Ein bereits beschlossenes Gesetz der Ampel-Koalition sieht vor, dass alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 eine E-Patientenakte von ihrer Krankenkasse erhalten, es sei denn, sie lehnen dies ab.
Das Großprojekt soll am 15. Januar 2025 zunächst in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg beginnen. Voraussichtlich vier Wochen später soll die E-Patientenakte bundesweit für Patienten, Praxen, Kliniken und Apotheken zugänglich sein.
Diese Akte dient als persönlicher Speicher für Medikamente, Befunde und Laborwerte und soll die Patienten ein Leben lang begleiten. Dadurch sollen Arznei-Wechselwirkungen vermieden und unnötige Mehrfachuntersuchungen reduziert werden. Obwohl die E-Patientenakte als optionales Angebot bereits 2021 eingeführt wurde, wird sie bisher kaum genutzt.
E-Patientenakte: Datensicherheit im Fokus
Lauterbach ist überzeugt, dass die Menschen die Vorteile der E-Patientenakte schnell erkennen werden. Digitale Daten ermöglichen es Patienten, Befunde und Werte auch durch Sprachmodelle mit künstlicher Intelligenz verständlich erklären zu lassen. Perspektivisch könnte dies dazu führen, dass ein "Begleitarzt" die Patienten auf Praxisbesuche vorbereitet und anschließend mit Erklärungen unterstützt.
In Bezug auf die Sicherheit betonte der Minister, dass die Daten getrennt gespeichert werden, sodass mögliche Angreifer nur auf die "Datenkapsel" eines einzelnen Patienten zugreifen könnten. Ein Einbruch in den gesamten deutschen Datensatz sei nicht möglich. Claudia Plattner, die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, erklärte, dass die Verschlüsselung der Patientendaten höchsten Standards entspreche und dennoch eine sichere Nutzung im Versorgungsalltag ermögliche.
Automatische Inhalte in der E-Patientenakte
Laut Susanne Ozegowski, Leiterin der Digitalabteilung im Gesundheitsministerium, wird die E-Patientenakte von Anfang an Inhalte enthalten. Dazu gehört auch eine Liste der eingenommenen Medikamente, die automatisch aus den bereits üblichen elektronischen Rezepten erstellt wird. Behandelnde Ärzte erhalten für jeweils 90 Tage ein Zugriffsrecht zum Lesen und Befüllen der Akte mit Befunden und Laborwerten, sobald die Versichertenkarte in der Praxis oder Klinik eingesteckt wird.