Finanzen

Abschaffung der Präsenzpflicht ist ein Verlust der Aktionärsdemokratie

Durch die Pandemie ist die Präsenz-Hauptversammlung für Aktionäre von in Deutschland tätigen Unternehmen keine Selbstverständlichkeit mehr, sondern die Ausnahme. Rechtsanwalt Robert Peres sieht diese Entwicklung kritisch.
12.03.2023 00:01
Aktualisiert: 12.03.2023 00:01
Lesezeit: 3 min

Im Zuge von Covid-19 wurde viel vom „New Normal“ gesprochen und dass nach der Pandemie nichts mehr so sein würde wie davor. Wir erleben das jetzt, wenn Menschen trotz des Auslaufens der meisten Pandemie-Maßnahmen noch immer mit Maske in der Öffentlichkeit zu sehen sind und bei Reisen in manche Länder Impfnachweise gefordert werden.

Sehr deutlich bemerken das sogenannte „New Normal“ vor allem auch die Aktionäre von in Deutschland tätigen Unternehmen – denn plötzlich ist die schöne Präsenz-Hauptversammlung mitsamt Würstchen und Kartoffelsalat keine Selbstverständlichkeit mehr, sondern die Ausnahme. Schließlich ermöglichte der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen“ im Juli letzten Jahres die Möglichkeit für Aktiengesellschaften (AG), ein rein virtuelles Hauptversammlungsformat in der Gesellschaftssatzung festzulegen. Aktionärstreffen also nur noch im Internet.

Temporäre Notfallregelung wurde zu Pandemiebeginn durchaus begrüßt

Die ursprüngliche, temporäre Notfallregelung war seinerzeit, Anfang 2020, durchaus begrüßt worden, denn so konnten die 14.000 AGs in Deutschland trotz Kontaktbeschränkungen ihre Jahrestreffen rechtssicher durchführen. Auch die Aktionärsschützer stimmten der Regelung damals zähneknirschend zu. Denn obwohl fundamentale Aktionärsrechte ausgesetzt wurden, war es doch immerhin den Gesellschaften möglich, wichtige und nicht aufschiebbare Unternehmensentscheidungen zu treffen.

Aber welche Möglichkeiten bietet das neue Gesetz nun in der Praxis überhaupt? Unternehmen können entscheiden, wie sie ihre Jahreshauptversammlungen durchführen wollen – die Aktionäre müssen allerdings mehrheitlich zustimmen. Allerdings sind die virtuellen Treffen nicht verpflichtend, das Management kann auch weiterhin Versammlungen in Präsenz durchführen. Dann ändert sich nichts.

Bei hybriden Hauptversammlungen sehen die Unternehmen derzeit zu viel Rechtsunsicherheit, daher hat sich hier noch keine große Gesellschaft herangetraut und im Gesetz steht dazu auch nichts. Von den 40 DAX-Unternehmen gaben immerhin sieben Konzerne laut eines Presseberichts an, ihre Hauptversammlung in diesem Jahr trotz der neuen Möglichkeit in Präsenz auszurichten. Dazu gehören Airbus, BASF, Deutsche Telekom, Henkel, Porsche, Qiagen und Symrise. 17 Firmen – darunter die Allianz, Merck, Mercedes, Sartorius und Vonovia – planten demnach, ein virtuelles Aktionärstreffen auszurichten.

Der Teufel steckt im Detail – und Gefahren lauern

Grundsätzlich sollten die Aktionärsrechte laut Koalitionsvertrag in einer virtuellen Ausgestaltung der Hauptversammlung gegenüber der klassischen Form gleichwertig sein. Das ist nicht ganz gelungen. Zwar sind gegenüber dem Referentenentwurf einige Benachteiligungen der Aktionäre bezüglich des Antrags- und Fragerechts entschärft worden, jedoch steckt oft der Teufel im Detail. Beispiel: bei der Vorab-Einreichung von Fragen kann das Fragerecht bereits mit der Einladung beschränkt werden. Nicht über die Fragen adressierte Themen können dann auch nicht über das Nachfragerecht eingeführt werden. Bei sogenannten „verspäteten Fragen“ steht es im Ermessen des Vorstands, diese zuzulassen.

Andererseits können die Aktionäre während der virtuellen Hauptversammlung Anträge stellen sowie Widerspruch gegen gefasste Beschlüsse erheben. Davon sind neben Verfahrensanträgen auch Gegenanträge und Wahlvorschläge erfasst. Das ist auch innerhalb einer Investorenrede möglich. Ergänzt wurde gegenüber dem Regierungsentwurf, dass sich die Gesellschaft eine Funktionsfähigkeitsprüfung der Videokommunikation des Aktionärs vorbehalten kann, um einen technisch möglichst reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu gewährleisten. Grundsätzlich gehen Übertragungsfehler zu Lasten der Aktionäre. Insofern lauern Gefahren, wenn beispielsweise die eigene Internetverbindung nicht stabil ist.

Wer sind nun die Gewinner der neuen Regelungen – die Unternehmensleitungen oder die Investoren?

