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Vermögensschutz: Lohnt ein Konto in der Schweiz?

Schweizer Banken galten lange als besonders sicher. Bietet ein Konto oder Depot tatsächlich Vorteile?
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24.04.2023 14:17
Aktualisiert: 24.04.2023 14:17
Lesezeit: 4 min
Vermögensschutz: Lohnt ein Konto in der Schweiz?
Über ein Schweizer Bankkonto kann man auch Bargeld in Deutschland abheben. (Foto: iStock.com/Bet_Noire) Foto: Bet_Noire

Die Deutschen halten beträchtliche Vermögen auf Bankkonten und Depots in der Schweiz. Allein die St. Galler Kantonalbank verwaltet 7,9 Milliarden Schweizer Franken von deutschen Kunden, wie eine Sprecherin der Bank gegenüber dem Fachmedium Tippinpoint im Dezember berichtete. Das seien 14 Prozent der verwalteten Vermögen der Bank.

„Die Schweiz eignet sich sehr gut zur geografischen Diversifikation und der Schweizer Franken hat sich historisch als stabil erwiesen“, begründete die Sprecherin die hohe Nachfrage.

Der Anwalt Fabian Fritsch bezweifelt indes, ob die Schweiz tatsächlich mehr Schutz vor politischen Risiken wie Steuererhöhungen oder zivilrechtlichen Risiken wie Haftungsansprüchen bietet. „In Sachen Asset-Protection gibt es die sprichwörtliche Sicherheit der Schweiz nicht mehr wirklich“, erklärt der Hamburger, der Privatleute und Unternehmen bei Kontosperrungen durch große Plattformbetreiber berät. Das habe der Fall der Credit Suisse gezeigt.

Schutz vor Kontosperrung

Der Vorteil eines Schweizer Kontos ist Fritsch zufolge, dass deutsche Behörden keinen unmittelbaren Zugriff haben. „Im Falle einer in Deutschland wirksamen Kontosperrung bliebe man mit einem Schweizer Konto beweglich.“ Allerdings dürfe das Konto nicht genutzt werden, um strittige Werte zu sichern. Das sei nach deutschem Recht strafbar. „Uli Hoeneß wurde nicht verurteilt, weil er ein Konto in der Schweiz hatte, sondern weil er das dort gesicherte Vermögen dem deutschen Finanzamt zu spät gemeldet hatte“, erklärt Fritsch.

Ein Nachteil sind hingegen die Kosten, die die deutschen Gebühren übersteigen dürften. „Je nach Bank können in der Schweiz Grundgebühren von bis zu 700 Franken pro Jahr anfallen“, erklärt Fritsch.

Auch die Vermögensberater Gerd Kommer und Olaf Gierhake sind im Buch „Souverän Vermögen schützen“ kritisch. In den meisten Fällen biete ein Schweizer Konto oder Depot keine zusätzliche Sicherheit, erklären sie. Vielmehr entstehe ein hoher Mehraufwand.

Wer Gelder festverzinslich anlege, müsse nämlich 35 Prozent Schweizer Quellensteuer bezahlen. Diese müsse er sich zeitaufwendig beim Schweizer Fiskus zurückholen. Daneben falle eine Finanztransaktionssteuer von 0,15 bis 0,3 Prozent an. Schweizer Banken führten außerdem Kapitalerträge nicht automatisch an das deutsche Finanzamt ab. Die Erträge müssten umständlich berechnet und über die Einkommensteuererklärung gemeldet werden. „Seinen Mehraufwand wird der Steuerberater natürlich in Rechnung stellen“, schreiben die Autoren.

Zudem können Währungen beträchtlich im Wert zueinander schwanken. Etwa verlor der Schweizer Franken von September bis März circa 5 Prozent seines Wertes zum Euro. Der Finanzwissenschaftler Hartmut Walz empfiehlt daher, Fremdwährungen zu maximal circa 2 Prozent im Gesamtportfolio zu gewichten.

Schweizer Einlagensicherung wohl „zu schwach“

Kommer und Gierhake warnen zudem vor der Schweizer Einlagensicherung. „Private Sicherungssysteme wie die esisuisse in der Schweiz wären in einer systemischen Bankenkrise wohl zu klein und zu schwach“, schreiben sie in ihrem Buch aus dem Jahr 2021.

