Politik

Auftrittsverbot während Corona: Staat zahlt keine Entschädigungen

Ob Theater oder Festival: zu den Hoch-Zeiten der Pandemie ging zeitweise gar nichts mehr. Künstler traf das besonders hart. Entschädigung gibt es aber keine, entschied der BGH.
03.08.2023 20:27
Aktualisiert: 03.08.2023 20:27
Lesezeit: 2 min

Der Staat muss nicht für Einnahmeausfälle entschädigen, die Künstlern wegen coronabedingter Auftritts- oder Veranstaltungsverbote entstanden sind. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe klar und wies damit die Klage eines Berufsmusikers gegen das Land Baden-Württemberg ab. Der 47 Jahre alte Martin Kilger hatte vom Land rund 8.300 Euro zurückhaben wollen, weil ihm während des Corona-Lockdowns im Jahr 2020 zwischen März und Juli fünf Auftritte geplatzt waren. Er will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, kündigte er im Anschluss an die Verhandlung an.

Die Verordnungen des Landes seien verhältnismäßig und zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung absolut notwendig gewesen, betonte der 3. Senat. „Es gab damals kein Medikament, keine Impfungen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Es galt zudem, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.“ Zwar seien die Auftrittsverbote und andere Beschränkungen ein Eingriff in das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit gewesen. Allerdings seien die Regelungen immer wieder angepasst und von vorneherein nicht auf Dauer ausgelegt gewesen. Die Nöte seien durch staatliche Hilfen großzügig abgefedert worden und das von den Betroffenen für die Allgemeinheit erbrachte Opfer auch deshalb zumutbar gewesen.

„Finanziell Genick gebrochen“

„Leben und Gesundheit der Kultur sind nicht geschützt worden“, sagte hingegen der sichtlich enttäuschte Kilger nach der Urteilsverkündung. Er sei stellvertretend für die vielen Künstler vor Gericht gezogen, denen die Coronazeit finanziell das Genick gebrochen habe. „Manche haben sich umgebracht, sind alkoholkrank oder drogensüchtig geworden“, sagte er. Die besondere Existenznot der oftmals nicht besonders begüterten Künstler habe das Gericht nicht berücksichtigt. Coronahilfen, die auch er erhalten hatte und zum Teil zurückzahlen musste, seien außerdem in keiner Weise ausreichend gewesen.

Kilger war auch in den Vorinstanzen gescheitert – sowohl in Baden-Württemberg wie auch in Bayern, dem Sitz seiner kleinen Firma für Film- und Musikproduktion. Nach eigenen Worten war er der bundesweit erste Musiker gewesen, der auf Entschädigung klagte.

Der Anwalt des Landes aus den Vorinstanzen, Malte Weitner, begrüßte die Entscheidung. Der BGH habe nun schon zum dritten Mal in die gleiche Richtung entschieden. „Corona traf alle, die ganze Gesellschaft, manche mehr, manche weniger“, sagte er. Finanzielle Verluste während dieser Zeit gehörten auch zum unternehmerischen Risiko.

Auch in vorherigen Urteilen hatte der BGH eine Staatshaftung wegen coronabedingter Einnahmeausfälle stets zurückgewiesen. So scheiterte im Mai eine Friseurin, die ihren Betrieb 2020 während eines sechswöchigen Lockdowns hatte schließen müssen und dafür einen Ausgleich gefordert hatte. Zuvor waren im März ein Gastronom und ein Hotelier mit ihren Klagen abgeblitzt.

Mehr zum Thema
Bleiben Sie über das Thema dieses Artikels auf dem Laufenden Klicken Sie auf [+], um eine E-Mail zu erhalten, sobald wir einen neuen Artikel mit diesem Tag veröffentlichen
X
DWN-Wochenrückblick

Weniger E-Mails, mehr Substanz: Der DWN-Wochenrückblick liefert 1x/Woche die wichtigsten Themen kompakt als Podcast. Für alle, deren Postfach überläuft.

E-mail: *

Ich habe die Datenschutzerklärung sowie die AGB gelesen und erkläre mich einverstanden.

DWN
Finanzen
Finanzen Steigende Ausschüttungen: Diese Dividendenaktien gelten als besonders robust
03.05.2026

Dividendenaktien mit jahrzehntelang steigenden Ausschüttungen gelten als stabiler Baustein für langfristige Anleger. Doch wie sinnvoll...

DWN
Politik
Politik AfD bei 28 Prozent - vor der Union: 76 Prozent mit Bundesregierung unzufrieden
03.05.2026

Bald ein Jahr ist Schwarz-Rot im Amt, doch innerhalb der Bevölkerung herrscht wenig Optimismus für die Zukunft der Koalition. Und was...

DWN
Finanzen
Finanzen Hin und Her macht Taschen leer: Wenn Emotionen den Markt treiben
03.05.2026

Die Börse zittert – nicht wegen Fakten, sondern wegen Stimmungen. Tweets, Schlagzeilen und kurzfristige Impulse treiben Kurse in...

DWN
Finanzen
Finanzen Kunst als alternative Geldanlage: Warum Einsteiger oft klein beginnen müssen
03.05.2026

Der Aufbau einer Sammlung wirkt für viele komplex und exklusiv, doch zunehmend rücken auch erschwingliche Objekte als alternative...

DWN
Finanzen
Finanzen V2G für E-Autos: Wie Fahrzeughalter am Strommarkt verdienen könnten
03.05.2026

E-Autos könnten mit V2G künftig stärker in das Stromnetz eingebunden werden und Besitzern neue Einnahmen ermöglichen. Welche Hürden...

DWN
Politik
Politik Energiepreise: EU erlaubt mehr Staatshilfen für Industrie und Landwirte
03.05.2026

Die Industrie ächzt unter hohen Energiepreisen, Landwirte sorgen sich mit Blick auf Düngemittel. Die EU-Staaten dürfen ihnen deshalb...

DWN
Panorama
Panorama Kultfahrzeuge aus der DDR: Warum Trabant, Wartburg und Simson weiterleben
03.05.2026

Einst ausgemustert, heute begehrt: Fahrzeuge aus der DDR gelten als Kultobjekte mit wachsender Fangemeinde. Doch hinter dem nostalgischen...

DWN
Finanzen
Finanzen Stagflationsschock: EU warnt vor Finanzkrise durch milliardenschwere Energiepreisbremsen
03.05.2026

Die EU-Kommission warnt vor einer Finanzkrise infolge des Irankriegs. Grund sind die um 60 Prozent gestiegenen Energiepreise und drohende...