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Wenn die Versicherung nicht zahlt: Tipps für Verbraucher

Lesezeit: 4 min
29.04.2023 15:04  Aktualisiert: 29.04.2023 15:04
Ein unverschuldeter Unfall, ein Wasserschaden oder ein Autodiebstahl: In solchen Fällen verlassen sich Verbraucher auf ihre Versicherung. Doch was passiert, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert?
Wenn die Versicherung nicht zahlt: Tipps für Verbraucher
Eine Frau schüttet Wasser, das durch eine Flut in ihr Haus gekommen ist, mit einem Eimer nach draußen. (Foto: dpa)

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Verweigert eine Versicherung im Schadensfall die Zahlung, kann dies zu einer ernsthaften Belastung werden und langwierige Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Doch es gibt Tipps, mit denen Verbraucher schneller an ihr Geld kommen. Oft lassen sich auch die Kosten für einen Rechtsanwalt einsparen. Der Ombudsmann für Versicherungen unterstützt dabei.

Ein unverschuldeter Unfall, ein Wasserschaden oder ein Autodiebstahl - in solchen Fällen verlassen sich Verbraucher auf ihre Versicherung und erwarten eine schnelle und reibungslose Abwicklung. Doch was passiert, wenn die Versicherung nach jahrelangem regelmäßigem Zahlen der Versicherungsbeiträge die Zahlung im Schadensfall verweigert und Versicherte auf den Kosten sitzen bleiben?

Eine frustrierende Erfahrung, insbesondere wenn man eine Versicherung mit vielen Zusatzleistungen abgeschlossen hat, die sich im Ernstfall als nutzlos erweist. Aber auch teilweise Verweigerungen von Leistungen sind häufiger als man denkt und sorgen für enormem Ärger. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dokumentiert, gibt es jedes Jahr massenweise Beschwerden von Versicherungskunden.

Weshalb verweigern Versicherungen die Zahlung im Schadensfall?

Doch welche Gründe führen dazu, dass Versicherungen die Zahlung im Schadensfall verweigern? Vielleicht wird dem Versicherten eine Verletzung einer Obliegenheit vorgeworfen oder der Schaden ist durch die Versicherungspolice nicht abgedeckt. Eine Unterversicherung oder eine verspätete oder unzureichend belegte Schadensmeldung können ebenfalls dazu führen. Auch die bewusst schleppende Regulierung des Versicherers kann eine Rolle spielen.

Letztlich ist aber nur entscheidend, ob die Nichtleistung der Versicherung gerechtfertigt ist oder nicht.

Schadensersatz verweigert? So kommen Verbraucher bei Versicherungen zu ihrem Recht

Wie erreicht man eine schnelle Auszahlung des Schadensersatzes der Versicherung? Verbraucher sollten wissen, wie sie in solchen Fällen vorgehen müssen und was zu beachten ist, wenn sie eine Schadensersatzforderung bei ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen.

In vielen Fällen lohnt es sich, zuerst selbst den Versicherungsschaden geltend zu machen, bevor ein teurer Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Das Verfahren lässt sich mit dem richtigen Vorgehen und einer guten Beweisführung recht einfach selbst durchführen. Wichtig ist, schnell zu handeln und die eigenen Rechte zu kennen.

Für eine erfolgreiche Schadensersatzforderung ist es unerlässlich, alle notwendigen Dokumente und Beweise sorgfältig zu sammeln. Dazu gehören Rechnungen, Polizeiberichte, Fotos und andere relevante Unterlagen. Zudem ist eine detaillierte Dokumentation von großer Bedeutung, um den Anspruch auf Schadensersatz zu untermauern. Der Versicherungsnehmer muss auch die Höhe des Schadens nachweisen. Jedoch werden keine hohen Anforderungen an die Beweiserbringung gestellt.

Verbraucher sollten schon bei der Schadensmeldung darauf achten, möglichst präzise Angaben zu machen und sich klar und sachlich auszudrücken. Unklare Formulierungen und Spekulationen können zu Rückfragen und Verzögerungen seitens des Versicherers führen.

Geld statt Ausreden: Wie Verbraucher gegen Schadensregulierung-Verzögerungen vorgehen

Nicht selten versuchen Versicherer, Auszahlungen in die Länge zu ziehen, insbesondere bei größeren Summen oder bei Personenschäden. Gleichwohl der Versicherer das Recht hat, die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach eingehend zu prüfen - eine bewusste oder unzulässig lange Verzögerung der Leistung wird von der Rechtsprechung nicht toleriert. In solchen Fällen sollten Verbraucher hartnäckig bleiben und ihre Ansprüche weiterverfolgen.

