Solaranlage ohne Strom: Zwar boomt das Geschäft mit der Solarenergie, allerdings können nach Angaben von Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, viele Solaranlagen nicht ans Netz gehen, weil das dazu benötigte Anlagenzertifikat fehlt.
Das heißt, dass jeder Besitzer einer Solaranalage gegenüber dem Netzbetreiber nachweisen muss, dass bestimmte technische Standards erfüllt sind, die einen Anschluss der Anlage ans Netz erst möglich machen. Die Kruz an der Geschichte: Die Zertifizierung kann nur von akkreditierten Zertifizierungsstellen vorgenommen werden, von denen es in Deutschland nur rund 20 gibt und die mit der vervielfachten Anzahl an Anträgen in jüngster Zeit völlig überlastet sind.
Warten auf die Zertifizierung
Das Resultat: Die Wartezeiten, um ans Netz angeschlossen zu werden, haben sich für die Besitzer einer Solaranlage bis zu einem Jahr verlängert. Mittlerweile sind es in Deutschland weit über 1.000 Betreiber, die auf eine entsprechende Zertifizierung warten. Neben den langen Wartezeiten verlieren sie dadurch auch Geld und müssen sich durch einen nervenaufreibenden bürokratischen Dschungel kämpfen.
Erschwerend kommt hinzu, so Marian Möbius, Pressesprecher des Dresdner Photovoltaik-Unternehmens Solarwatt, gegenüber den DWN, „dass der deutsche Strommarkt ein einziger Flickenteppich ist“, und verweist auf die rund 900 Netzbetreiber. Das Problem dabei: Sie haben allesamt ihre eigenen Vorstellungen davon, wie so ein Antrag eingereicht werden muss.
Forderungen an die Politik
Nicht nur der Übermittlungsweg der Daten ist unterschiedlich, sondern auch die Formulare bei der Anmeldung selbst. Deshalb meint Möbius, wären dringend politische Bestrebungen notwendig, um ein standardisiertes Netzwerkverfahren zu erreichen. Noch besser: „Wenn die Anmeldung beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur auf einer bundesweit einheitlichen Plattform stattfinden würde“, so Möbius.
Jetzt aber sieht es so aus, dass die einen ein Online-Portal freigeschaltet haben, andere wiederum immer noch auf ein Fax bestehen. Und: Der Kunde wird sich selbst überlassen, wenn es darum geht, herauszufinden, auf welchem Weg er die Anmeldung einreichen muss und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
Die verschlüsselten Wege der Bürokratie
Aber auch nach einer geglückten Anmeldung ist noch nicht Schicht im Schacht. Denn wer eine Anlage mit einer Leistung betreibt, die größer als 10 Kilowatt ist, und den überschüssigen Strom etwa an seine Nachbarn liefert, gilt nach deutschen Recht als Gewerbetreibender. Deshalb muss er das Gewerbe bei der Gemeinde anmelden, das Finanzamt stellt eine zusätzliche Steuernummer aus und die Bundesnetzagentur will wissen, an wen der Strom verteilt wird.
Und: Wenn ein Besitzer eines Mehrfamilienhauses seine Mieter mit eigenem Strom versorgen will, muss er nach Zählung des „Bündnisses Bürgerenergie“ neun sogenannte Lieferantenpflichten und zehn Meldepflichten erfüllen. Mit der Folge, dass viele Haubesitzer sich absichtlich kleine Anlagen zulegen, um unter der 10-Kilowatt-Grenze zu bleiben. Und das in Zeiten, in denen die Strompreise explodieren, und jede Alternative zur fossilen Energiegewinnung eine Entlastung für den einzelnen Bürger darstellt.