Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
DWN
Finanzen
Finanzen SAP-Aktie: DAX-Wert nach Quartalszahlen erneut unter Druck – Cloud-Bestand enttäuscht
29.01.2026

Die SAP-Aktie gerät nach den neuesten Quartalszahlen erneut unter Druck. Zwar zeigt das Cloudgeschäft weiter Wachstum, doch ein wichtiger...

DWN
Finanzen
Finanzen Deutsche Bank-Aktie: DAX-Wert 2025 mit Gewinn auf Rekordniveau
29.01.2026

Die Deutsche Bank-Aktie sorgt mit einem Rekordgewinn für Aufmerksamkeit an den Märkten. Doch während starke Zahlen und eine solide...

DWN
Finanzen
Finanzen Goldpreis aktuell auf Rekordkurs: Neues Goldpreis-Rekordhoch über 5.500 Dollar – was treibt die Rally an?
29.01.2026

Der Goldpreis jagt von einem Rekord zum nächsten, das ist nichts Neues. Seit Monaten geht es aufwärts und in den vergangenen Tagen hat...

DWN
Technologie
Technologie Frauen entscheiden sich häufiger für MINT-Studium
29.01.2026

Immer mehr Frauen starten ein Studium in technischen, mathematischen oder naturwissenschaftlichen Fächern. Doch in einschlägigen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Europäischer Automarkt: E-Autos und Hybride prägen den Strukturwandel
29.01.2026

Der europäische Automobilmarkt verschiebt sich strukturell hin zu neuen Antriebsformen. Welche Folgen hat der wachsende Anteil von E-Autos...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: Ergebnisse der Tech-Giganten: Meta plant KI-Investitionen von bis zu 135 Milliarden Dollar
28.01.2026

Die Technologiegiganten Meta, Microsoft und Tesla übertrafen die Erwartungen der Analysten, insbesondere im Hinblick auf den Wettlauf um...

DWN
Finanzen
Finanzen US-Börsen: US-Börsen blieben nach Zentralbankentscheidung stabil
28.01.2026

Die erwartete Entscheidung der US-Notenbank, die Zinssätze stabil zu halten, ließ die Märkte auf klarere Hinweise bezüglich künftiger...

DWN
Politik
Politik Energieprojekt Bornholm: Dänemark und Deutschland einigen sich auf gemeinsame Finanzierung
28.01.2026

Deutschland und Dänemark rücken bei einem zentralen Energieprojekt enger zusammen. Welche wirtschaftlichen und strategischen Folgen hat...