Der Rechtsstreit zwischen dem russischen Hersteller von Anti-Virenprogrammen, Kaspersky, und Deutschland geht in die nächste Runde: Das Unternehmen wird gegen die Entscheidung des Kölner Landgerichtes vom 1. April Beschwerde einlegen. Das teilte eine Sprecherin von Kaspersky den DWN mit. Die Richter in Köln hatten den Antrag des Herstellers auf eine einstweilige Anordnung nicht stattgegeben, den der Hersteller gegen eine frühere Warnung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erwirken wollte. Das Amt hatte am 15. März im Zusammenhang mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine die Verbraucherinnen und Verbraucher vor der Virenschutzsoftware von Kaspersky gewarnt.
„Im Kontext des Krieges, den Russland gegen die Ukraine führt, könnte ein russischer IT-Hersteller selbst offensive Operationen durchführen, oder gegen seinen Willen dazu gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder als Opfer einer Cyber-Operation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden“, heißt es auf der Website des BSI. „Alle Nutzerinnen und Nutzer der Virenschutzsoftware können von solchen Operationen betroffen sein, Unternehmen und Behörden mit besonderen Sicherheitsinteressen sowie Betreiber Kritischer Infrastrukturen in besonderem Maße“, so das Amt.
"Bei Kaspersky sind wir überzeugt, dass Transparenz und die kontinuierliche Umsetzung konkreter Maßnahmen, mit denen wir unser dauerhaftes Engagement für Integrität und Vertrauenswürdigkeit gegenüber unseren Kunden belegen, von größter Bedeutung sind“, sagte hingegen die Sprecherin des russischen Software-Herstellers. „Kaspersky ist ein privat geführtes globales Cybersicherheitsunternehmen. Als privates Unternehmen hat Kaspersky keine Verbindungen zur russischen oder einer anderen Regierung“, betonte die Sprecherin.
Welcher Auffassung zumindest rechtlich zu folgen ist, wird dann vom Oberlandesgericht in Münster entschieden. Wie die Entwicklung verläuft, dürfte auch kaum vorhersehbar sein.