Politik

Auftrittsverbot während Corona: Staat zahlt keine Entschädigungen

Ob Theater oder Festival: zu den Hoch-Zeiten der Pandemie ging zeitweise gar nichts mehr. Künstler traf das besonders hart. Entschädigung gibt es aber keine, entschied der BGH.
03.08.2023 20:27
Aktualisiert: 03.08.2023 20:27
Lesezeit: 2 min

Der Staat muss nicht für Einnahmeausfälle entschädigen, die Künstlern wegen coronabedingter Auftritts- oder Veranstaltungsverbote entstanden sind. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe klar und wies damit die Klage eines Berufsmusikers gegen das Land Baden-Württemberg ab. Der 47 Jahre alte Martin Kilger hatte vom Land rund 8.300 Euro zurückhaben wollen, weil ihm während des Corona-Lockdowns im Jahr 2020 zwischen März und Juli fünf Auftritte geplatzt waren. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte er im Anschluss an die Verhandlung an.

Die Verordnungen des Landes seien verhältnismäßig und zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung absolut notwendig gewesen, betonte der 3. Senat. „Es gab damals kein Medikament, keine Impfungen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Es galt zudem, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.“ Zwar seien die Auftrittsverbote und andere Beschränkungen ein Eingriff in das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit gewesen. Allerdings seien die Regelungen immer wieder angepasst und von vorneherein nicht auf Dauer ausgelegt gewesen. Die Nöte seien durch staatliche Hilfen großzügig abgefedert worden und das von den Betroffenen für die Allgemeinheit erbrachte Opfer auch deshalb zumutbar gewesen.

„Finanziell Genick gebrochen“

„Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“, sagte hingegen der sichtlich enttäuschte Kilger nach der Urteilsverkündung. Er sei stellvertretend für die vielen Künstler vor Gericht gezogen, denen die Coronazeit finanziell das Genick gebrochen habe. „Manche haben sich umgebracht, sind alkoholkrank oder drogensüchtig geworden“, sagte er. Die besondere Existenznot der oftmals nicht besonders begüterten Künstler habe das Gericht nicht berücksichtigt. Coronahilfen, die auch er erhalten hatte und zum Teil zurückzahlen musste, seien außerdem in keiner Weise ausreichend gewesen.

Kilger war auch in den Vorinstanzen gescheitert – sowohl in Baden-Württemberg wie auch in Bayern, dem Sitz seiner kleinen Firma für Film- und Musikproduktion. Nach eigenen Worten war er der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte.

Der Anwalt des Landes aus den Vorinstanzen, Malte Weitner, begrüßte die Entscheidung. Der BGH habe nun schon zum dritten Mal in die gleiche Richtung entschieden. „Corona traf alle, die ganze Gesellschaft, manche mehr, manche weniger“, sagte er. Finanzielle Verluste während dieser Zeit gehörten auch zum unternehmerischen Risiko.

Auch in vorherigen Urteilen hatte der BGH eine Staatshaftung wegen coronabedingter Einnahmeausfälle stets zurückgewiesen. So scheiterte im Mai eine Friseurin, die ihren Betrieb 2020 während eines sechswöchigen Lockdowns hatte schließen müssen und dafür einen Ausgleich gefordert hatte. Zuvor waren im März ein Gastronom und ein Hotelier mit ihren Klagen abgeblitzt.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
Anzeige
DWN
Finanzen
Finanzen Damit Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren können

Ein Unternehmen zu führen, bedeutet, täglich Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Gleichzeitig soll möglichst...

X

DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft VW ID. Buzz im Test: Übernachten im Elektroauto wird zum Geduldsspiel
19.10.2026

Im Elektroauto schlafen, morgens Kaffee kochen und dabei unabhängig vom Campingplatz bleiben. Der neue Campingmodus des VW ID. Buzz soll...

DWN
Finanzen
Finanzen Was wäre, wenn ich statt des S&P 500 einfach seine Mutter kaufen würde?
19.10.2026

Ohne das Unternehmen S&P Global könnten die Finanzmärkte nur schwer funktionieren. Der Aktienkurs ist in diesem Jahr jedoch auf ein...

DWN
Finanzen
Finanzen Bitcoin und Co.: Sparkassen starten schrittweise Kryptohandel
19.10.2026

Der Wettbewerb im Kryptohandel nimmt zu: Nun wollen auch die Sparkassen mit einem eigenen Angebot Privatkunden ansprechen. Sie rollen...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Anthropic: Milliardenverluste, Millionengehälter und ein gigantischer Börsenplan
19.10.2026

18 Millionen Dollar Vergütung für den Chef, fast 42 Milliarden Dollar Verlust für das Unternehmen: Beim KI-Entwickler Anthropic liegen...

DWN
Politik
Politik Heil statt Klingbeil? Ex-Arbeitsminister schließt Kandidatur für SPD-Vorsitz nicht aus
19.10.2026

Bekommt Lars Klingbeil jetzt Konkurrenz? Ex-Arbeitsminister Hubertus Heil bekommt nach eigenen Worten aus der SPD viele Ermutigungen, für...

DWN
Finanzen
Finanzen Wölfe der Wall Street: Generationenkaufgelegenheit? Weniger Technologie, mehr Gesundheit
19.10.2026

Der S&P 500 verzeichnet zwar ein Plus von zwölf Prozent, doch unter der Oberfläche zeichnet sich ein weitaus schwächeres Bild ab. Der...

DWN
Politik
Politik Steuerzinsen 2027: Nachzahlungen sollen doppelt verzinst werden
19.10.2026

100.000 Euro Steuernachzahlung, zwei volle Zinsjahre: Heute können daraus 3.600 Euro Zinsen werden. Unter dem geplanten neuen Satz wären...

DWN
Wirtschaft
Wirtschaft Zeekr greift BMW und Mercedes an: Ex-BMW-Manager rechnet mit Europas Autobauern ab
19.10.2026

In chinesischen Autofabriken verschwinden die Menschen, Roboter übernehmen ihre Arbeit. Während BMW, Mercedes und Audi unter Kostendruck...