Finanzen

Wie lange bekommt man noch Kindergeld? Falsche Informationen zur Abschaffung in Umlauf

In den sozialen Medien verbreitet sich die Nachricht, dass das Kindergeld zum Januar 2025 abgeschafft wird. Doch diese Behauptung ist falsch und lässt einen wichtigen Kontext vermissen. Was wirklich geplant war und wie es weitergeht, erfahren Sie hier.
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19.11.2024 16:23
Aktualisiert: 18.11.2030 10:33
Lesezeit: 3 min

In den sozialen Netzwerken grassieren derzeit Falschinformationen über eine angebliche Abschaffung des Kindergeldes im Januar 2025. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail – oder besser gesagt: im fehlenden Kontext. Während manche Tiktok- und X-Beiträge Panik verbreiten, behaupten sie fälschlicherweise, das Kindergeld sei ab dem kommenden Jahr Geschichte. Doch was ist wirklich dran? Und wie lange bekommt man eigentlich Kindergeld, besonders in Studium und Ausbildung?

Das Gerücht: Wird Kindergeld abgeschafft?

Die Behauptung, das Kindergeld werde im Januar 2025 gestrichen, ist nicht korrekt. Tatsächlich plante die Ampel-Koalition eine Reform, die das Kindergeld in eine sogenannte Kindergrundsicherung umwandeln sollte. Dieser Schritt war keinesfalls als Abschaffung gedacht, sondern vielmehr als Umstrukturierung. Die Kindergrundsicherung sollte bestehende Leistungen bündeln – das bisherige Kindergeld, der Kinderzuschlag sowie Leistungen aus dem Bürgergeld und der Sozialhilfe wären in einem vereinfachten System aufgegangen.

Laut den ursprünglichen Plänen sollte dabei niemand schlechter gestellt werden. Im Gegenteil: Familien hätten weiterhin mindestens den bisherigen Betrag erhalten, lediglich der Name und die Art der Beantragung wären geändert worden.

Was bedeutet das für Familien?

Trotz der hitzigen Debatte bleiben die Fakten klar: Es wird auch 2025 finanzielle Unterstützung für Eltern geben. Die Reform der Kindergrundsicherung ist nach dem Bruch der Regierungskoalition zwar ins Stocken geraten, doch das bestehende Kindergeld-System bleibt unangetastet – zumindest vorerst. Ab 2025 wird das Kindergeld sogar auf 255 Euro pro Kind erhöht.

Aber wie lange bekommen Eltern und junge Erwachsene eigentlich Kindergeld? Hier ein Überblick:

  • Grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr – ohne weitere Bedingungen.
  • Bis zum 25. Lebensjahr – wenn das Kind sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, einem Studium oder einer Übergangszeit von maximal vier Monaten befindet.
  • Bis zum 21. Lebensjahr – wenn das Kind arbeitslos ist und bei der Arbeitsagentur als suchend gemeldet bleibt.

Wie lange gibt es Kindergeld in Studium und Ausbildung?

Besonders häufig taucht die Frage auf: „Wie lange bekommt man Kindergeld im Studium?“ Die Antwort hängt vom Alter und der Art der Ausbildung ab. Grundsätzlich endet der Anspruch am 25. Geburtstag – das gilt auch für ein Masterstudium, sofern der Bachelor als Erststudium gezählt wird.

In der Berufsausbildung ist die Situation ähnlich. Solange es sich um die erste Ausbildung oder das erste Studium handelt, bleibt das Kindergeld bis zur Altersgrenze von 25 Jahren bestehen. Besondere Regelungen gelten, wenn die Ausbildung durch eine Behinderung erschwert wird – in solchen Fällen kann das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.

Reform gescheitert? Die Zukunft der Kindergrundsicherung

Die geplante Kindergrundsicherung war eine der zentralen Reformen der Ampel-Regierung. Ziel war es, die Beantragung und Auszahlung der Leistungen zu vereinfachen. Doch das Reformvorhaben geriet schon früh ins Stocken. Die FDP zeigte sich kritisch gegenüber dem Reformvorhaben. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Meyer, erklärte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), die Gesetzesvorlage sei „handwerklich schlecht, nicht zu Ende gedacht und hat juristische Lücken“.

Der Gesetzesentwurf wurde zwar im November 2023 in der ersten Runde im Bundesrat gebilligt, doch nach dem Ende der Regierungskoalition Anfang November 2024 stehen alle Zeichen auf Stagnation. Ohne neuen Haushaltsplan gibt es auch keine Reform. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und das Bundesfinanzministerium schieben sich seither gegenseitig die Verantwortung zu.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärte gegenüber Medien, man prüfe aktuell, wie mit dem Gesetzesvorhaben weiter verfahren werde. Ein konkreter Zeitplan sei aber nicht absehbar.

Was bleibt Familien und jungen Erwachsenen?

Für Familien ist die wichtigste Nachricht: Das Kindergeld bleibt erhalten. Trotz aller Diskussionen um Reformen und Streitigkeiten innerhalb der Politik steht die finanzielle Unterstützung weiterhin zur Verfügung. Für Kinder unter 18 Jahren fließen monatlich 250 Euro, für ältere Kinder gelten die bereits genannten Bedingungen.

Viele Eltern fragen sich zudem: „Wie lange dauert die Bearbeitung von Kindergeld?“ oder „Wie lange dauert die Nachzahlung von Kindergeld?“ Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der jeweiligen Familienkasse ab. In der Regel dauert die Prüfung eines neuen Antrags etwa vier bis sechs Wochen. Eine Nachzahlung erfolgt meist schneller, sobald die nötigen Unterlagen vorliegen.

Keine Abschaffung, aber viele Fragen

Die Diskussion um die Kindergrundsicherung hat einmal mehr gezeigt, wie leicht Gerüchte in den sozialen Netzwerken Verwirrung stiften können. Auch wenn die Reform momentan auf Eis liegt, bleibt das bestehende Kindergeld-System erhalten.

Die aktuelle Situation bringt zumindest eines mit sich: Das Kindergeld bleibt Eltern und jungen Erwachsenen erst einmal sicher. Doch die politischen Unsicherheiten werfen Fragen für die Zukunft auf. Nach der Neuwahl des Bundestages am 23. Februar 2025 könnte sich das Kräfteverhältnis in Berlin erneut verschieben – und damit auch die Prioritäten in Sachen Familienförderung. Ob eine neue Regierung die Reformpläne wieder aufnimmt oder ganz eigene Wege geht, bleibt abzuwarten.

Für Familien heißt das: Kurzfristig gibt es keinen Grund zur Sorge, langfristig jedoch könnte sich einiges ändern. Wer also wissen möchte, „wie lange gibt es Kindergeld in dieser Form?“, sollte die Entwicklungen nach der Wahl im Auge behalten – denn die Weichen für die Zukunft werden bald gestellt.

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Iana Roth

                                                                            ***

Iana Roth ist Redakteurin bei den DWN und schreibt über Steuern, Recht und HR-Themen. Zuvor war sie als Personalsachbearbeiterin tätig. Davor arbeitete sie mehrere Jahre als Autorin für einen russischen Verlag, der Fachliteratur vor allem für Buchhalter und Juristen produziert.

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