Politik

Absicht eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören: DAS bestimmt die UN-Konvention gegen Völkermord

Lesezeit: 1 min
21.12.2021 15:48  Aktualisiert: 21.12.2021 15:48
Die gültige UN-Konvention definiert „Genozid“ als eine Handlung, „begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“. Entscheidend ist der Vorsatz. Auch Einzelpersonen können unter dem Vorwurf des „Völkermords“ angeklagt werden.
Absicht eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören: DAS bestimmt die UN-Konvention gegen Völkermord
Die gültige UN-Konvention (von 1948) definiert „Genozid“. (Screenshot via UN)

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  
Politik  

In der internationalen Öffentlichkeit wird der Vorwurf des „Völkermords“ und des „Genozids“ oftmals wahllos erhoben. Dabei ist die rechtliche Einordnung von „Völkermord“ an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Die gültige UN-Konvention (von 1948) definiert Genozid“ als eine Handlung, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“. Für Deutschland, welches im November 1954 der Konvention beitrat, ist der Straftatbestand des Völkermordes im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 6 geregelt:

„(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – Völkerstrafgesetzbuch §6 Völkermord

Interessant ist vor allem, dass sich der Vorwurf des „Völkermords“ auch gegen Einzelpersonen richten kann. Dazu führt die „Bundeszentrale für politische Bildung“ („BpB“) aus: „Die UN-Konvention definiert Völkermord als Völkerrechtsverbrechen. Das Völkerstrafrecht und damit der Vorwurf des Völkermordes können sich somit – im Gegensatz zum klassischen Völkerrecht – auch gegen Einzelpersonen und nicht nur gegen Staaten richten. Auch wird Völkermord international strafrechtlich geahndet, wodurch die Souveränität von Staaten eingeschränkt werden kann.“


Mehr zum Thema:  

OGLAS
DWN
Ratgeber
Ratgeber Auf die Zukunft setzen: Energie professionell managen

Die aktuelle Energiekrise bewegt deutsche Unternehmen. Angesichts steigender Energiepreise macht sich Verunsicherung breit. Gleichzeitig...

DWN
Finanzen
Finanzen Sicherer Hafen: Yen ist der große Gewinner der Bankenkrise

Vor dem Hintergrund der Bankenkrise erlebt der Yen ein massives Comeback. Investoren fliehen in die japanische Währung, um ihre Felle ins...

DWN
Politik
Politik Taiwan verliert seine letzten Freunde an China

Nun hat auch Honduras seine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan abgebrochen und sich stattdessen China zugewandt. Die Luft für den...

DWN
Weltwirtschaft
Weltwirtschaft Trotz Corona: PetroChina meldet Rekord-Gewinn für 2022

Obwohl die Corona-Beschränkungen die Nachfrage nach Kraftstoffen in China dämpften, meldet der größte Ölproduzent PetroChina des...

DWN
Finanzen
Finanzen Kuwait verkauft Mercedes-Aktien für 1,4 Milliarden Euro

Kuwaits Staatsfonds hat überraschen eine riesige Summe an Mercedes-Aktien zum Verkauf auf den Markt geworfen. Dies sorgte für einen...

DWN
Deutschland
Deutschland GfK: Konsumstimmung besser, aber schwache Realeinkommen belasten

Die wieder etwas gesunkenen Energiepreise sorgen für Lichtblicke. Aber die Menschen bleiben wegen Inflation und starker realer...

DWN
Deutschland
Deutschland Deutsche Staatsschulden steigen auf neues Rekordhoch

Der deutsche Staat ist so stark verschuldet wie noch nie. Hintergrund sind die massiven Kosten für den Corona-Kampf und für die...

DWN
Deutschland
Deutschland Mehr Väter gehen in Elternzeit, doch Grünen reicht das noch nicht

Die Zahl der Väter, die das Elterngeld in Anspruch nehmen, steigt. Doch eine Frau von der Hans-Böckler-Stiftung findet die Lage weiterhin...

DWN
Finanzen
Finanzen Gewerbeimmobilien-Risiken hoch auf der Sorgeliste von Banken

Wie hoch ist das Risiko, dass US-Gewerbeimmobilienbesitzer ihre Kredite dieses Jahr nicht zurückbezahlen? Was wäre dann der...