Ursprünglich war vorgesehen, rückwirkend Ausgleichszölle von bis zu 37,6 Prozent zu erheben, da E-Autos aus China nach Angaben der EU von wettbewerbsverzerrenden Subventionen profitieren und der europäischen Industrie dadurch ein Schaden entsteht.
Laut EU-Kommission sind chinesische E-Autos in der Regel rund 20 Prozent günstiger als in der EU produzierte Modelle. Wie die Kommission nun mitteilte, sind jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für eine rückwirkende Zollerhebung nicht erfüllt.
Höchstsatz von 36,3 Prozent für Ausgleichszoll
Darüber hinaus teilte die Behörde mit, dass die Zollsätze leicht angepasst wurden. Diese wurden in den meisten Fällen leicht gesenkt. Für den Hersteller BYD war ein vorläufiger Zollsatz von 17,4 Prozent geplant, für Geely 19,9 Prozent und für SAIC 37,6 Prozent. Diese Sätze wurden nun auf 17,0 Prozent, 19,3 Prozent und 36,3 Prozent abgesenkt. Tesla erhält demnach einen individuellen Zollsatz von neun Prozent. Firmen, die mit der EU kooperieren, werden mit 21,3 Prozent (ursprünglich 20,8) belastet, während für nicht kooperative Unternehmen der Höchstsatz von 36,3 Prozent fällig wird.
Geely produziert unter anderem die elektrischen Smart-Modelle #1 und #3 sowie den Volvo EX30. SAIC stellt den in Deutschland beliebten MG4 her, der in den Zulassungsstatistiken aus Flensburg im Mai unter den E-Autos knapp hinter dem VW ID.3 auf dem zweiten Platz landete.
Entscheidung über Strafzölle steht noch aus
Ob tatsächlich Strafzölle auf E-Autos aus China erhoben werden, wird bis Ende Oktober entschieden. Die Kommission muss diese Entscheidung jedoch mit den 27 EU-Staaten abstimmen. Sollte eine Mehrheit dagegen sein, kann die EU-Kommission die Ausgleichszölle nicht durchsetzen. Es besteht auch die Hoffnung, dass mit Peking eine diplomatische Lösung gefunden wird.
Autohersteller und andere betroffene Parteien haben nun die Möglichkeit, Anhörungen bei der Kommission zu beantragen und innerhalb von zehn Tagen Stellungnahmen abzugeben. Die Kommission prüft diese und legt dann den EU-Mitgliedstaaten ihren Vorschlag für eine endgültige Entscheidung vor.