Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll Arbeitnehmern den Weg nach Deutschland ebnen. Das gelingt allerdings nicht so gut wie erhofft. Gering sind die Bildungschancen für Flüchtlinge.
Bei der Fachkräftezuwanderung würde Deutschland laut einer aktuellen Untersuchung des Sachverständigenrats für Integration und Migration (SVR) besser vorankommen, wenn die Regelungen nicht so kompliziert und die Verwaltungen besser aufgestellt wären. In seinem am Dienstag veröffentlichten Jahresgutachten kritisiert der Expertenrat, das deutsche Erwerbsmigrationsrecht sei „mittlerweile so komplex, dass es kaum noch jemand versteht.“ Wenn Deutschland ausländische Arbeitskräfte effektiv anwerben wolle, brauche es „mehr Mut zur Vereinfachung, um die geltenden Regelungen nach innen wie außen verständlich zu vermitteln“.
Am 1. März waren zahlreiche Neuerungen in Kraft getreten, die von der Ampel-Koalition im Zuge der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen worden waren. Menschen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union können künftig in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Sie müssen keine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorweisen.
In puncto Schulbildung stellten die Expertinnen und Experten fest, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund nach wie vor geringere Chancen haben als Gleichaltrige ohne Migrationsgeschichte. Bei den jungen Menschen der zweiten Zuwanderungsgeneration habe sich die Situation zwar in den vergangenen Jahren verbessert. Für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gelte dies aber nicht. Das hat nach Einschätzung des SVR auch mit den Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie zu tun - einer Zeit, wo es noch mehr als sonst auf die Möglichkeit der Unterstützung durch die Eltern ankam und auf Wohnverhältnisse, die ein Lernen zu Hause ermöglichen.
Den Angaben zufolge konnten 2022 rund 61 Prozent der jungen Erwachsenen ohne Migrationshintergrund ein Fachabitur oder Abitur vorweisen und 56,8 Prozent derjenigen der zweiten und folgender Zuwanderungsgenerationen - ein Zuwachs von 4,9 beziehungsweise 7 Prozentpunkten gegenüber 2018. Von jenen der ersten Zuwanderungsgeneration erreichten 2022 demnach weniger als vier von zehn Personen (37,9 Prozent) die Hochschulreife beziehungsweise ein Fachabitur. Von jenen mit einer Fluchtgeschichte gelang dies nur einem Drittel (33,3 Prozent). Die Quoten in diesen Gruppen gingen - anders als bei den in Deutschland Geborenen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte - sogar zurück. Im Vergleich zu 2018 war der Anteil im Jahr 2022 um 2,5 beziehungsweise 5,2 Prozentpunkte niedriger.