Politik

Absicht eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören: DAS bestimmt die UN-Konvention gegen Völkermord

Die gültige UN-Konvention definiert „Genozid“ als eine Handlung, „begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“. Entscheidend ist der Vorsatz. Auch Einzelpersonen können unter dem Vorwurf des „Völkermords“ angeklagt werden.
21.12.2021 15:48
Aktualisiert: 21.12.2021 15:48
Lesezeit: 1 min
Absicht eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören: DAS bestimmt die UN-Konvention gegen Völkermord
Die gültige UN-Konvention (von 1948) definiert „Genozid“. (Screenshot via UN)

In der internationalen Öffentlichkeit wird der Vorwurf des „Völkermords“ und des „Genozids“ oftmals wahllos erhoben. Dabei ist die rechtliche Einordnung von „Völkermord“ an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Die gültige UN-Konvention (von 1948) definiert Genozid“ als eine Handlung, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“. Für Deutschland, welches im November 1954 der Konvention beitrat, ist der Straftatbestand des Völkermordes im Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 6 geregelt:

„(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Quelle: Bundesministerium der Justiz – Völkerstrafgesetzbuch §6 Völkermord

Interessant ist vor allem, dass sich der Vorwurf des „Völkermords“ auch gegen Einzelpersonen richten kann. Dazu führt die „Bundeszentrale für politische Bildung“ („BpB“) aus: „Die UN-Konvention definiert Völkermord als Völkerrechtsverbrechen. Das Völkerstrafrecht und damit der Vorwurf des Völkermordes können sich somit – im Gegensatz zum klassischen Völkerrecht – auch gegen Einzelpersonen und nicht nur gegen Staaten richten. Auch wird Völkermord international strafrechtlich geahndet, wodurch die Souveränität von Staaten eingeschränkt werden kann.“

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Panorama
Panorama Ozempic und Mounjaro: Die gefährliche Wahrheit über den schnellen Gewichtsverlust
10.08.2026

Ozempic und Mounjaro lassen die Kilos purzeln und bringen selbst quälende Gedanken ans Essen zum Schweigen. Doch der schnelle Erfolg kann...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Marktbericht: Wall Street gibt angesichts anhaltender Hormus-Unsicherheit leicht nach
10.08.2026

Erfahren Sie, welche geopolitischen Entwicklungen und Marktschwergewichte die Wall Street heute bewegen.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Yen-Intervention erschüttert die EZB und stellt Europas Vertrauen auf die Probe
10.08.2026

Washington stützt den Yen und greift dafür ausgerechnet auf Euro zurück. Dass die EZB erst nach der Intervention informiert wurde,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europa erhitzt sich: Wegen sinkender Flüsse werden Kraftwerke gestoppt
10.08.2026

Über Europa zieht bereits die vierte Hitzewelle dieses Jahres hinweg. Die Hitze wird nicht nur mit Tausenden zusätzlichen Todesfällen in...

DWN
Politik
Politik Rente, Haushalt, Wahlen - welche Probleme auf Merz warten 
10.08.2026

Das Regierungsviertel in Berlin döst noch vor sich hin. Doch ein stürmischer Herbst kündigt sich an: Auf den Kanzler warten nicht nur...

DWN
Finanzen
Finanzen Bankenkrise Europa: Krieg wird zur größten Gefahr für das Finanzsystem
10.08.2026

Europas größte Banken halten militärische Konflikte inzwischen für die gefährlichste Bedrohung ihrer Bilanzen. Eine neue Untersuchung...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Unternehmer Stihl vor Tarifrunde: 35-Stunden-Woche nicht mehr zeitgemäß
10.08.2026

Rückkehr zur 40-Stunden-Woche – für dasselbe Gehalt? Nikolas Stihl sieht die 35-Stunden-Woche als Luxus vergangener Tage. Wie seine...

DWN
Immobilien
Immobilien Wohnungsmangel treibt Preise: Mieten in Deutschland steigen deutlich
10.08.2026

Für Mieter gibt es weiter kaum eine Atempause: Ihre Wohnkosten ziehen kräftig an. Auch bei den Immobilienpreisen geht es bergauf. Die...