Finanzen

Im Ausland selbstständig arbeiten: Was man bei der Steuer beachten sollte

Arbeiten im Ausland liegt nach wie vor im Trend. Doch gerade Selbstständige fragen sich: Wo muss ich Steuern zahlen, wenn ich im Ausland lebe? Welche Rolle spielen der Wohnsitz und das Einkommen? Und wie lässt sich eine Doppelbesteuerung vermeiden? Die DWN gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Job im Ausland.
09.01.2025 07:38
Lesezeit: 3 min
Im Ausland selbstständig arbeiten: Was man bei der Steuer beachten sollte
Wer im Ausland arbeitet, muss auf die Steuer achten (istockphoto.com/anyaberkut). Foto: anyaberkut

Was könnte schöner sein, als unter Palmen Geld verdienen? Homeoffice im Ausland macht’s möglich. Ein Traum, den sich seit der Corona-Pandemie und den ungeahnten Möglichkeiten des mobilen Arbeitens offenbar mehr und mehr Menschen verwirklichen. Laut neuesten Schätzungen arbeiten derzeit weltweit rund 40 Millionen Menschen als digitale Nomaden. 4 Prozent von ihnen sollen aus Deutschland stammen. Tendenz steigend. Wer selbstständig im Ausland arbeitet, muss sich allerdings fragen: Wann werden Steuern im Ausland fällig? Eine Frage, die nicht so einfach zu beantworten ist, gerade wenn noch nicht alle Bande zur Heimat gekappt sind und die Betroffenen noch etwa einen Wohnsitz in Deutschland unterhalten oder Teile des Einkommens im Land erzielen.

Doch was kommt genau kommt auf Selbstständige zu? Wo müssen sie Steuern zahlen? Welche Rolle spielt der Wohnsitz und das Einkommen, und was hat es mit den Doppelbesteuerungsabkommen auf sich, die Deutschland zu vielen Ländern der Welt unterhält?

Arbeiten im Ausland: Warum Workation meist keine Auswirkungen auf die Steuer hat

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Option auf „Workation“, ein englisches Kofferwort aus den Wörtern „work“ und „vacation“. Dahinter steckt die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum im Ausland aus dem Homeoffice zu arbeiten.

Steuerrechtlich ist temporäres Arbeiten im Ausland, bei dem wie gewohnt das Einkommen in Deutschland bezogen wird, meist kein Problem. Denn die Betroffenen gelten nach Paragraf 1 (Steuerpflicht) des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Regel weiterhin als „unbeschränkt steuerpflichtig“, was bedeutet das sie „im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt“ haben. Anders sieht es bei Selbstständigen aus, die ihren Wohnort dauerhaft ins Ausland verlegen.

183-Tage-Regelung: Ab wann müssen Selbstständige im Ausland Steuern zahlen?

Für Freiberufler, die im Ausland arbeiten, stellt sich die steuerliche Frage anders. Steuerrechtlich fallen sie häufig unter die Rubrik „beschränkt steuerpflichtig“. Sie müssen also in Deutschland Steuern zahlen.

Das bedeutet, sie haben zwar einen Wohnsitz im Ausland, beziehen ihre Einkünfte aber teilweise oder sogar ganz aus dem Inland. Das Problem: Auch in der neuen Heimat gilt ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Steuerabgabepflicht. In der Regel müssen Steuern ab einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten im Jahr abgeführt werden – die sogenannte 183-Tage-Regelung.

Doppelbesteuerung vermeiden: Was Selbstständige beachten sollten

Damit es nach Ablauf der Sechs-Monate-Frist nicht zu einer doppelten Steuerlast kommt, unterhält Deutschland zu vielen Ländern auf der Erde sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das Bundesfinanzministerium (BMF) schreibt hierzu: „Doppelbesteuerungsabkommen verteilen Besteuerungsrechte zwischen den Staaten, d. h. sie lassen keinen Steueranspruch entstehen, sondern weisen bei bestehenden konkurrierenden Steueransprüchen zwischen verschiedenen Staaten das Besteuerungsrecht nur einem der beteiligten Staaten zu, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.“ Doch woran machen die Behörden fest, in welchem Land Steuern gezahlt werden müssen?

Steuern im Ausland zahlen: Entscheidet der Wohnsitz oder die Einkünfte?

Die Frage, wo Selbstständige bei einem langfristigen Auslandsaufenthalt Steuern zahlen müssen, hängt in der Regel von zwei Faktoren ab: den Einkünften und dem Wohnsitz.

Auf der Seite des BMF heißt es: „In Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip“. Als Inländer bezeichnet man im Steuerrecht „natürliche Personen“, die unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das bedeutet, wer als Selbstständiger im Ausland arbeitet und noch einen Wohnsitz in Deutschland unterhält, wird mit seinem gesamt erzielten Einkommen in der Bundesrepublik besteuert. Wer hingegen seinen Wohnsitz und Aufenthaltsort in Deutschland aufgegeben hat, ist in dem Land steuerpflichtig, aus dem die Einkünfte stammen.

Beispiel: Deutsche Influencer, die sich an beliebten Orten des digitalen Nomadentums (Zypern, Thailand, Dubai) niedergelassen haben, sind mit Blick auf ihre Follower und Kunden womöglich in Deutschland „beschränkt steuerpflichtig“.

Arbeiten in der EU: Wer sich nicht bei den Behörden meldet, riskiert ein Bußgeld

Die Arbeitnehmer-Freizügigkeit innerhalb der EU bedeutet zwar, dass deutsche Staatsbürger sich uneingeschränkt in Europa aufhalten und arbeiten können, nicht jedoch, dass sie im EU-Ausland unter dem Radar leben können. So gilt laut der offiziellen Website der Europäischen Union in den meisten EU-Ländern eine Meldepflicht oft schon nach einer Aufenthaltsdauer ab drei Monaten. Meldet man sich dagegen nicht, droht ein Bußgeld.

Wer zudem als Selbstständiger seinen Hauptwohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt, muss sich ohnehin bei den Behörden melden. In jedem Fall lohnt es für Selbstständige, sich vor dem Umzug auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zu informieren, welche Steuerabkommen Deutschland mit dem Wunsch-Land unterhält.

Wussten Sie schon? Die Steuerpolitik Deutschlands steht in der Kritik: Wie hohe Abgaben Unternehmen und Arbeitnehmer belasten.

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