Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
article:fokus_txt
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Trotz der Preisschwankungen von XRP haben Nutzer auf XRP-Staking-Plattformen über 9.000 US-Dollar pro Tag verdient.

Mit Blick auf das Jahr 2026 zeigen die Kursentwicklung und die Marktstruktur von XRP positive Veränderungen im Kryptowährungsmarkt....

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt und Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft „Ein Albtraum für den Handel“: EU kontert Trumps Strafzoll-Drohungen
19.01.2026

Donald Trump will mit Strafzöllen Druck auf Europa ausüben – doch kann er sich dabei überhaupt einzelne EU-Staaten herauspicken?...

DWN
Finanzen
Finanzen Novo Nordisk-Aktie fällt kräftig: Was sind die Gründe – und ist das die Chance zum Einstieg?
19.01.2026

Die Novo Nordisk-Aktie startet nach einer starken Aufwärtsrally überraschend schwächer in die neue Börsenwoche. Hinter dem Rücksetzer...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Anleihemarkt in Alarmbereitschaft: Aus Sicht eines Top-Ökonoms wächst das Risiko für Investoren
19.01.2026

Ein dänischer Star-Ökonom schlägt in den USA Alarm: Die Mischung aus aggressiver Finanzpolitik, politischem Druck auf die Notenbank und...

DWN
Finanzen
Finanzen Experten an den US-Börsen: Goldpreis zu hoch – weg aus den USA, kaufen Sie diese Aktien
19.01.2026

Geopolitische Schocks, politische Unberechenbarkeit und dennoch: Die Börsen laufen weiter. Während Gold auf Rekordniveau polarisiert,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft IWF sieht Deutschland 2026 stärker wachsen – Optimismus für Wirtschaft
19.01.2026

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet damit, dass die deutsche Wirtschaft 2026 stärker wächst als andere G7-Staaten. Damit...

DWN
Panorama
Panorama Putins Angst vor Journalisten: Der Fall eines norwegischen Mediums
19.01.2026

Fünf Journalisten im norwegischen Grenzort Kirkenes geraten ins Visier des Kreml: Russland erklärt ihr Medium zur „unerwünschten...

DWN
Politik
Politik Elektroauto-Kaufprämie: Schneider lockt mit bis zu 6.000 Euro Förderung
19.01.2026

Die Bundesregierung fördert den Kauf oder das Leasing von Elektroautos wieder mit bis zu 6.000 Euro. Umweltminister Carsten Schneider...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Start-up-Finanzierung 2025 steigt wieder – Bayern überholt Berlin
19.01.2026

Deutsche Start-ups profitieren 2025 von einem leichteren Zugang zu Investorengeldern. Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft EY...