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Videosprechstunden, E-Rezept und Digitale Krankschreibung – Die Zukunft der Medizin ist schon da?!

Lesezeit: 7 min
19.06.2024 10:40  Aktualisiert: 22.05.2030 17:00
In einer Zeit, in der die Digitalisierung alle Aspekte unseres Lebens durchdringt, macht auch das Gesundheitswesen keine Ausnahme. Videosprechstunden, E-Rezepte und digitale Krankschreibungen sind keine Zukunft mehr, sondern Realität, die den Zugang zur medizinischen Versorgung revolutionieren. Tauchen Sie ein in die spannende Welt der digitalen Medizin und entdecken Sie, wie sie unser Leben verändert hat.
Videosprechstunden, E-Rezept und Digitale Krankschreibung – Die Zukunft der Medizin ist schon da?!
Videosprechstunden verbessern die Chancengleichheit zwischen Stadt und Land. (Foto: istockphoto/ PeopleImages)

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Lesen Sie in diesem Artikel, wie Innovationen wie Videosprechstunden, E-Rezepte und digitale Krankschreibungen die Zukunft der Medizin gestalten. Diese Technologien bieten Vorteile wie Zeitersparnis und einen verbesserten Zugang zur medizinischen Versorgung, bringen jedoch auch Herausforderungen wie Datenschutzbedenken und technische Anforderungen mit sich.

Sprechstunden Online

Online-Sprechstunden haben viele Vorteile für Patienten und Ärzte. Sie machen den Zugang zur medizinischen Versorgung einfacher und sparen Zeit. Das verbessert die Effizienz des Gesundheitssystems und fördert die Chancengleichheit. Hier sind die wichtigsten Vor- und Nachteile von Videosprechstunden, betrachtet aus Sicht der Patienten und Ärzte.

Vorteile von Online-Sprechstunden aus der Sicht des Patienten

1. Zeitersparnis und Erleichterung des Zugangs

Lange Wartezeiten in Arztpraxen und weite Anfahrtswege entfallen. Patienten können schnell und unkompliziert klären, ob ein Arztbesuch überhaupt notwendig ist, was dazu beiträgt, unnötige Notaufnahmen und Arztbesuche zu vermeiden.

2. Erweiterte Arztwahl

Patienten haben mehr Freiheit bei der Arztwahl, da sie Ärzte konsultieren können, die in weit entfernten Orten praktizieren. Dies ermöglicht eine gezielte Auswahl des geeigneten Arztes unabhängig vom Standort.

3. Förderung der Chancengleichheit

Online-Sprechstunden verbessern die Chancengleichheit zwischen Stadt und Land. Menschen in ländlichen Regionen mit geringer Arztdichte erhalten einen leichteren Zugang zu medizinischer Versorgung, was eine gleichmäßigere Verteilung der Gesundheitsdienstleistungen fördert.

4. Reduzierung des Infektionsrisikos

Insbesondere in Zeiten von Pandemien verringert die virtuelle Konsultation das Risiko, sich in einer Arztpraxis mit ansteckenden Krankheiten zu infizieren.

5. Kontinuität der Versorgung

Patienten, die regelmäßig ärztliche Beratung benötigen, sind dank der Videosprechstunden kontinuierlich betreut, auch wenn sie reisen oder anderweitig verhindert sind.

Gut zu wissen! Bis zum 31. Dezember 2025 wird die Regelung verlängert, dass Krankenversicherungen und Praxen weiterhin manuell die Stammdaten von Patienten erfassen müssen, wenn diese noch nicht persönlich in der Praxis waren. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten dafür einen Zuschlag. In solchen Fällen können sie einmal pro Behandlungsfall die GOP 01444 als Zuschlag zur Pauschale abrechnen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen digitale Identitäten den Versicherten ebenso wie die elektronische Gesundheitskarte als Nachweis für Versicherungsansprüche dienen.

