Deutschland

Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall

Auch wenn eine Impfung vom Arbeitgeber angeboten wurde, müssen Schäden daraus nicht als Arbeitsunfall gelten - und die Unfallversicherung zahlt nicht.
15.01.2022 11:42
Lesezeit: 2 min
Schäden aus Impfung im Job gelten nicht Arbeitsunfall
Schäden durch vom Arbeitgeber angebotenen Impfungen müssen kein Arbeitsunfall sein. (Foto: dpa) Foto: Alina Novopashina

Wenn der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Impfung anbietet und diese Impfung gesundheitliche Schäden nach sich zieht, so muss dies nicht als Arbeitsunfall gewertet werden und die Unfallversicherung muss entsprechend nicht zahlen. Dies zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz aus dem letzten Jahr. Doch die Argumentation des Gerichts zeigt auch, wie man als Arbeitnehmer das Problem, auf dem Schaden sitzenzubleiben, möglicherweise umgehen kann.

In dem konkreten Fall ging es darum, dass sich der Leiter eines Krankenhaus-Caterers im November 2009 gegen Influenza A (H1N1 – Schweinegrippe) impfen ließ. Die Impfung war freiwillig und wurde von seiner Arbeitgeberin angeboten. Im Jahr 2017 erkrankte der Arbeitnehmer. Er führte die Erkrankung auf die Impfung zurück und beantragte er Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Der Kläger gab an, dass alle Mitarbeiter mit Patientenkontakt aufgefordert worden seien, sich impfen zu lassen. Er sei mündlich aufgefordert worden, sich impfen zu lassen, um als Vorbild zu dienen. Er selbst sei täglich einmal für ein bis zwei Stunden auf die Stationen gegangen, um das Essen zu kontrollieren. Außerdem sei er als Ernährungsberater tätig und suche dabei Patienten auf. Zudem verwies er auf die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), an der Grippeschutzimpfung teilzunehmen.

Doch die zuständige Unfallversicherung erkannte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls nicht an. Daher erhob das Impfopfer Klage beim Sozialgericht (SG) Koblenz, welches die Klage mit Urteil vom 22. Juli 2020 abwies. Gegen die Entscheidung des SG legte der Kläger Berufung beim Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz ein. Doch auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts. Bei der Grippeschutzimpfung habe es sich nicht um einen Arbeitsunfall gehandelt.

Dass die Impfung von der Arbeitgeberin finanziert und empfohlen wurde, ist laut Gericht irrelevant. Maßgeblich sei, dass es keine Pflicht zur Impfung gab. Der Arbeitnehmer habe auch nicht davon ausgehen dürfen, zur Impfung verpflichtet zu sein. Allein die Vorstellung, damit auch den Interessen seines Arbeitsgebers zu dienen, reiche nicht aus. Er habe auch keinen unmittelbaren körperlichen Kontakt mit Patienten gehabt, wie in einer Notaufnahme. Zudem sei er nicht in einem Bereich tätig gewesen, wo eine erhöhte Durchseuchungsrate zu erwarten war.

Letztlich ist der Kläger daran gescheitert, dass er nicht nachweisen konnte, dass er tatsächlich zu der Impfung aufgefordert worden sei. Er sagt, die Aufforderung sei mündlich erfolgt, in den Schreiben der Arbeitgeberin wird die Impfung jedoch lediglich angeboten. Hätte der Arbeitnehmer sich die Aufforderung zur Impfung schriftlich geben lassen, würde der Impfschaden wohl als Arbeitsunfall behandelt werden. Im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz heißt es:

"Es ist nicht erwiesen, dass die Teilnahme an der Grippeschutzimpfung am 09.11.2009 der Erfüllung einer objektiv bestehenden Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis diente. Dies würde voraussetzen, dass der Kläger durch Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Weisung des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts verpflichtet war, an der Impfung teilzunehmen."

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Warum Deon Markets in der Krypto-Landschaft herausragt

In der dynamischen Welt der Kryptowährungen hebt sich Deon Markets deutlich ab. Diese Plattform bietet mehr als nur den Handel mit...

DWN
Politik
Politik Ukraine-Krieg: Warum Putin jetzt die Kontrolle verliert
08.07.2026

Putin räumt erstmals öffentlich ein, dass der Ukraine-Krieg Russland schwer trifft. Doch hinter Benzinmangel, Drohnenangriffen und...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Waffenruhe bröckelt: Angriffe und Sanktionen stellen Iran-Abkommen auf die Probe
08.07.2026

Washington macht Teheran für erneute Angriffe auf Tanker in der Straße von Hormus verantwortlich - und kontert mit Sanktionen und neuen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Vom öffentlichen in den privaten Sektor: Habeck wird Berater bei Investmentgesellschaft
08.07.2026

Ex-Vizekanzler Habeck wechselt in die Privatwirtschaft: Ab August nimmt der frühere Wirtschaftsminister einen lukrativen Beraterjob bei...

DWN
Politik
Politik AfD-Brandmauer: Ostdeutscher CDU-Verband fordern ein Ende der Abgrenzung
08.07.2026

Ein Antrag der Brandenburger Mittelstandsunion sorgt innerhalb der CDU für Diskussionen: Mitglieder des CDU-Verbandes fordern das Ende der...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Allianz-Umfrage: Betriebsrente schlägt alle Job-Benefits
08.07.2026

Die Betriebsrente bleibt für Beschäftigte der wichtigste Zusatz im Job – und Unternehmen sehen das genauso. Doch ausgerechnet viele...

DWN
Finanzen
Finanzen Fed-Unabhängigkeit: Warum der Machtkampf um die Fed deutsche Anleger treffen kann
08.07.2026

Donald Trump ist vor dem Supreme Court abgeblitzt, doch sein Kampf um Einfluss auf die US-Notenbank geht weiter. Über...

DWN
Politik
Politik "Chatkontrolle" durch die Hintertür? Plötzliches Eilverfahren im EU-Parlament
07.07.2026

Die Bürger der EU lehnen die Chatkontrolle ab, auch das EU-Parlament. Plötzlich bringt EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola kurz vor...

DWN
Finanzen
Finanzen Ethisches Investieren: Der Vatikan predigt Moral und kauft Tech-Aktien
07.07.2026

Der Vatikan will Geld nach moralischen Kriterien anlegen und landet dabei ausgerechnet bei Meta, Nvidia, Apple, Amazon und Alphabet. Was...