Deutschland

Karlsruhe überlässt Klage gegen die EZB dem Europäischen Gerichtshof

Über den Krisenkurs der EZB in der Eurokrise muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht setzt das entsprechende Verfahren aus. In dem Verfahren geht es darum, ob die EZB unbegrenzt Staatsanleihen der Krisenländern kaufen darf.
07.02.2014 10:03
Lesezeit: 1 min

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Über den umstrittenen Anti-Krisen-Kurs der Europäischen Zentralbank in der Euro-Staatsschuldenkrise muss der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass es ein entsprechendes Verfahren ausgesetzt und den Luxemburger Richtern zur Vorabentscheidung vorgelegt habe. Insbesondere gehe es darum, ob der im Sommer 2012 von der EZB in Aussicht gestellte unbegrenzte Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern der Euro-Zone mit EU-Recht vereinbar sei.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichts sprechen gewichtige Gründe dafür, dass der so genannte OMT-Beschluss des EZB-Rates vom September 2012 über das Mandat der EZB für die Währungspolitik hinausgehe und „gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt“.

Die deutschen Verfassungsrichter neigen deshalb zur Annahme, dass die EZB ihre Befugnisse überschritten habe, überlassen die Entscheidung aber dem EuGH.

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