Aus der Sicht des Arztes

Auch aus der Sicht der behandelnden Ärzte hat das System einiges zu bieten. Wer kennt sie nicht, die überfüllten Arztpraxen. Patienten müssen aber für Folgeverordnungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei leichteren Erkrankungen nicht zwingend in die Praxis kommen. Dies reduziert die Wartezeit für Patienten, die eine direkte Arztkonsultation benötigen, und entlastet die Praxen.

Außerdem können Pflegebedürftige und nicht-mobile Menschen intensiver betreut werden, da Online-Sprechstunden eine flexible und kontinuierliche ärztliche Überwachung ermöglichen.

Nachteile von Online-Sprechstunden

Doch es ist nicht alles Gold, was glänzt – und bei all den Vorteilen sollte man doch die Schattenseiten beleuchten. Während Corona z.B. war es sinnvoll, digitale Sprechstunden abzuhalten. War der Test positiv, so wurde man krankgeschrieben. Bei allen anderen möglichen Krankheiten ist es oft schwierig, eine Diagnose zu stellen, da physische Untersuchungen nicht möglich sind. Die ausschließliche Nutzung von Bildschirmen zur Untersuchung könnte theoretisch dazu führen, dass Ärzte wichtige Symptome übersehen und somit eine inkorrekte Diagnose stellen.

Einige Ärzte erkennen die Vorteile von Videosprechstunden an, weisen jedoch darauf hin, dass es schwierig ist, diese wirtschaftlich rentabel zu gestalten, wenn man diese Möglichkeit nur gelegentlich nutzt. Dr. med. Jana Henße, Geschäftsführerin und Inhaberin der PRIMEDUS GmbH, hat in einem Interview für die SHL Telemedizin Gruppe die wirtschaftliche Rentabilität von Videosprechstunden kommentiert:

„Bei gelegentlicher Nutzung lässt sich der Aufwand für die Implementierung und Vorhaltung der Videosprechstunde nur schwer wirtschaftlich positiv abbilden. Es bedarf also einer kritischen Masse an Videosprechstunden, damit Praxen damit wirtschaftliche Ergebnisse erzielen können“.

Zudem ist die Angst vor ungehindertem Zugang zu den eigenen Daten im Land der Datenregulierung groß. Die Übertragung sensibler Gesundheitsdaten erfordert hohe Sicherheitsstandards, die nicht immer gewährleistet sind – oft noch gar nicht.

Und was ist mit eingeschränkten Patientengruppen? Ältere Menschen oder Personen mit geringerer Technikaffinität haben möglicherweise Schwierigkeiten, die notwendige Technologie zu nutzen. Schon jetzt sind viele damit überfordert, Fragebögen auf Tablets auszufüllen.

Arzttermin-Portale im Test: Vor- und Nachteile

An die begehrten Sprechstunden muss man jedoch erst einmal herankommen. Arzttermin-Portale versprechen einfache und schnelle Terminvergaben, doch der Umgang mit sensiblen Patientendaten ist oft problematisch. Stiftung Warentest hat die Arzttermin-Portale bereits im Jahr 2021 getestet und ein Sieger gewählt. Die getesteten Portale: eTerminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Arzttermine.de, Doctena, Doctolib, Dr. Flex, Jameda und Samedi.

Der Test hat überprüft, ob die Dienste Patientendaten ohne Zustimmung mit Praxisdaten verknüpfen, ob eine Buchung ohne Nutzerkonto möglich ist und ob es Schwächen in der Datenschutzerklärung gibt. Drei der sieben Portale (eTerminservice, Dr. Flex und Jameda) hat Stiftung als hilfreich bewertet, jedoch gab es erhebliche Mängel im Umgang mit Daten.

Obwohl Doctolib zu den bekannteren Produkten gehört, wurde es im aktuellen Ranking lediglich mit der Note „ausreichend“ auf dem siebten Platz eingestuft. Da dieser Test jedoch im Jahr 2021 durchgeführt wurde, ist es möglich, dass sich die Situation seitdem geändert hat. Die Pandemie hat vieles anders gemacht.

