Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Ist es sicher, auf Top-Up-Websites wie Refilled mit Kreditkarte zu bezahlen?

Jeden Tag gibt es mehr und mehr digitale Shops, die nach deinen Kredit- oder Debitkartendaten fragen. Mit Kreditkarte auf einer...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Bosch kämpft mit Kostenexplosion: Gewinne brechen dramatisch ein
16.04.2026

Bosch steckt in der Krise – und schreibt erstmals seit Jahren rote Zahlen. Vor allem die enormen Kosten für den Stellenabbau belasten...

DWN
Panorama
Panorama Arag-Analyse: Konflikte bei Arbeit und Wohnen nehmen zu
16.04.2026

Steigende Kosten treiben immer mehr Menschen vor Gericht – selbst bei kleinen Beträgen. Eine neue Analyse zeigt, wie stark Konflikte um...

DWN
Technologie
Technologie AEO: Wie KI-Suchmaschinen Google den Rang ablaufen
16.04.2026

Die klassische Google-Suche verliert an Macht, während KI-Systeme Antworten direkt liefern. Unternehmen kämpfen nicht mehr um Rankings,...

DWN
Finanzen
Finanzen Iran-Krieg verschärft Risiken: Investoren senken Wachstumserwartungen
16.04.2026

Die Erwartungen globaler Investoren an das Wirtschaftswachstum geraten unter Druck, während Inflation und geopolitische Risiken wieder...

DWN
Technologie
Technologie Experte warnt: Mittelstand unterschätzt Datensouveränität
16.04.2026

Für den Mittelstand wirkt Datensouveränität oft wie ein Randthema. Tatsächlich entscheidet sie über Kontrolle und Unabhängigkeit. Wer...

DWN
Panorama
Panorama Lufthansa-Streik: Diese Rechte haben Passagiere bei einem Pilotenstreik
16.04.2026

Der Lufthansa-Streik bringt den Flugverkehr in Deutschland ins Wanken und sorgt bei Tausenden Reisenden für Unsicherheit. Flugausfälle,...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft 1.000 Euro steuerfrei: Wer kriegt sie?
16.04.2026

Die geplante 1.000-Euro-Prämie sorgt für neuen Streit zwischen Politik, Wirtschaft und Union. Während Arbeitgeber vor Überlastung...

DWN
Technologie
Technologie Atomausstieg: Spahns will Debatte über Rückkehr zur Kernenergie
16.04.2026

Unionsfraktionschef Jens Spahn greift die Sehnsucht in CDU und CSU nach einer Rückkehr zur Atomkraft auf und bringt die Reaktivierung...