amtlichen Rückruf betroffen war. Ob Audi hier haftet, blieb allerdings offen. Das Oberlandesgericht Celle hatte diese Frage ausgespart, weil es wegen des Rückgaberechts davon ausgegangen war, dass der Käufer sowieso keinen Schadenersatz fordern kann. Der Fall muss nun in Celle neu verhandelt und entschieden werden.

Die BGH-Entscheidung zum Rückgaberecht lässt sich auf andere vom Dieselskandal betroffene Automarken übertragen. Audi geht für sich davon aus, dass ein verbrieftes Rückgaberecht Klägerinnen und Klägern in einer niedrigen vierstelligen Anzahl von Verfahren zusteht.

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