Deutschland

Stärkere Finanzierung der Parteien ist verfassungswidrig

Lesezeit: 1 min
24.01.2023 10:26  Aktualisiert: 24.01.2023 10:26
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Stärkere Finanzierung der Parteien ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat die Parteienfinanzierung am Dienstag für verfassungswidrig erklärt. (Foto: dpa)

Mehr zum Thema:  
Benachrichtigung über neue Artikel:  

Das Bundesverfassungsgericht hat die 2018 beschlossene Erhöhung der staatlichen Finanzmittel für die politischen Parteien für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Im Gesetzgebungsverfahren sei nicht ausreichend begründet worden, dass eine Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung um knapp 25 Millionen Euro erforderlich gewesen sei, begründete der Zweite Senat unter Vorsitz der Vizepräsidentin Doris König seine Entscheidung am Dienstag in Karlsruhe. (AZ: 2 BvF 2/18)

Im Jahr 2018 hatte die damalige Große Koalition aus Union und SPD die staatliche Parteienfinanzierung um rund 25 Millionen auf insgesamt 190 Millionen erhöht. Dagegen hatten die damaligen Oppositionsparteien Grüne und FDP sowie die Linke Klage in Karlsruhe eingereicht. Da die Anhebung für verfassungswidrig und nichtig erklärt wurde, gilt auch rückwirkend die alte Obergrenze von rund 165 Millionen Euro.

Parteien erhalten in Deutschland seit Jahrzehnten staatliche Gelder, vor allem für ihre Wahlkampfkosten. Damit soll verhindert werden, dass Parteien auf Großspenden oder Lobbyisten angewiesen sind, um ihren Wahlkampf zu finanzieren. Staatliche Mittel bekommen alle Parteien, die mindestens 0,5 Prozent der gültigen Stimmen bei einer Bundestags- oder Europawahl erreicht haben.

Bei Landtagswahlen gilt eine Hürde von 1 Prozent der Stimmen. Es werden aktuell 0,83 Euro pro gültiger Stimme ausbezahlt. Zusätzlich gibt es für jeden Euro, die Parteien über legale Spenden, Mitgliedsbeiträge und Abgaben von Mandatsträgern erhalten, zusätzlich 45 Cent aus Steuergeldern. Mit einem Urteil von 1992 hatte das Bundesverfassungsgericht eine absolute Obergrenze eingeführt, um die Staatsferne der Parteien zu gewährleisten. Das Gesamtvolumen darf nur in begründeten Fällen erhöht werden.

Grüne, FDP und Linke hatten gerügt, dass das Gesetz zur Erhöhung der Obergrenze in nur zehn Tagen durch den Bundestag gebracht wurde. Das Bundesverfassungsgericht ließ offen, ob das ordnungsgemäß war. Da das Gesetz zur Anhebung der absoluten Obergrenze bereits inhaltlich für nichtig erklärt wurde, sei das nicht mehr entscheidend. In diesem Punkt erging das Urteil mit sechs gegen eine Stimme. Was die Verfassungswidrigkeit der Anhebung betrifft, erging es einstimmig. (Reuters)


Mehr zum Thema:  

Anzeige
DWN
Panorama
Panorama Halbzeit Urlaub bei ROBINSON

Wie wäre es mit einem grandiosen Urlaub im Juni? Zur Halbzeit des Jahres einfach mal durchatmen und an einem Ort sein, wo dich ein...

DWN
Politik
Politik Deutsch-australische Rüstungskooperation: Mehr als Boote und Panzer?
05.05.2024

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock befürwortet eine engere Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Australien, da sie betont,...

DWN
Immobilien
Immobilien Die Grunderwerbssteuer: Was Sie unbedingt wissen sollten!
05.05.2024

Jeder, der in Deutschland ein Grundstück erwerben will, zahlt darauf Steuern. Vorne mit dabei: Die Grund- und Grunderwerbssteuer. Doch was...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Eli Lilly, Merck und Biontech: Deutschland behauptet sich als Pharma-Standort
05.05.2024

Mehr als 250.000 Beschäftigte sind in Deutschland allein in der Pharma-Industrie beschäftigt. Dass die Branche auch in naher Zukunft...

DWN
Finanzen
Finanzen Dispozinsen: Wie sie funktionieren und wie man sie vermeidet
05.05.2024

Dispozinsen können eine teure Überraschung für Bankkunden sein, die ihr Konto überziehen. Dieser Artikel erklärt, wie Dispozinsen...

DWN
Technologie
Technologie EU-China-Beziehung: Droht ein Handelskrieg um Elektroautos?
05.05.2024

Vor Xi Jinpings Besuch in Paris bekräftigt Deutschland seine Haltung im EU-China-Streit um E-Autos. Doch wie wird die EU reagieren?

DWN
Unternehmen
Unternehmen Europameisterschaft 2024 am Arbeitsplatz streamen: Wie weit geht Arbeitgeber-Toleranz?
05.05.2024

Die Spiele der Europameisterschaft 2024 finden zu Zeiten statt, die nicht ideal für Arbeitnehmer sind. Einige Spiele starten bereits um 15...

DWN
Unternehmen
Unternehmen Handwerksbetriebe in Not: Geschäftslage trübt sich ein
05.05.2024

Die aktuelle Lage im Handwerk bleibt düster, mit einer spürbaren Verschlechterung der Geschäftslage im ersten Quartal 2024 aufgrund...

DWN
Politik
Politik DWN-Kommentar: Eine Welt ohne Europa?
04.05.2024

Der Krieg in der Ukraine und die Spannungen im Nahen Osten gefährden die Zukunftsfähigkeit der EU. Nun steht sie an einem Scheideweg:...