Doctolib sucht nach innovativen Lösungen, um Arztpraxen Zeit zu sparen und Patienten die Terminverwaltung zu erleichtern. So hat Doctolib den Berliner KI-Telefonassistenten-Anbieter Aaron.ai übernommen, um automatische Terminverwaltung per Telefon anzubieten.

Experten haben die Ergebnisse auf Datenschutz und -sicherheit geprüft. Problematisch war der große Datenhunger einiger Dienste, insbesondere der Apps. Nun, das kennt man ja schon

E-Rezept: So funktioniert es

Seit Januar 2024 müssen Ärzte Rezepte elektronisch ausstellen. Diese kann man auf zwei Wegen einlösen:

1. Per App: Versicherte können ihre E-Rezepte über die offizielle "E-Rezept" App empfangen und einlösen. Die App ist kostenlos in den App-Stores von Google, Apple und Huawei erhältlich.

Funktionsweise:

  • Der Arzt verschickt einen Code auf die E-Rezept-App.
  • Versicherte zeigen diesen Code in der Apotheke vor oder leiten ihn elektronisch weiter.

2. Per Elektronischer Gesundheitskarte: Seit Juli 2023 können Versicherte ihre E-Rezepte auch mit der elektronischen Gesundheitskarte in Apotheken einlösen. Dazu stecken sie die Karte in spezielle Kartenlesegeräte in den Apotheken. Eine PIN ist nicht erforderlich.

Nutzungsmöglichkeiten des E-Rezepts

  1. Beim Arzt: Das E-Rezept kann direkt nach dem Arztbesuch über die App an eine Apotheke gesendet werden. Die Apotheke bereitet die Medikamente vor oder liefert sie nach Hause.
  2. Versandapotheke: Bestellungen bei Versandapotheken werden erleichtert, da Rezepte elektronisch und nicht mehr per Brief verschickt werden.
  3. Videosprechstunden: Das E-Rezept spart Zeit bei virtuellen Arztbesuchen, indem es direkt auf dem Mobiltelefon ankommt.
  4. Rezepte Dritter: E-Rezepte für pflegebedürftige Angehörige, Nachbarn oder Freunde können in der App gespeichert und eingelöst werden.

Wichtig! E-Rezept kann man nur einmal digital einlösen. Danach ändert sich der Status, der zentral gespeichert wird.

Datensicherheit

Die E-Rezept-Daten sind verschlüsselt auf Servern der Telematikinfrastruktur gespeichert. Nur berechtigte Personen können ein E-Rezept abrufen. Die Sicherheit des E-Rezepts hat Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt.

Verfügbarkeit

Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind alle Vor-Ort-Apotheken an das E-Rezept angebunden. Die meisten Arztpraxen sind ebenfalls technisch ausgestattet, um E-Rezepte ausstellen zu können.

Digitale Krankschreibung

Der „gelbe Schein“ ist Geschichte: Das Formular 1 ist bundesweit durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt. Ärztinnen und Ärzte übermitteln die AU-Daten digital an die Krankenkassen, und Arbeitgeber rufen diese dort elektronisch ab.

So funktioniert das Verfahren

1. Elektronischer Versand an die Krankenkassen

Praxen senden die AU-Daten über einen speziellen E-Mail-Dienst an die Krankenkassen. Patienten erhalten weiterhin einen Papierausdruck zur Information über die Dauer der Krankschreibung, der Arzt nur auf Wunsch unterschriebt.

2. Elektronische Übertragung an die Arbeitgeber

Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Arbeitgeber die AU-Daten ausschließlich digital von den Krankenkassen. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber jedoch weiterhin über ihre Krankschreibung informieren.

Wichtig! Deutsche Wirtschaftsnachrichten (DWN) haben die AOK gefragt, ob die Krankenkassen in jedem Fall die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von den Arztpraxen erhalten. Laut den Bestimmungen der AOK werden die von Vertragsärzten festgestellten AU-Daten grundsätzlich elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Privatärzte und Ärzte im Ausland nehmen jedoch nicht am digitalen eAU-Verfahren teil und stellen die AU-Bescheinigung (für die Krankenkasse und den Arbeitgeber) in schriftlicher Form direkt dem Versicherten aus. Dieser ist dann verpflichtet, die AU-Bescheinigungen sowohl bei der Krankenkasse als auch beim Arbeitgeber einzureichen.

