Politik

Bundesregierung: Mieter und Vermieter müssen CO2-Sonderabgabe zahlen

Die Bundesregierung hat sich bei der Verteilung der aus der CO2-Sonderabgabe resultierenden Kosten geeinigt. Wer wie viel zahlt, wird in einem komplizierten Stufenprozess geregelt.
09.11.2022 10:43
Lesezeit: 2 min

Die Ampel-Koalition hat ihren Streit über die Klima-Sonderabgabe für Wohngebäude beigelegt. Die geplante Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern bei der Kohlendioxidabgabe (CO2) solle noch in dieser Woche verabschiedet werden, erfuhr Reuters am Dienstagabend von Grünen und aus der SPD.

„Das Gesetz wird am Donnerstag im Bundestag aufgesetzt und tritt wie geplant 2023 in Kraft“, sagte die baupolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Christina-Johanne Schröder. „Das zeigt, dass wir als Ampel einigungsfähig sind.“ Ihr SPD-Kollege Bernhard Daldrup sagte: „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden.“ Auch die FDP, auf deren Wunsch die ursprünglich im Oktober geplante Verabschiedung verschoben worden war, bestätigte die Einigung.

Für Millionen von Mietern bedeutet das eine Entlastung. Bisher tragen sie die Kosten für die 2021 eingeführte Kohlendioxid-Sonderabgabe alleine. Daran sollen sich Vermieter nun nach einem Stufenmodell beteiligen, das die Kosten je nach Verbrauch und Zustand des Gebäudes verteilt. Der Vermieteranteil an den Kosten ist umso größer, je weniger „klimafreundlich“ ihr Gebäude ist. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah vor, dass ihr Kostenanteil zwischen 90 und null Prozent liegen soll.

Vermieter könnten bis zu 95 Prozent der Sonderabgabe zahlen

Daldrup sagte, das Stufenmodell sei noch einmal verändert worden. In der untersten Stufe bei besonders emissionsreichen Gebäuden müssten Vermieter nun 95 Prozent der CO2-Abgabe tragen. „Damit ist der Anreiz für die Vermieter größer, energiesparende Investitionen vorzunehmen“, sagte Daldrup. „Umgekehrt sind die Vermieter im oberen Segment weitgehend entlastet.“ Insgesamt führe das Modell zu einer 50:50-Aufteilung der Kosten zwischen Mietern und Vermietern.

Ursprünglich sollte der Bundestag das Gesetz schon im Oktober beschließen. Die FDP trat aber auf die Bremse. Ihr baupolitischer Sprecher Daniel Föst etwa hatte darauf gedrungen, das Vorhaben zu verschieben, um in einer Zeit mit Energiekrise und Inflation weiteren Bürokratieaufbau zu vermeiden. „Mit dem Stufenmodell kommt jetzt eine faire Aufteilung der CO2-Kosten“, bestätigte Föst nun die Einigung. „Wir müssen schauen, dass der bürokratische Aufwand möglichst gering bleibt und keine weiteren Belastungen gerade auf Kleinst- und Kleinvermieter zukommen.“

Das Stufenmodell erfasst nach früheren Angaben aus dem Bauministerium über 13 Millionen Wohnungen. Dafür fallen nach Angaben aus dem Gesetzentwurf „Kohlendioxidkosten von schätzungsweise einer Milliarde Euro an, die vollständig von den Mietern getragen werden.“ Bei Gewerbeimmobilien sollen Mieter und Vermieter laut dem ursprünglichen Gesetzentwurf die CO2-Sonderkosten zunächst je zur Hälfte tragen.

Der Gesetzentwurf berücksichtigte auch Sonderregeln etwa für Gas-Etagenheizungen. Dort zahlen Mieter die Gasrechnung selbst und müssen eine Kostenbeteiligung der Vermieter einfordern. Der Mieterbund hatte die Mehrkosten durch die CO2-Abgabe für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus für 2022 auf rund 67 Euro (Gas) und 98 Euro (Heizöl) jährlich beziffert. Die Kosten steigen in den nächsten Jahren mit einer schrittweisen Erhöhung der CO2-Abgabe. Die für kommendes Jahr und die Jahre darauf geplanten Erhöhungen hat die Ampel-Koalition wegen der Kosten durch die Energiekrise aber um ein Jahr verschoben.

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