Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Donnerstag, dass Lebensversicherte auch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie ein Rücktrittsrecht behalten. Viele Millionen Versicherte könnten nun von ihren Lebensversicherungen zurücktreten.
Die Versicherer können die Kündigung nur dann verweigern, wenn sie ihre Kunden ausdrücklich darüber belehrt haben, dass das Kündigungsrecht ein Jahr nach der ersten Prämienzahlung erlischt, zitiert die LT das Gericht.
Ein Kunde der Allianz AG hatte gegen die frühere deutsche Regelung geklagt. Danach muss der Versicherungsnehmer nicht darüber belehrt werden, dass sein Rücktrittsrecht erlischt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wollte vom EuGH wissen, ob die deutsche Regelung mit europäischem Recht vereinbar sei.
Der EuGH gab dem Allianz-Kunden Recht. Es müsse sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer über sein Rücktrittsrecht genau belehrt wird. Andernfalls dürfe ihm die Möglichkeit zum Rücktritt nicht genommen werden.
Von dem Urteil des EuGH sind nach Schätzung der Allianz AG über 108 Millionen Verträge aus dem Zeitraum 1995 bis 2007 betroffen. Deren Gesamtprämienvolumen beträgt über 400 Milliarden Euro.