Politik

Das Nebenkostenprivileg entfällt: Kabelgebühren für Mieter nicht mehr umlegbar

Mehr als zwölf Millionen Haushalte sind betroffen: Das Ende des Nebenkostenprivilegs ist da! Seit dem 1. Juli 2024 können Mieter frei ihren TV-Anbieter wählen, doch was bedeutet das für Ihre Kabelgebühren? Wie können Sie Kosten sparen und welche Alternativen gibt es? Und vor allem: Warum sollten Sie jetzt handeln?
04.07.2024 15:00
Lesezeit: 3 min

Kabelgebühren, die bisher über die Nebenkosten abgerechnet wurden, fallen weg – ein Relikt aus den Anfängen des Kabelfernsehens wird abgeschafft. Konkret heißt das: Seit dem 1. Juli 2024 können Verbraucher Ihre Empfangsart selbst bestimmen. Die Änderung ist Teil der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und verspricht mehr Freiheit bei der Wahl des TV-Anbieters.

Was ist das Nebenkostenprivileg & warum ist es heute überholt?

Das sogenannte Nebenkostenprivileg in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) erlaubte es Vermietern, die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. „Das System basiert auf dem Anreiz, je mehr daran teilhaben, desto günstiger wird es für den Einzelnen“, erläutert Michael Gundall, Fachberater Technik der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, gegenüber dem ZDF.

Doch die Technik hat sich in den letzten Jahrzehnten stark weiterentwickelt: Heutzutage wird das Fernsehprogramm häufig digital und über diverse Plattformen wie Satellit, DVB-T2 oder Internet-TV übertragen. Trotzdem zahlten viele Mieter über die Nebenkosten für einen Kabel-TV-Anschluss, den sie oft gar nicht nutzten.

Ein Beispiel: Frau Müller, Mieterin in einem Mehrfamilienhaus, dessen Hausverwaltung einen Sammelvertrag mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen hatte. Über die Nebenkostenabrechnung zahlte sie jahrelang ihren Anteil für den Kabelanschluss, den die Hausverwaltung an den Betreiber weiterleitete.

Viele Mieter wurden doppelt belastet – trotz digitalem Fernsehen!

Frau Müller nutzte jedoch hauptsächlich Internetfernsehen und zahlte somit doppelt – einmal für den Kabelanschluss und zusätzlich für den Internet-TV-Dienst. Nun ist ihr Vermieter verpflichtet, den Sammelvertrag zu kündigen. „Mieter müssen nichts weiter tun. Falls der Anschluss nicht gekündigt wird, dürfen Vermietende ab 1. Juli 2024 die Kosten nicht mehr über Sie abrechnen“, informiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Für Wohnungseigentümer ist die Lage kniffliger. Bis zum 30. Juni 2024 konnten sie TV-Verträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft kündigen. Wurde nichts unternommen, bleiben die Verträge bestehen. Eigentümer müssen dann weiterhin die TV-Kosten tragen, können diese aber nicht mehr auf Mieter umlegen.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs könnte den Kabelfernsehmarkt komplett umkrempeln!

Ein Blick auf die Entwicklung der Telefonkosten zeigt das Potenzial: 1990 kostete ein Ferngespräch über 100 Kilometer zur Hauptzeit 92 Pfennig pro Minute, während heute Flatrates für unbegrenzte Gespräche für monatlich unter 10 Euro erhältlich sind. Eine ähnliche Preissenkung könnte auch bei TV-Diensten eintreten. „Mit der Abschaffung findet endlich ein richtiger Wettbewerb beim Fernsehempfang statt“, betont Michael Gundall.

Auf der anderen Seite warnt die Verbraucherzentrale vor möglichen Preiserhöhungen von geschätzten 2 bis 3 Euro pro Monat. Der Deutsche Mieterbund empfiehlt, die Preise und Angebote verschiedener Anbieter genau zu vergleichen, um die beste Option zu finden. Vodafone erhebt beispielsweise monatliche Kosten für Kabelfernsehen zwischen 6,99 Euro – 12,99 Euro, wie das Unternehmen auf seiner Homepage mitteilt.

Was kommt auf Mieter zu & warum sollten Betriebskostenabrechnungen genau geprüft werden

Ohne einen eigenen Vertrag ist es spätestens ab dem 1. Juli 2024 nicht mehr möglich, über den Kabelanschluss TV zu schauen. Mieter müssen daher aktiv werden und einen eigenen Vertrag abschließen, wenn sie weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchten.

Die Kabelgebühren dürfen nur noch bis zum 30. Juni 2024 als Betriebskosten abgerechnet werden. Bei der Prüfung der Abrechnung für das Jahr 2024 sollten Sie darauf achten, dass keine Kabelanschlusskosten für die Zeit nach dem 30. Juni 2024 enthalten sind. Falls doch, müssen Sie diese Kosten nicht bezahlen. In diesem Fall sollten Mieter die zu Unrecht berechneten Beträge innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung bei ihrem Vermieter reklamieren.

Was passiert, wenn Sie sich gegen einen TV-Kabel-Vertrag entscheiden?

Entscheiden Sie sich gegen einen neuen TV-Kabel-Vertrag, wird der Anschluss in Ihrer Wohnung deaktiviert. Das Fernsehsignal wird zentral in das Gebäude eingespeist und steht allen Mietparteien zur Verfügung, solange ein Sammelvertrag besteht. Mit dem Ende dieser Verträge endet auch die Signalübertragung. Kabelnetzbetreiber und Kabelverbände kritisieren die Gesetzesänderung. Sie befürchten, dass viele Mieter ihre Verträge kündigen und auf alternative Übertragungswege umsteigen könnten.

Warnung vor Trickbetrug

Ein letzter Hinweis: Im Zuge der Änderungen beim Kabelanschluss wird ausdrücklich vor Trickbetrügern gewarnt. Häufig treten zwei Personen auf, die vorgeben, die Anschlussdose in der Wohnung überprüfen oder stilllegen zu müssen. Lassen Sie diese Personen nicht in Ihre Wohnung! Während eine Person die Bewohner ablenkt, durchstöbert die andere nach Wertgegenständen und stiehlt sie. Sollten tatsächlich Arbeiten in Ihrer Wohnung notwendig sein, werden die Techniker dies immer vorher ankündigen.

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Anika Völger

Freie Wirtschaftsjournalistin, Autorin, Bankkauffrau, Verwaltungswirtin, Dozentin für Recht. Anika Völger verbindet juristisches und wirtschaftliches Fachwissen mit journalistischer Klarheit. Die Hannoveranerin ordnet wirtschaftliche und politische Entwicklungen ein, analysiert rechtliche Zusammenhänge und erklärt Wirtschafts-, Finanz-, Technologie- und Kryptothemen für ein breites Publikum. Sie schreibt u. a. für die Deutschen Wirtschaftsnachrichten, für Kanzleien sowie für Finanz- und Technologieunternehmen.
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