Der Bund hat der AfD-nahen Parteistiftung laut Bundesverfassungsgericht zu Unrecht eine staatliche Förderung verweigert. Dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung im Jahr 2019 im Gegensatz zu den übrigen parteinahen Stiftungen keine Zuschüsse erhalten habe, verstoße gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien, urteilte das Gericht am Mittwoch. (Az: 2 BvE 3/19) Ob der Bund das Geld nachzahlen muss oder mit einer besonderen Begründung trotzdem verweigern kann, ließ das Gericht jedoch offen. "Der Ball liegt jetzt beim Gesetzgeber", sagte Vizepräsidentin Doris König in Karlsruhe.
Der Bundestag hatte für die Ablehnung von Geldern für die Desiderius-Erasmus-Stiftung im Jahr 2019 keine Begründung genannt. Für 2022 hatte der Haushaltsausschuss die Auszahlung der sogenannten Globalzuschüsse des Innenministeriums von der Verfassungstreue der Stiftungen abhängig gemacht. Über das Jahr 2022 will das Bundesverfassungsgericht jedoch gesondert entscheiden. Die Anträge für weitere Jahre wurden dem Gericht zufolge zu spät gestellt.
Der Senat verlangte am Mittwoch vom Bundestag ein Gesetz für die staatliche Förderung politischer Stiftungen. Ein solches Gesetz fehle bisher. Denn wenn eine Stiftung von der Förderung ausgeschlossen werde, dann brauche es dafür einer im Gesetz geregelten Rechtfertigung von Verfassungsrang. Laut Urteil kommt dafür der Schutz der demokratischen Grundordnung in Betracht. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD künftig von staatlichen Mitteln ausgeschlossen werden kann.
Bisher werden die Stiftungen aller übrigen großen Parteien im Bundestag durch staatliche Zuschüsse gefördert. Für die SPD ist das die Friedrich-Ebert-Stiftung, für die Grünen die Heinrich-Böll-Stiftung und für die FDP die Friedrich-Naumann-Stiftung. Der CDU steht die Konrad-Adenauer-Stiftung nahe, der CSU die Hanns-Seidel-Stiftung und der Linken die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Das Volumen der finanziellen Förderung betrug 2019 insgesamt 660 Millionen Euro. Allein die sogenannten Globalzuschüsse des Bundesinnenministeriums beliefen sich auf 130 Millionen Euro. Daneben fließen Gelder aus anderen Bundesministerien.
Die politischen Stiftungen sind zwar organisatorisch und inhaltlich unabhängig. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts stellte nun allerdings fest, dass die Parteien von der Arbeit ihrer Stiftungen erheblich profitierten. Durch die Begabtenförderung der Stiftungen werde auch qualifizierter Nachwuchs für die jeweilige Partei gewonnen. (Reuters)