Dasselbe hat DWN in einem Kommentar auch die Krankenkasse IKK classic bestätigt:

„Privatärztinnen und Privatärzte nehmen nicht am eAU-Verfahren teil und stellen eine ärztliche Bescheinigung auf Papier (analog Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Muster 1) aus. Diese gelten grundsätzlich ebenfalls als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und werden, wenn die erforderlichen Inhalte ausgewiesen sind, von den Krankenkassen akzeptiert. Da Privatärztinnen und Privatärzte nicht am eAU-Verfahren teilnehmen, müssen Versicherte ihre Krankmeldung – wie zuvor auch – innerhalb einer Woche bei der Krankenkasse und unverzüglich ihrem Arbeitgeber einreichen“.

Obwohl es auf den ersten Blick so aussieht, als würden nur Vorteile mit dem eAU-Schein einhergehen – Mitarbeiter haben weniger Papierkram und Arbeitgeber erhalten Krankenscheine direkt von den Krankenkassen in der Lohn- oder Entgeltabrechnungssoftware – ist die Realität komplexer.

Es ist unklar, ob Arbeitgeber elektronische Krankschreibungen akzeptieren müssen, die während eines Videogesprächs mit einem Arzt erstellt sind.

Beispiel:

Ein Mitarbeiter aus Berlin hat sich per Videogespräch mit einem Arzt aus Bayern krankmeldet und anschließend eine Krankschreibung erhalten, die er an seinen Arbeitgeber weiterleitet. Der Arbeitgeber ist unsicher, ob er eine solche Krankschreibung akzeptieren kann.

Die DWN haben die Krankenkassen AOK und IKK classic dazu befragt, wie sich Arbeitgeber in solchen Situationen verhalten sollen.

Laut der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses darf eine Arbeitsunfähigkeit nur durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden, weist die AOK hin. Diese Untersuchung kann persönlich oder per Videosprechstunde erfolgen. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar eine Feststellung nach einem Telefonat möglich.

Bei der Videosprechstunde gilt:

  • Wenn der Patient der Ärztin oder dem Arzt (oder einem anderen Arzt derselben Praxis) aus früheren Behandlungen nicht bekannt ist, darf die Arbeitsunfähigkeit nur für maximal drei Kalendertage festgestellt werden.
  • Ist der Patient der Ärztin oder dem Arzt aus früheren Behandlungen bekannt, kann die Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde für bis zu sieben Kalendertage festgestellt werden.

„Es ist somit gesetzlich geregelt, dass die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit auch im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen kann. Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sind verpflichtet, die von ihnen festgestellten Arbeitsunfähigkeitsdaten aufzuzeichnen und zu übermitteln. Ob der Arbeitgeber eine elektronische Krankschreibung anzweifeln oder gar ablehnen darf, ist arbeitsrechtlich zu klären – hierzu können wir keine Bewertung abgeben“, – kommentiert die AOK.

Ja. Arbeitgebende und Krankenkassen berücksichtigen Arbeitsunfähigkeiten, die im Rahmen einer Videosprechstunde ausgestellt werden. Seit dem 19.01.2022 können sich nach der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie grundsätzlich alle gesetzlich Versicherten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen einer Videosprechstunde durch ihre Vertragsarztpraxis ausstellen lassen. Die Entscheidung, ob eine Erkrankung im Wege der Videosprechstunde untersuch- bzw. behandelbar ist, obliegt der Ärztin oder dem Arzt“, – stärkt diese Position die IKK classic.

Man sieht also: Viel Gutes ist am Entstehen. Es wird nur durch Datenschutzlücken, unausgereifte Technologie und teils schlichtem Unwillen behindert. Alles in allem ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens jedoch auf einem guten Wege – es dauert nur noch ein bisschen.

                                                                            ***

Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.


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