In einem ersten Schritt sind die Gründe für die Verweigerung schriftlich bei der Versicherung anzufragen. Außerdem sollten Verbraucher auf eine zügige Schadensregulierung drängen. Es sollte deutlich werden, dass finanzielle Engpässe drohen, wenn Zahlungen weiter hinausgezögert werden.

Wenn auch das keinen Erfolg bringt, empfiehlt sich ein abgestuftes Vorgehen: Verbraucher können sich erst an das interne Beschwerde-Management der Versicherung wenden und anschließend den Ombudsmann für Versicherungen einschalten.

Retter in der Not: Der Ombudsmann als zentrale Schlichtungsstelle

Der Ombudsmann ist eine hervorragende Option, wenn es um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsgesellschaften geht. Fast alle Versicherungskonzerne nehmen an dem Verfahren teil, das im Jahr 2021 zu rund 18.000 Beschwerden und 14.000 zulässigen Fällen geführt hat. Das Verfahren ist kostenlos und bietet gute Chancen, Streitigkeiten mit der Versicherung ohne Rechtsbeistand und zusätzliche Kosten beizulegen.

Der Ombudsmann ist unabhängig und fungiert als Mediator. Er hat eine kompetente und unabhängige Zweitmeinung und legt bei seiner Prüfung die gleichen Maßstäbe wie ein Gericht an. Ziel ist, sich gütlich zu einigen, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Wenn Verbraucher eine Beschwerde beim Ombudsmann einlegen, müssen sie durch die Zusendung von Unterlagen, Dokumenten und Beweisführungen auf den Punkt bringen, warum sie mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden sind. Es folgt eine Bestätigung über den Beschwerdeeingang. Gleichzeitig fordert der Ombudsmann die Versicherung zur Stellungnahme auf.

Bis zu einem finalen Schiedsspruch dauert das Verfahren in etwa drei Monate. Danach ist der Streitfall, zumindest in den meisten Fällen, mit der Entscheidung des Ombudsmanns beendet. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist der Schlichtspruch für Versicherer nämlich bindend.

Im besten Fall zeigt sich der Versicherer allein schon durch die Anfrage beim Ombudsmann kulanter als im ersten Anlauf. Zudem erhalten Verbraucher möglicherweise Erklärungen zu ihrem Fall, die ihnen die Versicherung bisher verwehrt hat.

Versicherungsstreitigkeiten: Was tun, wenn der Ombudsmann nicht ausreicht?

Zwar kann der Ombudsmann als Schlichter bei Versicherungsstreitigkeiten helfen - doch was passiert, wenn die Versicherung den Vorschlag ablehnt? Verbraucher sollten wissen, dass der Ombudsmann keinerlei rechtliche Befugnisse hat. Er kann daher auch keine Entscheidung vollstrecken.

Aber es gibt noch andere Optionen, den Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen: Eine positive Entscheidung des Ombudsmanns kann dabei helfen, einen Gerichtsprozess zu gewinnen. Gerichte folgen regelmäßig der Entscheidung des Ombudsmanns. Zudem lässt sich durch die Stellungnahme besser abschätzen, ob ein Gerichtsverfahren überhaupt Sinn macht.

Selbst zu diesem Zeitpunkt muss noch nicht zwangsläufig ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden: Bis zu einer strittigen Forderung von 5.000 Euro können sich Versicherte sogar selbst vor Gericht vertreten. Wer sich dies nicht zutraut, nimmt anwaltliche Unterstützung in Anspruch. Eventuell ist der Vorgang von der Rechtschutzversicherung gedeckt oder es kommt Prozesskostenhilfe in Frage.

Bafin-Beschwerde

Eine weitere Alternative besteht darin, eine Beschwerde bei der Bafin einzureichen. Wenn Anhaltspunkte für Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften vorliegen, die eine Vielzahl von Verbrauchern betreffen, prüft die Bafin, welche Maßnahmen sie innerhalb ihrer Befugnisse ergreifen kann. Im Jahr 2021 gingen rund 295 Beschwerden im Versicherungszweig Allgemeine Haftpflichtversicherung bei der Bafin ein.


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Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

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