Bei der esisuisse handelt es sich im Gegensatz zur deutschen Einlagensicherung nicht um einen Fonds, in den die Banken einzahlen müssen, sondern um einen privaten Verein. Die Schweizer Banken sind dabei verpflichtet, der esisuisse 8 Milliarden Franken in einer Krise bereitzustellen. Das entspricht dem gesetzlich verankerten Wert von 1,6 Prozent aller gedeckten Einlagen, schreibt die esisuisse auf ihrer Internetseite. Im Ernstfall würde esisuisse diese Mittel über ein Lastschriftverfahren abbuchen.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen die Banken die Hälfte der Beitragsverpflichtungen allerdings in Form von Wertschriften oder Geld bei einer Drittverwahrstelle hinterlegen. Außerdem muss jede Bank Vermögenswerte in Höhe von 125 Prozent der gesicherten Einlagen in der Schweiz halten.

Die Schweizer Einlagensicherung deckt 100.000 Schweizer Franken pro Kunde und pro Bank und gilt auch für deutsche Anleger. Gesichert sind unter anderem Giro-, Tages- und Festgelder in Schweizer Franken und Fremdwährungen. Höhere Sicherheit bieten zumindest auf dem Papier 21 der 24 Kantonalbanken (außer Genf, Bern und Waadt). Diese befinden sich im (Mit-)Eigentum der Kantone und unterliegen einer Staatsgarantie.

Geheim sind Schweizer Bankkonten schon lange nicht mehr. „Die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos wird deutschen Behörden gemeldet – hier endet dann aber auch die Auskunftsfreude“, erklärt Rechtsanwalt Fritsch. Insgesamt geben circa 120 der 195 Staaten weltweit Konto- und Depotdaten an den deutschen Fiskus weiter. Eine Liste aller Staaten veröffentlicht das Bundesfinanzministerium regelmäßig auf seiner Internetseite.

Alternative Liechtenstein

Fritsch rät dennoch nicht generell vom Schweizer Konto ab. Für die Schweiz spreche die räumliche Nähe, die gemeinsame Sprache und die Tatsache, dass das Konto erst einmal nicht gesperrt werden könne, weil es nicht der deutschen Bankenaufsicht unterliege. „In der Schweiz kann man nach Vorlage eines Reisepasses direkt vor Ort ein Konto eröffnen und dieses per Homebanking verwalten und über eine Kreditkarte an deutschen Automaten Geld abheben.“ In der USA bedürfe es zur Kontoeröffnung hingegen spezialisierter Agenturen und Mittelsmänner vor Ort.

Kommer und Gierhake ziehen Liechtenstein der Schweiz vor. In dem Fürstentum sei man ebenfalls im Schweizer-Franken-Währungsraum und die Quellensteuer von 35 Prozent entfalle. Außerdem vollstrecke Liechtenstein im Gegensatz zur Schweiz zivilrechtliche Urteile aus Deutschland nicht, weil es dem Lugano-Abkommen nicht beigetreten sei. „Will ein zivilrechtlicher Gläubiger ein liechtensteinisches Konto pfänden, dann muss dieser nach wie vor in Vaduz klagen und Recht bekommen“. Ein schon vorhandenes deutsches Urteil reiche nicht aus.

Gleichwohl mache sich ein Schuldner strafbar, wenn er nach einem rechtskräftigen Urteil in Deutschland nicht dabei helfe, seine Gläubiger auszubezahlen. Kommer und Gierhake sehen daher in einer Familienstiftung einen besseren Vermögensschutz.

Wer in den Schweizer Franken investieren möchte, spart sich mit dem Kauf Schweizer Staatsanleihen etwaige Kontogebühren. Wer eine Anleihe mit 3 oder 4 Jahren Restlaufzeit kauft, kann zudem etwaige Kursschwankungen aussitzen und sich den vollen Nominalwert auszahlen lassen.

Etwa gibt es Schweizer Staatsanleihen mit Endfälligkeit am 24.7.2025 (WKN: A1HNFY; Umlaufrendite: 1,0 Prozent), am 28.5.2026 (A1ZJGN; 1,1 Prozent) und am 27.6.2027 (A0N0X7; 1,1 Prozent). US-Staatsanleihen mit annähernd gleicher Laufzeit rentieren aber mit über 4 Prozent Umlaufrendite deutlich höher.

Jede Anlage am Kapitalmarkt ist mit Chancen und Risiken behaftet. Der Wert der genannten Aktien, ETFs oder Investmentfonds unterliegt auf dem Markt Schwankungen. Der Kurs der Anlagen kann steigen oder fallen. Im äußersten Fall kann es zu einem vollständigen Verlust des angelegten Betrages kommen. Mehr Informationen finden Sie in den jeweiligen Unterlagen und insbesondere in den Prospekten der Kapitalverwaltungsgesellschaften.
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