Politik

Klimaschutzaktivisten kündigen Verfassungsbeschwerden gegen Klimaschutzgesetz an

Klimaschutzaktivisten drohen mit neuen Verfassungsbeschwerden, falls das geänderte Klimaschutzgesetz in Kraft tritt. Sie kritisieren die Abschaffung verbindlicher Sektorziele und fordern besseren Klimaschutz.
27.06.2024 02:50
Aktualisiert: 27.06.2024 05:00
Lesezeit: 2 min
Klimaschutzaktivisten kündigen Verfassungsbeschwerden gegen Klimaschutzgesetz an
Klimaschutz-Aktivistinnen, darunter Luisa Neubauer (Mitte), der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, der Vorsitzende des Bunds für Umwelt und weitere Personen kommen zur Bundespressekonferenz, in der es um die neuen Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesklimaschutzgesetz geht (Foto: dpa) Foto: Annette Riedl

Klimaschutzaktivisten und Umweltorganisationen haben drei neue Verfassungsbeschwerden angekündigt, um die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz zu zwingen. Dies gelte für den Fall, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die im Mai vom Bundesrat gebilligte Änderung des Klimaschutzgesetzes unterschreiben sollte, teilten Greenpeace, Germanwatch, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) am Mittwoch in Berlin mit. Hier stellten sie auch gemeinsam mit Fridays for Future die neuen Beschwerden vor.

„Wir treffen uns heute hier zur Verfassungsbeschwerde 2.0“, sagte Roda Verheyen, die als Rechtsanwältin eine der Beschwerden begleitet. 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht in einem historischen Urteil entschieden, dass die Politik beim Klimaschutz nachbessern muss, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer – darunter einige, die auch dieses Mal wieder dabei sind – waren damals zum Teil erfolgreich.

Worum es den neuen Beschwerden geht

Als Kernproblem und Anlass für die neuen Beschwerden nannte Verheyen eine unzureichende Klimapolitik – und die Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes. „Die ist verfassungswidrig“, betonte Verheyen. „Die Sektorziele sind als verbindliche Sektorziele abgeschafft. Damit ist der Gesamtreduktionspfad in Gefahr.“

Luisa Neubauer von Fridays for Future kritisierte die Klimapolitik der Bundesregierung als selbstgerecht und kurzsichtig: „Die Ampel meint scheinbar, die Menschen nur dann vor der Klimakatastrophe schützen zu müssen, wenn es ihr gerade in den Kram passt.“ Klimaschutz sei ein Menschenrecht. „Solange die Regierung das ignoriert, werden wir vor Gericht ziehen.»

Wie es um die Reform des Klimaschutzgesetzes steht

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag hatte Mitte Mai auch der Bundesrat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes gebilligt. Die vor allem von der FDP forcierte Änderung sieht unter anderem vor, dass künftig nicht mehr die Erfüllung der Treibhausgasminderungen in einzelnen Sektoren im Fokus steht, sondern die Gesamteinsparung über alle Sektoren hinweg. An den Klimazielen selbst ändert das nichts: Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden.

Bevor die Novelle des Gesetzes in Kraft tritt, muss sie noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat Frank-Walter Steinmeier in einem Schreiben ihres Anwalts aufgefordert, das nicht zu tun, sagte DUH-Chef, Jürgen Resch. Das Bundespräsidialamt erklärte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass sich die Novelle derzeit noch in der Prüfung befinde – ohne dabei auf etwaige Gründe einzugehen.

Vertreterinnen und Vertreter der Beschwerde des BUND und des SFV sowie jener von Germanwatch und Greenpeace stellten am Mittwoch in Aussicht, ihre Beschwerden auch erheben zu wollen, falls die Novelle des Klimaschutzgesetzes nicht käme.

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