Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Edelmetalle in einer neuen Marktphase

Gold über 5.500 US-Dollar, Silber über 100 US-Dollar pro Unze

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Erstarkender Dollar drückt Aktien und Edelmetalle ins Minus
30.01.2026

Die US-Börsen beendeten den Freitag mit Verlusten. Der Dollar legte zu, während die Preise für Gold und Silber drastisch einbrachen.

DWN
Panorama
Panorama DWN-Wochenrückblick KW 05: Die wichtigsten Analysen der Woche
30.01.2026

Im DWN Wochenrückblick KW 05 aus dem Jahr 2026 fassen wir die zentralen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen der vergangenen...

DWN
Panorama
Panorama Solarstrom, Euro, Fastenmonat – das bringt der Februar
30.01.2026

Im kürzesten Monat des Jahres verschwindet eine Währung endgültig aus einem EU-Land, für Urlauber bringt das Erleichterung. Für...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Globale Finanzmärkte unter Druck: Welche Risiken die Yen-Aufwertung mit sich bringt
30.01.2026

Der japanische Yen entwickelt sich zunehmend zu einem Risikofaktor für die internationalen Finanzmärkte. Welche Kettenreaktionen drohen...

DWN
Technologie
Technologie Drohnenabwehr ohne Kollateralschäden: Deutsches Start-up Argus Interception entwickelt neue Soft-Kill-Technologie
30.01.2026

Unbemannte Systeme verändern militärische und zivile Sicherheitskonzepte in Europa spürbar. Welche technologischen und politischen...

DWN
Finanzen
Finanzen TKMS-Aktie auf Rekordhoch: Norwegen bestellt weitere U-Boote bei Thyssenkrupp Marine Systems
30.01.2026

Norwegen setzt beim Ausbau seiner Marine weiter auf TKMS-U-Boote und erweitert den Großauftrag deutlich. Auch andere Staaten beobachten...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Arbeitsmarkt: Mehr als drei Millionen Arbeitslose in Deutschland
30.01.2026

Die Arbeitslosenzahl steigt im Januar saisonüblich an. In diesem Jahr wurde allerdings eine wichtige Schwelle überschritten.

DWN
Politik
Politik Begrenzte Waffenruhe: Russland stimmt Ukraine-Waffenruhe bis Sonntag zu – Chance für Frieden oder Kalkül?
30.01.2026

Eine überraschende Entwicklung deutet auf Entspannung im Ukraine-Krieg hin: Russland signalisiert Zustimmung zu einer begrenzten...