Neben der Effizienz wird aus Unternehmenssicht öffentlich vielfach auf die Kostenersparnis verwiesen. Auch das Argument der Nachhaltigkeit hört man öfter. Wenn man aber genau hinsieht, sind die Vorteile für die Unternehmen ganz andere. Sie liegen in der Risikominimierung. Vorstände mögen keine Überraschungen. Man nennt das Problemverlagerung ins Vorfeld. Präsenzhauptversammlungen sind in der Vergangenheit öfter eskaliert, siehe Bayer AG. Eine Demonstration vor der Halle bringt schlechte Presse und wenn ein Vorstand ausgebuht wird, ist sein Image ramponiert. In einer Präsenzveranstaltung gibt es Kommunikation der Anleger untereinander und das kann zu unerwarteten Anträgen führen. Im virtuellen Format sind auch die zeitlichen Umfänge besser beherrschbar. Endlose Wortbeiträge kommen seltener vor, bzw. können vom Versammlungsleiter verhindert werden.

Große Anleger, beispielsweise Fonds und Kapitalverwalter wie Blackrock, haben sich mit der virtuellen Hauptversammlung arrangiert. Sie planen ihr Abstimmungsverhalten lange im Voraus und haben auch die Gelegenheit, sich im Vorfeld mit dem Management über wichtige Themen – etwa Strukturmaßnahmen – auszutauschen. Da können auch Kritikpunkte zum Tragen kommen und vom Unternehmen berücksichtigt werden. Die traditionelle Hauptversammlung ist aber gerade für den kleineren Aktionär sehr wichtig, denn nur dort kommt er in Berührung mit der Unternehmensführung, aber auch anderen Investoren. Daher ist die Abschaffung der Pflicht zur Präsenz ein Verlust der Aktionärsdemokratie.

Aktionärsschützer kritisieren neues Format

Markus Kienle, Rechtsanwalt und Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), ist der Meinung, der Gesetzgeber habe mit dem Gesetz gar keine virtuelle, sondern eine rein digitale Hauptversammlung geschaffen. Wäre sie tatsächlich virtuell, würde sie eine vollständige Interaktion zwischen den Aktionären und der Verwaltung während der gesamten Dauer der Hauptversammlung erlauben. Das sei aber genau nicht der Fall. Vorstand und Aufsichtsrat verschanzten sich mit dem virtuellen Format in einem Elfenbeinturm, kritisierte etwa Ingo Speich, Experte für gute Unternehmensführung bei der Fondsgesellschaft Deka. "Die Bodenhaftung geht ihnen verloren, und sie entfernen sich weiter von ihren Aktionären."

So bleibt es also Unternehmen überlassen, wie sie in Zukunft die Mitwirkungsrechte der Aktionäre gestalten wollen. Einige haben sich bereits pro-Anleger positioniert, nicht nur DAX-Konzerne. Auch Unternehmen wie die Freenet AG haben bereits festgelegt, dass sie ihre Jahreshauptversammlung physisch durchführen werden. Anleger werden in Zukunft ein kritisches Auge auf diese wichtige Entscheidungsfindung richten – zum Beispiel, wenn es um Investitionsentscheidungen geht.

Über den Autor: Robert Peres ist Rechtsanwalt mit Sitz in Berlin und Wiesbaden und Vorsitzender der Initiative Minderheitsaktionäre, die sich für die Stärkung der Aktionärsrechte in Deutschland einsetzt.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

 

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz: Was DAC8 für Bitcoin-Anleger bedeutet
28.09.2026

Bisher musste das Finanzamt Kryptogeschäfte oft mühsam nachvollziehen. Mit DAC8 ändert sich das: Seit 2026 sammeln Anbieter neue...

DWN
Finanzen
Finanzen Nvidia-Aktie: Warum Huang keine Angst vor der KI-Zukunft hat
28.09.2026

Jensen Huang glaubt, dass KI Berufe verändern, menschliche Fähigkeiten überflüssig machen und eine neue Generation von Unternehmern...

DWN
Politik
Politik CDU demontiert sich selbst: Amthor mit Strandkorb in "Inside CDU"
28.09.2026

Von dubiosen Aktiendeals zum Staatsminister: Wofür andere zurückgetreten wären, wird Amthor befördert. Und nun erhitzt eine Szene aus...

DWN
Politik
Politik Russland-Experte: Trump hat der Welt mehr geschadet als Putin
28.09.2026

In seinem neuen Buch argumentiert Flemming Splidsboel, Senior Researcher am Dänischen Institut für Internationale Studien, Diis, dass...

DWN
Finanzen
Finanzen Warren Buffett geht: Auch Unternehmens-Superstars gehen unter
28.09.2026

Was passiert mit einem Unternehmen, wenn die Person geht, die über Jahre hinweg sein Gesicht, seine treibende Kraft und sein Symbol für...

DWN
Finanzen
Finanzen KI-Blase: Anleger ignorieren die Warnzeichen und kaufen weiter
28.09.2026

Die Warnungen vor einer KI-Blase werden lauter, doch an der Börse scheint das kaum jemanden zu stören. Tech-Aktien steigen wieder auf...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Energiepreise in Deutschland: Droht die nächste milliardenschwere Rettungsaktion?
28.09.2026

Deutschlands Gasspeicher sind deutlich schlechter gefüllt als vor einem Jahr, zugleich bleibt Europa abhängig von teuren Energieimporten....

DWN
Panorama
Panorama Abzahlung auf Raten: Verbraucher teilen teure Online-Käufe häufiger auf
28.09.2026

Beim Einkauf im Netz greifen die Menschen in Deutschland bei höheren Summen immer öfter zur Ratenzahlung. Wie eine aktuelle Erhebung...