Die Banken informieren derzeit ihre Kunden darüber, dass sie die Kirchensteuer ab 2015 direkt an den Fiskus abführen werden. Betroffen sind alle Sparer, deren Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und anderen Kapitaleinkünfte den Freibetrag überschreiten. Um die Kirchensteuer korrekt abziehen zu können, fragen die Banken nun beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden ab.
„Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, führen wir den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer (ab 2015) automatisch für Sie an das Finanzamt ab. So sieht es das Steuerrecht vor“, so eine Mitteilung der ING DiBa. Diese ist mit mehr als 8 Millionen Kunden die drittgrößte deutsche Privatbank. Die Kunden müssten sich „um nichts mehr kümmern“.
Mit der Neuerung im Steuerrecht erfahren die Banken die Religionszugehörigkeit aller ihrer Kunden. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Kirchensteuer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Sparers direkt von der Bank einbehalten wurde. Die meisten Deutschen taten dies nicht. Sie kümmerten sich im Rahmen ihrer Steuererklärung „selbst um die korrekte Besteuerung“, zitiert Die Welt einen Sprecher der ING DiBa.
Die Neuregelung soll den Bistümern höhere Einnahmen verschaffen. Manche von ihnen finanzieren sich zu 85 Prozent aus der Kirchensteuer. Insgesamt lag das Kirchensteuer-Aufkommen im Jahr 2012 bei 9,8 Milliarden Euro, so das Statistische Bundesamt. Auf die evangelische Kirche entfielen 4,6 Milliarden, auf die katholische 5,2 Milliarden.
Die Einnahmen der Kirchen aus der Lohn- und Einkommensteuer, die den Großteil der Kirchensteuer ausmachen, werden von den Bundesländern sofort an die Kirchen weitergeleitet. Dafür erhalten die Länder eine Aufwandsentschädigung.
Auf Kapitaleinkünfte fallen 25 Prozent Kapitalertrags-Steuer, der Solidaritätszuschlag von 1,375 Prozent und Kirchensteuer an. Die Kirchensteuer aus historischen Gründen Ländersache ist, gibt es innerhalb der Bundesrepublik verschiedene Prozentsätze: In Bayern und Baden-Württemberg beläuft sich die Kirchensteuer auf 8 Prozent von der Kapitalertrags-Steuer, in den übrigen Bundesländern auf 9 Prozent.
Zwar ist die Kirchensteuer als Sonderausgabe vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzugsfähig und vermindert folglich das zu versteuernde Einkommen. Dennoch erhöht sie die effektive steuerliche Belastung von Kapitalerträgen auf 27,8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und 27,9 Prozent in den restlichen Bundesländern.
Der kommende verpflichtende Datenaustausch zwischen Behörden und Banken hat im Internet zu Protesten geführt. Doch nach Einschätzung von Verbraucherschützern haben Steuerpflichtige wenig Handhabe gegen die Weitergabe ihrer Daten. Denn diese ist in Paragraf 51a des Einkommensteuergesetzes klar geregelt.