SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert erwartet diese Woche eine Einigung der Ampelkoalition auf Änderungen beim Heizungsgesetz. Diese Woche müsse „der Knoten durchschlagen“ werden, damit der Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz in der kommenden Sitzungswoche in den Bundestag eingebracht werden könne, sagte Kühnert am Dienstag im ZDF.
Er erwarte dies, weil sich die Rhetorik der Ampel-Parteien in den vergangenen Tagen deutlich verändert habe, „von einer Verweigerungs- zu einer Ermöglichungskommunikation“. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte im ZDF, dass die FDP eine Koppelung des Gesetzes mit der Wärmeplanung der Kommunen und eine echte Option für später mit Wasserstoff betriebenen Heizungssystemen wolle.
SPD und FDP drängen auf Nachbesserungen
Am Dienstag verhandeln die drei Fraktionsvizes Matthias Mirsch (SPD), Lukas Köhler (FDP) und Julia Verlinden (Grüne) erneut über einen Lösungsweg. Es wird erwartet, dass die Beratungen heute noch nicht abgeschlossen werden. Zudem empfängt Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Abgeordnete aus den Ampel-Fraktionen zu Beratungen. Auch hier wird dem Vernehmen nach keine Einigung erwartet. Habeck hatte Ende vergangener Woche umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf in Aussicht gestellt.
Die FDP-Fraktion hatte die Einbringung des Gesetzes in den Bundestag vergangene Woche zunächst blockiert, was auf scharfe Kritik der Koalitionspartner, vor allem aber bei den Grünen stieß. Kanzler Olaf Scholz (SPD) mahnte, dass das Gesetz vom Bundestag noch vor der Sommerpause beschlossen werden solle. Dafür ist laut Kühnert notwendig, dass es in der kommenden Sitzungswoche beraten werden kann. Er mahnte, dass die Parteien „nicht Koalitionsverhandlungen zwei Jahre später wiederholen“ sollten.
4 Millionen Heizungen müssen 2024 ausgetauscht werden
Der Gesetzentwurf sieht im Kern vor, dass neue und ausgetauschte Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Die Koalition hatte gemeinsam beschlossen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.
Das Bundeskabinett hatte dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt, allerdings mit einer unverbindlichen Protokollnotiz der FDP, dass es in den parlamentarischen Beratungen noch Veränderungen geben solle.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass im kommenden Jahr rund vier Millionen Öl- und Gas-Heizungsanlagen von Wohngebäuden in Deutschland das Alter für eine gesetzliche Austauschpflicht von 30 Jahren erreichen. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf ein Schreiben der Unionsfraktion hervor, berichtet die „Augsburger Allgemeine“.
Allerdings gilt diese Austauschpflicht bereits durch das noch von Union und SPD 2020 beschlossene Gesetz. Zudem gebe es zahlreiche Ausnahmen, so dass nur ein Teil der rund vier Millionen betroffenen Heizungen tatsächlich ausgetauscht werden müsse, erklärte die Bundesregierung.