Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Politik
Politik Moskau: Selenskyj provoziert Atomkrieg
29.04.2026

Das russische Außenministerium hat dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj das Heraufbeschwören eines Atomkriegs vorgeworfen...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsenbericht: Märkte uneinheitlich, während Händler auf Quartalszahlen warten
29.04.2026

Spannung an der Wall Street: Was Anleger jetzt wissen müssen

DWN
Politik
Politik Gesundheitsreform auf dem Weg: Das sind die wichtigsten Änderungen
29.04.2026

Die Bundesregierung hat die Gesundheitsreform auf den Weg gebracht. Der Gesetzesentwurf bringt für Versicherte zahlreiche Änderungen –...

DWN
Finanzen
Finanzen EZB-Zinsentscheid: Warum die Notenbank plötzlich umschwenken könnte
29.04.2026

Die EZB steht vor einer heiklen Leitzinsentscheidung, die die Märkte nervös macht. Eine Zinserhöhung im Juni gilt plötzlich als...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Bitumenpreis in Europa steigt: Iran-Krieg verteuert Straßenbau
29.04.2026

Der Iran-Krieg treibt den Bitumenpreis nach oben und verschärft die Kostenlage in Europas Bauwirtschaft. Wie stark können steigende...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Deutschland verliert Zuversicht: AfD nutzt Stimmungskrise
29.04.2026

Deutschlands Wirtschaft verliert erneut an Zuversicht, während schwache Konjunkturdaten und der Aufstieg der AfD den Druck auf die...

DWN
Politik
Politik Einkommensteuerreform: Merz offen für höhere Reichensteuer
29.04.2026

Die Regierung hat sich eine größere Einkommensteuerreform vorgenommen. Nach mehreren anderen Unionspolitikern signalisiert nun auch der...

DWN
Panorama
Panorama Sommerurlaub 2026: Studie erwartet Kerosinknappheit und steigende Ticketpreise
29.04.2026

Allianz Trade warnt vor teuren Tickets und Kerosinzuschlägen: Iran-Krieg lässt Sorge vor Kerosin-Engpass wachsen. Fluggesellschaften...