Panorama

Bahn-Streik: GDL ruft zum nächsten Arbeitskampf auf - Ihre Rechte

Der Bahnverkehr in Deutschland steht ab Dienstagabend still. Die Lokführergewerkschaft GDL hat die Beschäftigten der Deutschen Bahn zu einem sechstägigen Arbeitskampf aufgerufen. Lesen Sie, wer darüber „not amused“ ist, welche Folgen der Streik für den Bahnverkehr in Deutschland hat und welche Rechte Sie als Bahn-Kunde haben.
22.01.2024 11:07
Aktualisiert: 22.01.2024 11:07
Lesezeit: 3 min
Bahn-Streik: GDL ruft zum nächsten Arbeitskampf auf - Ihre Rechte
Bahn-Streik: Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat ab Mitte der Woche zum ersten mehrtägigen Streik im aktuellen Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn aufgerufen (Foto: dpa) Foto: Julian Stratenschulte

Dieser werde im Personenverkehr am frühen Mittwochmorgen um 2.00 Uhr beginnen und bis Montag kommender Woche, 18.00 Uhr, andauern, teilte die Gewerkschaft in der Nacht zu Montag mit. Die Gewerkschaftsmitglieder bei der für Güterverkehr zuständigen DB Cargo sind bereits ab Dienstag, 18.00 Uhr zum Streik aufgerufen. Für Pendlerinnen und Pendler stehen erneut schwierige Tage mit absehbar Tausenden Zugausfällen bevor.

Erst am Freitag hatte die Deutsche Bahn ein neues Tarifangebot vorgelegt, um die GDL wieder an den Verhandlungstisch zu holen. Darin ist unter anderem auch eine Option zu einer Stunde weniger Arbeitszeit für Lokführer und Zugbegleiter ab dem 1. Januar 2026 enthalten. Für neue Verhandlungen reichte dies aber offenbar nicht aus. „Mit dem dritten und angeblich verbesserten Angebot hat die Deutsche Bahn AG erneut gezeigt, dass sie ihren bisherige Verweigerungs- und Konfrontationskurs unverdrossen weiter verfolgt - von Einigungswillen kein Spur“, hieß es in der GDL-Mitteilung.

Verkehrsminister Wissing kritisiert GDL

Verkehrsminister Volker Wissing von der FDP ist über den Bahn-Streik „not amused“, der Konflikt nehme „zunehmend destruktive Züge an“. Obwohl das Streikrecht ein in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) geschütztes Grundrecht ist, hat Wissing den Arbeitskampf bei der Bahn scharf kritisiert. „Ich habe null Verständnis für diese Form der Tarifauseinandersetzung“, sagte Wissing am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“.

Die Bahn verteidigte am Montagmorgen ihr Angebot an die GDL. „Die DB setzt auf Kompromisse, die GDL verschärft maßlos den Konflikt“, teilte ein Sprecher mit. Wer bei einem neuen Angebot noch nicht einmal an den Verhandlungstisch komme, der handle absolut unverantwortlich.

Der nun angekündigte Arbeitskampf wäre der vierte im laufenden Tarifkonflikt. Vor dem Jahreswechsel legte die GDL bei zwei Warnstreiks große Teile des Personenverkehrs lahm, im Januar folgte dann ein dreitägiger Streik mit ähnlicher Wirkung. DB-Personalvorstand Martin Seiler kritisierte am Freitag, dass die GDL Streiks nicht als letztes Mittel einsetze, sondern als Mittel der Selbstinszenierung.

Bahn-Angebot laut GDL nicht ausreichend

Das am Freitag präsentierte Angebot der Bahn sieht 4,8 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten ab August und weitere 5 Prozent mehr ab April 2025 vor. Zudem ist die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie gleich nach einem möglichen Tarifabschluss vorgesehen. Die Laufzeit soll dem DB-Angebot zufolge bei 32 Monaten liegen.

Lokführern und Zugbegleitern bietet die Bahn darüber hinaus an, ab dem 1. Januar 2026 die Arbeitszeit bei gleichem Gehalt von 38 auf 37 Stunden zu reduzieren. Wer sich gegen die Absenkung entscheidet, bekommt gemäß dem Angebot stattdessen 2,7 Prozent mehr Geld. In Summe erhielten die Beschäftigten, die bei der aktuellen Arbeitszeit bleiben, mit dem Angebot brutto 13 Prozent mehr Geld als jetzt. Die GDL fordert 555 Euro mehr pro Monat sowie eine Inflationsausgleichsprämie bei 12 Monaten Laufzeit.

Viel wichtiger ist der Gewerkschaft den öffentlichen Aussagen zufolge aber eine Arbeitszeitreduzierung für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich. Die Forderung hält die Bahn in diesem Umfang für unerfüllbar, auch weil dann zu viel neues Personal gebraucht werde. Schon jetzt gibt es bei Lokführern und auch in anderen Bahn-Berufen einen Fachkräftemangel.

Der Tarifkonflikt zwischen der Bahn und der GDL läuft seit Anfang November. Die GDL erklärte die Gespräche bereits nach der zweiten Verhandlungsrunde für gescheitert. Seit dem 24. November wurde daher nicht mehr verhandelt. Nach einer Urabstimmung unter den GDL-Mitgliedern sind auch unbefristete Streiks möglich. (dpa)

Bahn-Streik: Rechte und Pflichten von Bahn-Kunden

Weil das Personal fehlt, fallen bei einem Arbeitskampf oft zahlreiche Zugverbindungen aus. Wie von der Deutschen Bahn zu hören ist, gebe es zwar einen Notfahrplan, dieser sichere allerdings nur „ein sehr begrenztes Zugangebot“.

Was heißt das für Fahrgäste? 24 Stunden vor Abfahrt sollten diese sich unbedingt über ihre Verbindung informieren. Bei Fernreisen macht es nun noch mehr Sinn, eine Sitzplatzreservierung zu buchen. Die wenigen Züge, die möglicherweise unterwegs sind, sind dann sehr wahrscheinlich überfüllt.

Übrigens: Nur die Züge der Deutschen Bahn fahren während des sechstägigen Streiks nicht. Private Zugunternehmen wie Flixtrain halten den Betrieb aufrecht, da ihre Angestellten nicht in Gewerkschaften organisiert sind und nicht streiken. Alternativ können (gestrandete) Bahn-Kunden auch auf Fernbusse wie Flixbus ausweichen.

Was tun, wenn ich eine Fahrkarte für einen potentiellen Streiktag gebucht habe?

Sie können Ihr Zugticket stornieren, sobald klar ist, dass ein gebuchter Zug wegen des Streiks ausfällt. Das Geld können Sie dann in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurückverlangen. Wichtig: Das gilt für die gesamte Reise, auch wenn lediglich ein Teil vom Bahn-Streik betroffen ist.

Bahn-Streik: Aktuelles und weitere Informationen

Weitere Details und aktuelle Infos entnehmen Sie der Internetseite der Deutschen Bahn. Umfassende Antworten auf Ihre Fragen bietet auch die Verbraucherzentrale. Dort erfahren Sie unter anderem, wie Sie doch noch an Ihr Ziel kommen und welche Entschädigung Ihnen gegebenenfalls zusteht (Markus Gentner mit Material von dpa).

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